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Kein anderes Medium kann so viele Informationen auf einmal zur Verfügung stellen wie das Internet. Obwohl es auch für viele andere Dinge benutzt wird, kann man es auch dafür verwenden, sich in Rechtsfragen einen Vorteil zu schaffen. Durch verschiedene Websites kann man sich nicht nur über die Rechtslage informieren, sondern sich auch von Rechtsanwälten beraten lassen. Eine Möglichkeit, das Internet zu nutzen, um sich über eine Rechtsfrage zu informieren, sind die zahlreichen Foren, die sich mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen. Hier muss man sich nur anmelden und einen neuen Thread eröffnen, in dem man seinen Fall schildert. Dabei sollte man so präzise wie möglich sein und auch auf mögliche Folgefragen sehr genau antworten, denn nur so können sich die anderen Nutzer ein Bild von der Situation machen. Dann muss man nur noch auf eine Antwort warten und hoffen, dass jemand die Frage liest, der sich mit den bestimmten Gesetzen, die in dieser Situation angewendet werden müssen, auskennt. Auf diese Foren kann man sich meist gut verlassen, denn es ist möglich zuvor zu überprüfen, wie aktiv es noch ist und wie gut anderen Nutzern geholfen wurde. Auch das Verfahren selbst wird heute an manchen Gerichten durch das Internet unterstützt. Man kann zum Beispiel in Rheinland-Pfalz per E-Mail Klage und Schriftsätze samt Anlagen einreichen. Von dem Gericht wird dann online ein Ordner eingerichtet, der nur von Verfahrensbeteiligten gesehen werden kann und in dem sich elektronische Dokumente befinden, die mit dem Gerichtsverfahren zu tun haben. Natürlich wurde bei der Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Sicherheit geachtet, denn die E-Mails sind verschlüsselt und die Dokumente haben eine elektronische Signatur, die bestätigt, von wem es stammt.

Das anwaltliche Berufsrecht wird per Gesetz durch die Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Der Anwalt ist Freiberufler und verpflichtet, Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer zu werden, die für die Einhaltung des Berufsrechts zuständig ist. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern und übt die Satzungsgewalt gegenüber den Rechtsanwälten aus. Zusätzlich geregelt wird das Berufsrecht durch die Berufsordnung (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Der Rechtsanwalt wird nach der deutschen Rechtsordnung als “unabhängiges Organ” gem. § 1 BRAO in der Rechtspflege gesehen. Das bedeutet, dass der Anwalt sowohl seinem Mandanten als auch der Rechtsordnung verpflichtet ist. Bei der Rechtspflege ist der Anwalt dem Staatsanwalt und dem Richter als Organ gleichgestellt. Der Rechtsanwalt, aber auch die Mitarbeiter der Kanzlei, unterliegen der Schweigepflicht und haben ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten über die Dinge, die in einem vertraulichen Gespräch zwischen Anwalt und Mandant zur Sprache gekommen sind. Akten des Rechtsanwalts dürfen nicht beschlagnahmt oder von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgesehen werden. Die Rechtsanwälte haben die Pflicht, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Die Berufsordnung verbietet dem Anwalt auch, dass er in derselben Sache auch die Gegenpartei vertreten hat oder noch vertritt. Viele wesentliche Punkte des anwaltlichen Berufsrechts waren bereits im Mittelalter geregelt. Damals war der sogenannte Schwabenspiegel mit seinen Artikeln maßgeblich und heute ist der Artikel 87 des damaligen Rechts immer noch gültig. Heute gibt es noch andere Regelungen, die sich teilweise durch die Europäische Union ergeben haben. So sind die Berufsregeln im Jahre 2006 von der EU und die “Rules of Professional Practice” im Jahre 2010 den Mitgliedsstaaten angepasst worden. Das gilt auch für “The Federal Lawyers’ Act” aus dem Jahre 2007.

