Infos zum Mutterschutzgesetz
Für viele Frauen ist es inzwischen schon fast selbstverständlich, dass sie während der Schwangerschaft und auch kurze Zeit nach der Entbindung arbeiten. Trotzdem haben auch Sie einen Anspruch auf Mutterschutz. Sie sollten sich in ihren Rechten auskennen und natürlich auch wissen, welche Verpflichtungen ihnen und ihrem Arbeitgeber daraus entstehen. Partizipieren vom Mutterschutz, können alle Arbeitnehmerinnen, die irgendeine Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis ausüben, oder ein soziales Jahr oder ein Praktikum leisten.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitgeber rechtzeitig informieren
Müssen Arbeitgeber informiert werden? Diese Frage sollte mit „JA“ beantwortet werden, denn in dem Moment der Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid weiß, ändert sich die komplette Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Regelungen aus dem Mutterschutz eingehalten werden. Einige Punkte sind zum Beispiel:- der Schutz vor Kündigungen
- Beschäftigungsverbote
- festgelegte Schutzfrist oder
- Regelungen zur Bezahlung