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Einem Anwalt wird in seinem alltäglichen Berufsleben vieles abverlangt. So muss er nicht nur die Interessen seiner Mandanten vor Gericht vertreten können, sondern sich stets auch mit der aktuellen Gesetzeslage auskennen. Auch in Sachen Kommunikation muss ein Anwalt gewandt sein. Vertritt der Anwalt die Interessen eines Mandanten vor Gericht, so kommt es im Wesentlichen auf die richtige Wortwahl an.

Doch nicht jedem ist Wortgewandtheit und Redetalent in die Wiege gelegt worden. Dennoch kann auch ein Jurist lernen, angemessen und im Sinne seiner Kunden zu kommunizieren. Dies ist in einem Kommunikationstraining möglich, wie es beispielsweise von der MAK Management Akademie NRW GmbH angeboten wird. Der Jurist kann hier an verschiedenen Trainingseinheiten teilnehmen, die ihm in seinem Berufsalltag von großem Nutzen sein können und in der Regel auch werden.

Während des Trainings wird der Teilnehmer vor verschiedene Situationen gestellt und in diesen kann er mit anderen Trainingspartnern die richtige Kommunikation üben. Der optimale kommunikative Auftritt vor Gericht ist eines der zentralen Themen bei einem derartigen Kommunikationstraining. Stets muss der Jurist in der Lage sein, verschiedenartig zu kommunizieren, denn gerade das Gespräch mit dem Richter oder mit dem Staatsanwalt läuft anders ab, als die Befragung eines Zeugen.

Wichtig für den juristischen Erfolg ist das Plädoyer. Auch hier kommt es wieder auf einen großen Wortschatz und auf die Gabe an, diesen perfekt einzusetzen.

Vertritt der Anwalt seine Kunden nicht vor Gericht, so führt er zumindest aber Mandantengespräche. Gerade einem neuen Mandanten muss der Anwalt jedoch mit viel Vorsicht begegnen. Je nachdem, um welche rechtliche Streitigkeit es sich handelt, ist ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl gefragt. Der Anwalt sollte es verstehen, fachliche Zusammenhänge in klar verständlichen Worten zu erklären. Ansonsten könnte es passieren, dass der Mandant verschreckt wird und sich lieber von einem anderen Kollegen vertreten lässt.

Kommunikation in Schriftform

Doch nicht nur die Sprache wird bei einem Kommunikationstraining für Anwälte geschärft und verbessert. Schriftlich muss der Anwalt ebenso häufig kommunizieren, denn stets hat er die Aufgabe, wichtige Dokumente und Briefe für seine Mandanten aufsetzen. In den Seminaren erlernt er deshalb auch, wie mit verschiedenen öffentlichen und privatrechtlichen Institutionen kommuniziert werden sollte.

Schriftstücke, die vor Gericht von zentraler Bedeutung sind, müssen ebenfalls nach bestimmten Kriterien verfasst werden. Welche das sind und wie diese individuell am besten zum Einsatz kommen können, lässt sich in einem Kommunikationstraining erlernen. Das sprachliche Vermögen wird bei solchen Trainings zwar häufig in beruflicher Hinsicht geschult, es ist jedoch nicht so, dass die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse nicht auch in anderen Lebensbereichen weiterhelfen können. Wer stets in einer überlegten Art und Weise kommuniziert, der weiß, dass sich dadurch sowohl im privaten Bereich wie auch im Berufsleben, die eigenen Bedürfnisse wesentlich deutlicher darstellen lassen und die persönlichen Ziele leichter erreicht werden können.

Auf den Punkt genau das auszudrücken, was gesagt werden soll, können Anwälte in einem Kommunikationstraining erlernen.

Tierliebe ist in Deutschland grenzenlos und so gut wie jeder Haushalt hat einen tierischen Mitbewohner. Sei es die Katze, den Hund, das Meerschweinchen oder gar die Rennmaus.