Wer als Rechtsanwalt in Deutschland tätig ist, der ist bei einer, von insgesamt 28 Anwaltskammern in Deutschland zugelassen. Die Bundesrechtsanwaltskammer, kurz BRAK genannt, wurde bereits im Jahr 1959 gegründet und sieht sich als Selbstverantwortungskörperschaft der Anwaltschaft in Deutschland. Somit repräsentiert die BRAK jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin in Deutschland, das heißt, sie nimmt die Interessen der Anwaltschaft, die berufspolitischer Natur sind, auf Bundesebene wahr. Zu den obersten Aufgaben der BRAK gehört die Sicherung von anwaltlicher Freiheit vor Einflussnahme des Staates und der Politik. In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Wahrung der Stellung der Anwaltschaft enorm wichtig, besonders als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Die BRAK leistet viel in ihrer täglichen Arbeit und ist aus dem anwaltlichen und politischen Leben in Deutschland nicht mehr wegzudenken. So arbeitet sie bei laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Bundesjustizministerium zusammen bzw. gibt Stellungen ab und ist in Verhandlungen mit der Politik. Dies bedeutet eine unabhängige Stellungnahme zu laufenden Gesetzen und eine Begleitung bei der Gesetzgebung, was sowohl der Politik als auch Anwälten in Deutschland zugutekommt. Selbstverständlich informiert die BRAK auch bei allen Fragen und Problemen im Bereich Berufspolitik, sodass sich hier vertrauensvoll an die Mitarbeiter der BRAK gewandt werden kann und Probleme besprochen werden können sowie die Interessen der Anwälte gewahrt werden können. Von besonderer Bedeutung sind die Stellungnahmen der BRAK nach Gerichtsurteilen oder zur Gesetzgebung. Zwar sind die abgegebenen Stellungnahmen und Meinungen nicht verbindlich und beanspruchen keine Richtigkeit, jedoch sind sie ein wichtiges Hilfsmittel, um auf Dinge hinzuweisen, die nicht ungehört bleiben dürfen. Oftmals sind sie auch fachlich geeignete Hilfsmittel, um auf eine Schieflage in der Gesetzgebung oder Ähnliches hinzuweisen. Auf der Homepage der BRAK befinden sich alle Stellungnahmen ab dem Jahr 2004.

Rechtsanwälte sind eine bedeutende Grundlage in unserem Rechtssystem. Bei vorhandenen Streitigkeiten oder bei Anklagen ist der Rechtsanwalt für den Beklagten oder den Kläger immer der erste Anlaufpunkt. Im Normalfall ist das Zusammenarbeiten der beiden Parteien harmonisch und ausgeglichen, der Rechtsanwalt wird alles in seiner Kraft stehende tun, um seinen Mandanten zu verteidigen. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass es zwischen Mandanten und Anwälten Streit gibt, dass Missverständnisse aufkommen und das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist. In diesem Fall kann eine Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte behilflich sein. Die Idee der Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte fand sogar in der Politik großen Zuspruch, die Bundesjustizministerin lobte die Idee ausdrücklich. In Deutschland gibt es nicht nur eine Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte, bei Problemen oder Fragen kann man sich an mehrere Stellen wenden, die jedoch alle nach einem gleichen Prinzip arbeiten. Dabei steht die Unabhängigkeit einer jeder Schlichtungsstelle im Vordergrund. Die Neutralität dieser Schlichtungsstellen geht sogar so weit, dass ein Schlichter selbst kein Rechtsanwalt sein darf. Eine Schlichtung richtet sich dabei immer nach den Vorgaben des § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Eine Schlichtung zwischen Mandant und Rechtsanwalt findet immer schriftlich statt, so kann jede Seite ihre Beweise und Tatsachen darlegen und neutral werden sie schriftlich bewertet bzw. eine Entscheidung gefunden. Dabei hat der Schlichter nicht das Recht, eine verbindliche Entscheidung zu treffen, sondern er unterbreitet den Parteien einen Einigungsvorschlag. Die Parteien haben nun die Möglichkeit, diesen Vorschlag der Einigung anzunehmen oder ihn abzulehnen. Die Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte bietet im Allgemeinen eine sehr gute Möglichkeit, Differenzen aus dem Weg zu räumen und das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant wieder positiv werden zu lassen.