Doch, was viele Tierhalter nicht wissen: Die vom Tier verursachten Schäden müssen meist aus eigener Tasche gezahlt werden, wurde zuvor keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Und da die Schäden schnell passieren und oftmals in die Tausende gehen können, steht so mach ein Tierbesitzer nach der Schadensregulierung unter Umständen vor dem finanziellen Ruin.

Wer einen Hund hat, dem sei der Abschluss einer Hundehaftpflicht angeraten. In vielen Bundesländern ist diese Versicherung auch schon Pflicht, sodass die Hundehalter hier entsprechend nicht sparen können. Gleiches gilt für die Pferdehaftpflicht. Auch sie ist äußerst empfehlenswert, denn die Schäden, die ein solch großes Tier anzurichten vermag, kann sich finanziell ebenfalls sehr übel auswirken.

Katzen, Hunde und Pferde sind in ihrem Handeln häufig unberechenbar

Die meisten Tiere sind in ihrem Verhalten eher unberechenbar und letztendlich nicht kalkulierbar. Dies hat jedoch weniger mit Bösartigkeit zu tun, denn hier spielt der Faktor Angst und Bedrohung aber auch der Beutetrieb eine große Rolle. Rast beispielsweise ein Auto an Pferd und Reiter vorbei, so erschrickt das Pferd unter Umständen, bricht aus, tritt aus und beschädigt mit den Hufen gar ein anderes Fahrzeug. Ohne Pferdehaftpflicht muss nun der Halter des Tieres für den Schaden aufkommen.

Auch der Hund, der ein Kaninchen gewittert hat, sich losreist und vor ein Auto läuft kann für großen Schaden sorgen. Kommt es beim Unfall gar zu Personenschäden, so können die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen durchaus in die Hunderttausende gehen.

Etwas anders verhält es sich hingegen bei einer Katze. Auch sie kann natürlich erhebliche Schäden anrichten, doch diese Schäden sind meist durch die private Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers abgedeckt. Die Katze wird versicherungstechnisch quasi als vollwertiges Versicherungsmitglied angesehen, sodass die durch sie verursachten Schäden an fremdem Eigentum entsprechend von der Versicherungsgesellschaft reguliert werden. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall nur eine Schadensmitteilung machen und alles Weitere klären Geschädigter und Versicherung unter sich.

Wer Tiere hält, der sollte jedoch keinesfalls am falschen Ende sparen, denn dies kann letztendlich sehr teuer werden. Selbst wenn keine Versicherungspflicht steht, ist es sinnvoll, diese Haftpflichtversicherung abzuschließen. In der Regel kostet sie nicht viel und wird die Haushaltskasse daher auch nicht allzu sehr schmälern.

Bildquelle: Autor: Jonatan De Geest; CC

Das TKG (Telekommunikationsgesetz) regelt den Wettbewerb der Anbieter im Telekommunikationsbereich. Vor allem der zweite Teil des Gesetzes ist für die Kunden interessant, denn darin erfolgt die Marktregulierung. Noch immer gibt es zahlreiche gültige Passagen, die zum Nachteil der Kunden ausfallen, doch mit jeder Änderung wird das Telekommunikationsgesetz ein Stück kundenfreundlicher, wie die letze Änderung beweist. Die Rufnummernmitnahme wurde erleichtert und laufende Verträge lassen sich nach einem Umzug nun leichter kündigen. Aber auch zum Thema Warteschleifen und zur Kostenansage bei Call-by-Call-Anbietern machte der Gesetzgeber sich Gedanken und hat bereits im Mai 2012 den Verbraucherschutz des Telekommunikationsgesetztes verbessert.

Warteschleifen und Kündigung bei Umzug

Bisher waren die Minuten, die ein Kunde in der Warteschleife einer Hotline verbrachte, oft mit Kosten verbunden. Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dass hier eine stufenweise Veränderung angebracht ist. Die ersten beiden Minuten in der Warteschleife sind somit nun kostenlos und Verbraucherschützer begrüßen diese Regelung, obwohl sie auch befürchten, dass Kunden nun mehrmals anrufen müssen, wenn sie aus der Warteschleife “fliegen”, weil kein freier Mitarbeiter zur Verfügung steht. Eine weitere Änderung gab es für die Kündigung beim Umzug. Wenn der bisherige Anbieter nach einem Umzug nicht mehr die vereinbarte Leistung erbringen konnte, hatte der Kunde trotzdem kein Kündigungsrecht. Das wurde nun korrigiert und nun haben Kunden bis zu drei Monate nach ihrem Umzug Zeit, den Vertrag zu kündigen, wenn ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht bereitstellen kann.

Die vorzeitige Rufnummernmitnahme wird ist nun möglich

Bisher konnte eine Rufnummer nur beim Vertragsende mitgenommen werden. Nun kann auch bei einem vorzeitigen Wechsel des Anbieters die alte Mobilfunknummer einfach mitgenommen werden. Die meisten Anbieter haben dazu bereits ihr Bestellformular geändert. Mehr dazu unter deutschlandsim.de, der Webseite eines günstigen Anbieters mit Kostenlimit. Solange die Portierung der Rufnummer nicht abgeschlossen ist, muss der alte Anbieter seinen Kunden weiterversorgen. Damit entstehen auch Geschäftskunden keine Nachteile, denn sie können lückenlos von ihren Kunden und Partnern erreicht werden. Unter folgender Webseite sind detaillierte Informationen erreichbar und Sparfüchse werden sich auch über die Angebote freuen.

Call-by-Call-Dienste müssen Preise ansagen

Dass ein Anruf teurer wird als gedacht, ist sicherlich schon jedem einmal passiert, doch nun sollen neben den Mehrwertdiensten auch die Call-by-Call-Anbieter ihre Preise schon vor dem Erreichen der Entgeltpflicht ansagen müssen. Das TKG hält dazu fest, dass Minutenpreise oder die Kosten für Datenvolumen mit Mehrwertsteuer und allen anderen Preisanteilen angesagt werden müssen und der Kunde dann noch die Gelegenheit erhält, die Verbindung kostenfrei zu unterbrechen.

Bildquelle: Autor: Darekm135; CC

Im Internet lassen sich unzählige Informationen nachschlagen, sodass Enzyklopädien in Buchform längst nicht mehr den Stellenwert haben, den sie noch vor zwanzig Jahren hatten. Besonders junge Leute gehen mehr und mehr dazu über, sich mit allem Wissenswerten schnell und bequem im World Wide Web einzudecken. Ob für die Schularbeiten oder für das Studium, vieles lässt sich problemlos nachschlagen und ist mit nur wenigen Klicks auf dem heimischen Rechner präsent und kann abgerufen werden.

Onlineportale ersetzen das BGB

Doch auch ältere User, Privatpersonen und Geschäftsleute gleichermaßen, haben das Internet für sich entdeckt und schlagen bei google & Co. nach, was an Informationen benötigt wird. Besonders die Portale, in denen juristische Fragen geklärt werden haben regen Zulauf, denn hier sind die Antworten auf Rechtsfragen deutlich schneller gegeben, als wenn erst das BGB aufgeschlagen oder gar ein Rechtsanwalt aufgesucht werden muss.

Hinter den meisten Rechtsportalen stehen Rechtsanwälte, die den Lesern fachspezifische Antworten auf die meisten juristischen Fragen geben können. Dabei ist es auch egal, ob es um die Themen Erbschaft, Unterhalt, Scheidung, Mietminderung, Steuern und Versicherungen oder um andere Themen geht: In der Regel erhält der User eine umgehende Hilfe und hat zumindest einen ersten Überblick, wie sich die Sachlage rechtlicht verhält. Natürlich ersetzen die Rechtsportale nicht immer den Besuch des Rechtsanwalts, doch häufig reicht es schon aus, kurz via Internet die Rechtslage nachzuschlagen.