Mit der Agenda 2010, die am 14.3.2003 mit der Regierungserklärung von Gerhard Schröder erstmals in die Öffentlichkeit drang, sollte alles besser werden. Die damalige Bundesregierung, aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen bestehend, wollte damit den Langzeitarbeitslosen helfen, schneller wieder in Brot und Arbeit und weg vom Arbeitslosengeld zu kommen. Dafür sollten die Mitarbeiter der Jobcenter sorgen. Es sollte eine große Reform werden, von der sich Gerhard Schröder einen Befreiungsschlag gegen die Arbeitslosigkeit erhoffte. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind überlastet und kaum ein Bescheid ist korrekt. Von Maßnahmen, die dazu dienen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen, sind sie weit entfernt. Es ist erschreckend dass sich die Sozialgerichte betreffend, in den Monaten von Januar bis November des Jahres 2010 von einer Klageflut überrollt sahen, die sich auch im Jahre 2011 fortsetzt. Waren es 2010 noch 150.000 neue Klagen, die auf die Sozialgerichte zugekommen waren, wird sich im Jahre 2011 die Zahl der neuen Klagen erhöhen. Beim Sozialgericht Berlin spricht man von 20 % mehr Klagen als im Vorjahr. Damit muss nicht nur das Sozialgericht in Berlin rechnen, davon sind sämtliche Sozialgerichte in allen Bundesländern betroffen. Grund für die Klagen sind meist Bescheide, die nicht stimmen, Zahlungen, die nicht pünktlich eingehen und, was leider sehr oft vorkommt, keine Bearbeitung der Widersprüche. Die Sozialgerichte geben der Mehrzahl der Kläger Recht. Etwa 60–75 % der Klagen werden von den Jobcentern verloren. Die wenigen Rechtsanwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, sind überlastet. Die Mitarbeiter des JobCenter können sich nicht um den einzelnen Fall bzw. Menschen kümmern, da ein/e Mitarbeiter/in für viele Menschen Ansprechpartner ist. Durch diese Überlastung werden viele Anträge nicht korrekt berechnet und so kann es vorkommen, dass Antragsteller mehrere unterschiedliche Bescheide zu einem Vorgang erhalten.

Jedes der 16 Bundesländer Deutschlands hat eine eigene Landesregierung. Die Landesregierung ist gleich aufgebaut wie die Bundesregierung und so hat auch jedes Land sein eigenes Justizministerium. Die Justizministerien der Bundesländer sind für das Landesrecht ihres Bundeslandes aber auch für die Einhaltung von Bundesrecht zuständig. Dabei haben die Justizministerien der Bundesländer mit ihren Ministern und Mitarbeitern die Aufgabe, die Verwaltung der Justiz sowie die Strafverfolgung und die Rechtspflege im eigenen Bundesland selbst in die Hand zu nehmen. In den Justizministerien gibt es eine sogenannte Zentralstelle, die dem Justizminister zugeordnet ist und als Bindeglied zwischen Ministerbüro, Pressestelle aber auch zwischen den Fachabteilungen des Ministeriums und dem Minister fungiert. Auch für den Bundesrat und die Konferenzen der Justizminister ist diese Zentralstelle zuständig. Sie hält Kontakt zu den anderen Vertretungen der Länder in Berlin als auch in Brüssel. Des Weiteren ist der Kontakt zur Bundesregierung, dem Bundestag und den verschiedenen Institutionen der EU ein weiterer Aufgabenbereich. Die Vorschriften des Grundgesetzes regeln die Kompetenzen der Gesetzgebung in Bund und Ländern mit der Zuweisung von Rechtsmaterien, die in die Justizbereiche der Länder und des Bundes fallen. Für die Länder sind die Bereiche u. a. Kommunalrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Nachbarrecht und Bauordnungsrecht relevant. Die erlassenen Gesetze von Bund und Länder, aber auch von der EU werden in den Gesetzblättern und im Parlamentsspiegel veröffentlicht. Die Justizministerien der Länder sind in der jeweiligen Landeshauptstadt angesiedelt. Die Strafverfolgung unter anderem durch Gerichte und die Gerichtsbarkeit unterstehen den Justizministerien der einzelnen Bundesländer. Es gibt wie die Anzahl der Bundesländer 16 Landesjustizminister, wobei 5 Frauen das Amt bekleiden. Acht Justizminister gehören der SPD an, vier der CDU, zwei der FDP, einer der Linken und einer ist parteiunabhängig.