Die Rechtstipps und Informationen der Rechtsportale sind überwiegend nach bestem Wissen zusammengestellt worden, jedoch sollte sich der User nicht immer auf die absolute Richtigkeit verlassen und eventuell auch noch in anderen Portalen nachschauen. So erhält man einen guten Überblick und kann sich sicher relativ sicher sein, dass die Tipps und Infos auch der Richtigkeit entsprechen. Und natürlich sollte der User ebenfalls darauf achten, dass die Informationen in den einzelnen Portalen regelmäßig aktualisiert werden. Da es ständig neue Gesetzesänderungen gibt, müssen auch die Infos der Rechtsportale stets angepasst werden.

Um das Lesen von Gesetzestexten kommt man häufig nicht herum, denn es gibt zahlreiche Situationen im Leben, da muss man sich genau darüber informieren, was erlaubt und was nicht gestattet ist. Natürlich helfen hier auch Rechtsanwälte weiter. Diese kosten jedoch Geld, während ein Blick beispielsweise ins Bürgerliche Gesetzbuch kostenlos ist –jedenfalls dann, wenn man ohnehin ein BGB sein eigen nennen kann bzw. die Gesetzestexte online nachschlägt.

Auch Politiker sind mit dem Juristendeutsch überfordert

Doch mit dem Nachschlagen der Gesetze ist es oftmals nicht getan, denn selbst wenn der entsprechende Paragraf gefunden ist, so bedeutet dies noch lange nicht, dass der User/Leser auch versteht, was hier Recht ist. Und das ist auch gar keine Schande, kam doch unlängst erst heraus, dass sogar Politiker Übersetzer für Juristendeutsch engagiert hatten.

Keine Frage, das deutsche Recht ist umfangreich und vielfach auch äußerst kompliziert. Dass sich gerade Laien hier sehr schwer tun, ist verständlich, wenn selbst Politiker überfordert sind und gar nicht wissen, wie die Rechtsprechung tatsächlich auszulegen ist.

Die meisten Gesetzestexte sind oft gänzlich unlesbar, denn sie trotzen nur so von juristischen Fachbegriffen und sind in unverständlicher Bürokratensprache formuliert. Selbst die höchsten Richter Deutschlands tun sich äußerst schwer mit den kryptischen Formulierungen und ausufernden Verweisungen und beklagen sich diesbezüglich immer wieder.

Fachanwälte, die sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert haben, können in der Regel noch am ehesten helfen, jedoch scheitern auch sie hier in den meisten Fällen und die Frage danach, was uns der Gesetzgeber eigentlich genau sagen möchte, bleibt Auslegungssache und Spekulation.

Mittlerweile haben sich viele Onlineportale diesem Problem angenommen und bieten ihren Kunden eine Fachübersetzung für Gesetzestexte. Im Prinzip funktioniert dies ähnlich wie bei den regulären Übersetzungsportalen, wo es beispielsweise den Business Englisch Sprachkurs gibt, jedoch hat man sich hier explizit auf die Übersetzung von Juristendeutsch spezialisiert. Die Kosten für die Übersetzungen müssen vorab verhandelt werden und richten sich stets nach dem Leistungsumfang.

Dallas (Vereinigte Staaten), 14.10.2012 – Die fünffache Mutter Elizabeth Escalona (Bild) aus Dallas in Texas wurde am Freitag zu 99 Jahren Haft verurteilt, weil sie die Hände ihrer 2-jährigen Tochter Jocelyn mit Sekundenkleber an die Wand geklebt und das Kind dann ins Koma geprügelt hatte.

Die 23-jährige Escalona hatte sich im Prozess schuldig bekannt und auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Die Staatsanwaltschaft forderte 45 Jahre Haft. Wegen der extremen Brutalität hatte der Richter eine Haftstrafe von 99 Jahren verhängt. Debbie Denmon, Sprecherin des Dallas County Staatsanwaltschaft: „Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Richters.“ Denmon betonte, der Mutter habe es nicht leid um ihr Kind getan, Mitleid habe sie nur mit sich selbst gehabt. Nach diesem Urteil kann Escalona erst nach 30 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

Die Misshandlung ihrer Tochter geschah im September 2011. Die Mutter hatte die Hände des Mädchens an die Wand geklebt, sie in den Bauch getreten und mit einem Milchkrug geschlagen. Die Zweijährige wurde schwer verletzt, eine Hirnblutung und mehrere gebrochene Rippen waren unter anderem die Folgen. An ihren Händen waren Teile der Haut abgerissen und an der Wand kleben geblieben. Das Kleinkind hatte blaue Flecken von Kopf bis Fuß, Kopfhaar war ausgerissen, Blutergüsse waren auf Stirn und Nase zu sehen. Bisswunden waren am ganzen Körper verteilt. Der Bezirksstaatsanwalt in Dallas, Eren Price sagte: „Nur ein Monster klebt die Hände seiner Tochter an die Wand.“

Escalona war bei der Tat schwanger. Sie hat keine einfache Kindheit hinter sich. Sie war Mitglied einer Gang, hat im Alter von Elf angefangen, Marihuana zu rauchen. Ihr Anwalt sagte, sie sei auf einer kindlichen Entwicklungsstufe stehen geblieben.

Die kleine Jocelyn hat sich nach dem Krankenhausaufenthalt mittlerweile überraschend gut erholt und lebt jetzt mit ihren Geschwistern bei der Großmutter.

Quelle: Wikinews

Harrisburg (USA), 04.10.2012 – Ein Gericht hat eine neue Bestimmung im Wahlgesetz von Pennsylvania vorübergehend gestoppt, die einen Identitätsnachweis mit Passbild für die Wahlteilnahme verlangt. Das Commonwealth Court of Pennsylvania hat mit aufschiebender Wirkung die Revision beim obersten Gerichtshof des Bundesstaates zugelassen. Diese wird nicht vor den Präsidentschaftswahlen am 6. November verhandelt werden, so dass die Klausel hier noch nicht angewendet werden darf.

Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die 20 Wahlleute Pennsylvanias im Electoral College, das letztlich den Präsidenten wählt, von den Demokraten entsendet werden. Obwohl dies angesichts der Mitgliederzahl von 538 Entsandten nur einen kleinen Anteil ausmacht, kommt Pennsylvania oft eine entscheidende Rolle zu, da es sich um einen der wenigen “swing states” handelt, bei dem nicht von vornherein feststeht, wer gewinnen wird. Pennsylvania spielt also zusammen mit Ohio, Florida und anderen regelmässig die Rolle des Züngleins an der Waage.

Dass der Gesetzesaufschub Obama zugute kommt, ist darin begründet, dass das Gesetz im wesentlichen den Ausschluss von Wählern bedeutet hätte, die keinen Führerschein haben. In den USA gibt es, wie auch in Großbritannien, keine Personalausweise. Das verbreitetste Identitätsdokument ist der Führerschein. Wähler ohne Führerschein sind tendenziell arm, alt und einkommensschwach, was sich in einer deutlichen Präferenz für die Demokraten niederschlägt.

Quelle: Wikinews

Göttingen (Deutschland), 21.09.2012 – Das Landesgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 44 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde in 30 Fällen schuldig gesprochen, seine Patentochter sexuell missbraucht zu haben. Zudem soll der Mann, aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit, anschließend in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann über Jahre hinweg an seiner Patentochter, welche bei dem ersten Missbrauch sechs Jahre alt war, sexuell verging und sie dabei schwer erniedrigte und misshandelte. Der 44-Jährige hatte seine Taten auf Videos festgehalten, welche von den Behörden sichergestellt wurden. Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter wurden jeweils elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf neun Jahre Gefängnisstrafe.