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland wird grob unterschieden in Zivilrecht und Strafrecht. Das erste Gericht, das sich mit der Rechtssache befasst, ist das Amtsgericht. Das Amtsgericht ist zuständig für Strafverfahren, für Zivilverfahren und als Familiengericht für Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren sowie für Mietsachen. Beim Strafverfahren werden Delikte verhandelt, bei denen ein Urteil mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 4 Jahren zu erwarten ist. Geregelt wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts im § 24 GVG. Beim Landgericht werden Strafverfahren verhandelt, bei denen mit einer Freiheitsstrafe über 4 Jahren zu rechnen ist. Das Landgericht verhandelt auch Zivilverfahren, meist in zweiter Instanz. Wer mit den Urteilen des Amts- und Landgerichts nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, das Oberlandesgericht anzurufen. Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist der Zivilsenat zuständig, der Strafsenat für strafrechtliche. In den Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind mehrere Oberlandesgerichte vorhanden. Der Bundesgerichtshof ist in Deutschland die höchste Instanz, wenn die Urteile der anderen Gerichte nicht akzeptiert werden. Der Bundesgerichtshof hat die Zuständigkeit der Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts und Revisionsinstanz des Landgerichts. Gegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Ausnahme sind Verfassungsangelegenheiten, die in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Beim Amtsgericht besteht in der Regel keine Anwaltspflicht. Ausnahme sind Ehescheidungen und Zivilrechtsverfahren mit einem Streitwert über 5.000 Euro. Bei allen anderen Gerichten besteht Anwaltspflicht. Bei Strafverfahren, die beim Landgericht anhängig sind, muss der Angeklagte einen Anwalt zur Seite haben. Das gilt auch für zivile Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Landgericht ausgetragen werden. In den höheren Instanzen ist ebenfalls Anwaltszwang, wobei beim Verwaltungsstrafverfahren kein Anwaltszwang vorgesehen ist. Mit den Sozial-, Arbeits-, Finanz und Verwaltungsgerichten ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland für alle Verfahren abgedeckt.

Die Verfassungsgerichte sind entsprechend der politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls föderalistisch organisiert. Es gibt insgesamt 16 Verfassungsgerichte auf Länderebene und das Bundesverfassungsgericht. Der Aufgabenbereich der Verfassungsgerichte besteht hauptsächlich darin, die Verfassungsmäßigkeit von hoheitlichen Akten, besonders Gesetzen bzw. ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Die Zuständigkeiten der Verfassungsgerichte sind genau festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde im Jahre 1951 gegründet. Sämtliche staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Grundrechte verpflichtet. Sollte es zwischen Bundesorganen zu Streitigkeiten kommen, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, dessen Entscheidungen nicht angefochten werden können. Alle übrigen Staatsorgane sind an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Die Landesverfassungsgerichte kontrollieren die Einhaltung der Länderverfassungen. Die Bezeichnungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In Hamburg und Brandenburg heißen die zuständigen Ländergerichte Verfassungsgericht, in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Landesverfassungsgericht, in Bremen, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen heißt das Landesverfassungsgericht Staatsgerichtshof und in Berlin, Bayern, Sachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz heißt es Verfassungsgerichtshof. Das wichtigste Rechtsmittel, mit dem sich Bürger an die Verfassungsgerichte wenden können, ist die Verfassungsbeschwerde. Jeder Bürger hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich in seinen verfassungsmäßigen Grundrechten durch eine staatliche Institution oder einen staatlichen Akt eingeschränkt fühlt. Die Verfassungsbeschwerde kann sowohl an das Bundesverfassungsgericht als auch an die Verfassungsgerichte der Länder gerichtet werden. Sie ist das häufigste Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Mehr als 95 % aller Vorgänge beim Bundesverfassungsgericht sind Verfassungsbeschwerden. Insgesamt gibt es jährlich mehr als 6.000 solcher Vorgänge. Das zeugt von der Lebendigkeit der Demokratie. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat großen Einfluss auf die juristische Praxis und das tägliche Leben, da viele Urteile bzw. Entscheidungen dieses Gerichts Grundsatzentscheidungen sind, die viele Bürger betreffen.