Quelle: Wikinews

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 03.07.2012 – Mehr als acht Jahre nach der Übertragung des Super-Bowl-Finales 2004 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung der „bekleidungstechnischen Fehlfunktion“ von Janet Jackson gezogen. Der Supreme Court lehnte es ab, sich mit dem Einspruch der Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) gegen die Entscheidung eines früheren Gerichtsverfahrens zu befassen. Im vorangegangenen Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk war die von der FCC verhängte Strafe in Höhe von umgerechnet etwa 550.000 Dollar verworfen worden, weil die Strafe „willkürlich und unberechenbar“ verhängt worden sei.

Der vorsitzende Richter des Obersten Gerichts, John Roberts, der sich der Mehrheitsentscheidung angeschlossen hatte, hob in seiner abweichenden Begründung hervor, dass „künftige ‚bekleidungstechnische Fehlfunktionen‘ durch die Gründe der niederen Instanz nicht geschützt werden“.

Beim Auftritt von Janet Jackson und Justin Timberlake während der Halbzeitpause des Footballfinales war einige Sekunden lang die entblöste Brust Jacksons zu sehen gewesen, als Timberlake am Oberteil ihrer Kleidung hängen geblieben war. Der als „Nipplegate“ bekannt gewordene Zwischenfall führte dazu, dass seitdem Liveübertragungen von Sportereignissen und Preisverleihungen in den USA mit einer Zeitverzögerung von einigen Sekunden übertragen werden, um dem Regisseur Gelegenheit zu geben, anstößiges Verhalten auszublenden.

Luxemburg (Luxemburg), 18.02.2012 – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass soziale Netzwerke nicht verpflichtet sind, Filtersysteme zu entwickeln, mit denen die Verbreitung illegaler Musikdownloads verhindert wird. Der belgische Musikrechte-Verwerter SABAM hatte vor dem Gerichtshof geklagt, um durchzusetzen, dass die niederländische Internetplattform Netlog zur Entwicklung eines solchen Filtersystems verpflichtet wird. Die Luxemburger Richter lehnten diese Klage ab.

In der Urteilsbegründung gaben die Richter mehrere Gründe für ihre Entscheidung an. Zum einen würde dadurch eine permanente Überwachung aller Nutzer und solcher sozialen Netzwerke geschaffen, und diese würden identifiziert. Eine solche Maßnahme verstoße jedoch gegen die EU-Richtinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Zum anderen sei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Urheberrechte und dem Schutz der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte zu beachten. Eine solche präventive Überwachung durch ein Filtersystem verstoße gegen das Recht des freien Empfangs und der freien Sendung von Informationen. Außerdem werde das Grundrecht auf den Schutz von personenbezogenen Daten verletzt, meinten die Richter. Darüberhinaus sah das Gericht in der Forderung SABAMs eine erhebliche einseitige Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Beklagten, da diese das Filterungssystem auf eigene Kosten hätten einrichten sollen.

Beobachter sehen in dem Luxemburger Urteil eine Stärkung der Freiheit sozialer Netzwerke. Nach Ansicht des Kölner Medienrechtsanwaltes Christian Solmecke gibt das Urteil auch sogenannten One-Click-Hostern Aufwind. „Bislang haben einige Gerichte in Deutschland, etwa das OLG Köln, die Meinung vertreten, dass solche globalen Filtersysteme selbst dann eingeführt werden müssten, wenn dadurch das Geschäftsmodell eines Hosting-Anbieters gefährdet würde. Diese Urteile dürften nun nicht mehr haltbar sein.“ Oliver Süme, Vorstand Politik, Recht und Regulierung des Verbands der deutschen Internet-Wirtschaft Eco, begrüßte das Urteil, da es Rechtssicherheit für europäische Provider bringe. Es bestätige ausdrücklich, dass Provider nicht für Inhalte haften würden, von denen sie keine Kenntnis hätten.

Auswirkungen dürfte das Urteil auch auf das umstrittene internationale Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben. In dem Abkommen, das von den meisten EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde, ist vorgesehen, dass die Behörden Provider dazu zwingen können, Kundendaten offenzulegen. Die Ratifizierung des Abkommens ist in den letzten Tagen aufgrund weltweiter öffentlicher Proteste ins Stocken geraten.

Quelle: Wikinews