Die Struktur der Gerichte in Deutschland folgt dem Prinzip des Föderalismus. In der Bundesrepublik ist das Amtsgericht die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Übergeordnete Instanzen sind das Landesgericht und das Oberlandesgericht. Die meisten Gerichte dieser Art werden von einem Direktor geleitet und sind mit Einzelrichtern besetzt. Der Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte ist eindeutig festgelegt. Er umfasst vor allem zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten. Die Zuständigkeit in Zivilsachen betrifft Fälle in erster Instanz mit einem Streitwert bis maximal 5.000 Euro. In Strafsachen liegt die Zuständigkeit des Amtsgerichts als erste Instanz bei allen Straftaten, deren zu erwartendes Strafmaß anhand der Gesetze geringer als 4 Jahre Freiheitsstrafe ist und für die nicht ein Landes- oder Oberlandesgericht zuständig ist. Für Fälle, in denen die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht mehr als 2 Jahre beträgt, ist ein Strafrichter zuständig. Liegt das zu erwartende Strafmaß unter 2 Jahren Freiheitsstrafe, entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht mit einem hauptamtlichen Strafrichter als Vorsitzenden und 2 ehrenamtlichen Schöffen. Damit sind die Zuständigkeiten des Amtsgerichts bei Weitem nicht ausgeschöpft. Neben den obengenannten Bereichen führen die Amtsgerichte Ordnungswidrigkeitsverfahren durch. Auch mietrechtliche Fragen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich, falls sie Wohnraum betreffen. Ein wichtiger Teil der Amtsgerichte sind die Familiengerichte, in denen sogenannte Kindschafts- und Familiensachen entschieden werden. Dazu gehören beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsfragen, Adoptionen und anderes. Die Entscheidungsgewalt der Amtsgerichte erstreckt sich auch auf Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren. Sie führen Handels- und Vereinsregister und beschäftigen sich mit Betreuungsverfahren im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gegen Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichts kann beim jeweiligen Landesgericht Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt werden. Bei Entscheidungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder bei Familiensachen ist das Oberlandesgericht die nächsthöhere Instanz.

Die telefonische Beratung durch einen Anwalt erfreut sich bei den Verbrauchern wachsender Beliebtheit, da sie schnell und bequem ist. Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt mittels einer 0190-Hotline gesetzlich zulässig, obwohl das in der Gebührenordnung und im Berufsrecht für Anwälte nicht enthalten ist. Ob eine Telefonberatung beim Anwalt zweckmäßig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Normalerweise eignen sich einfache Fälle für eine telefonische Beratung am besten. Solche Fälle sind schnell zu klären. Die Kosten einer Telefonberatung sind variabel und richten sich nach der Gesprächsdauer. Bei dieser Form der Rechtsberatung ist Zeit im wahrsten Sinne des Wortes Geld. Durch sorgfältige Vorbereitung kann der Verbraucher Zeit und somit Geld sparen. Vor Gesprächsbeginn legt der Anrufer am besten alle benötigten Unterlagen wie Verträge oder Quittungen bzw. Belege zurecht. Es ist eine gute Idee, vorher aufzuschreiben, was man den Anwalt fragen möchte. Genauso wichtig ist es auch, die Aussagen des Anwalts niederzuschreiben. Komplizierte Fälle eignen sich nicht zur telefonischen Beratung. Eine fernmündliche Übermittlung der Einzelheiten würde zu viel Zeit und Geld kosten. Eine mündliche Übermittlung ist außerdem zu anfällig für Fehler. Bei Verträgen kann schon das kleinste Detail entscheidend sein. In solchen Fällen ist die Erstberatung beim Anwalt günstiger. Dabei hat der Kunde den Vorteil, dass er mit dem Anwalt einen Preis vereinbaren kann. Dieser Preis wird mit dem Gesamtpreis verrechnet, wenn der Anwalt den Fall übernimmt. Das bedeutet, dass die Erstberatung dann anfänglich kostenlos ist. Außerdem wird sich der Anwalt alle benötigten Unterlagen seines Mandanten kopieren, sodass Fehler oder Irrtümer ausgeschlossen sind. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten übrigens auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung durch einen Anwalt als Teil der Versicherungsleistung an.