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Gültiges Recht regelt viele Bereiche des Lebens. Auch beim Erbrecht gibt es viele Gesetze, die die Erbfolge regeln und als Laie weiß man nur selten genau, was Sache ist. Fachanwälte und Steuerberate für Erbrecht können hier eine große Hilfe sein und Licht ins Dunkel bringen. Bei größeren Werten lohnt sich in manchen Fällen eine Schenkung zu Lebzeiten und auch die Übertragung von Immobilien kann steuerrechtlich günstiger ausfallen, als sie erst nach dem Tod zu erben. Da hier die individuellen Verhältnisse eine große Rolle spielen, kann nur jeweils im Einzelfall entschieden werden und ein persönliches Beratungsgespräch kann klären welche Vorgehensweise für alle Beteiligten die meisten Vorteile birgt.

Es gibt ganz sicher nur wenige Berufe, bei denen so genau auf die Kleidung geachtet wird, wie bei einem Anwalt. Ein dunkler, oder wenigstens farblich bedeckter Anzug, ein passenden Businesshemd und eine dezente Krawatte sind das mindeste, was man vom Outfit eines Anwalts erwarten darf. Generell kann man in dem Fall sagen, dass es bedeutend besser ist, overdressed zu sein, als underdressed. Das gilt allerdings nicht nur für Anwälte, sondern auch für Bankangestellte, Versicherungsmitarbeiter oder leitende Angestellte. Je höher ein Mitarbeiter auf der Karriereleiter aufsteigen möchte, desto mehr Wert sollte auch auf die entsprechende Kleidung gelegt werden. Krawatten und gute Businesshemden sind in der Chefetage ein absolutes Muss. Vor allem die Krawatte ist bei der Kleidung ein feines, aber wichtiges Detail. Ganz beliebt ist derzeit die Krawatte aus Seide.

Straf- sowie Zivilverfahren gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei Ersterem findet in erster Instanz das Verfahren vor dem Strafrichter statt; die erste Instanz für eine Berufung ist in diesem Fall das Landgericht, in Revision gegangen werden kann vor dem Oberlandesgericht. Trifft in erster Instanz jedoch das Landgericht eine Entscheidung, so ist eine Revision nur vor dem Bundesgerichtshof möglich und eine Berufung gar nicht zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzsache ein Urteil verkündet. Beim Zivilrecht ist zunächst das Amtsgericht zuständig, sofern der zu behandelnde Streitwert nicht über 5.000 Euro liegt; darüber hinaus fallen streitwertunabhängige Fälle in den Zuständigkeitsbericht des Amtsgerichtes. Die Berufungsinstanz ist in diesem Fall das Landgericht. Bei einem Streitwert oberhalb der Grenze von 5.000 Euro ist meistens das Landgericht die erste Instanz, das Oberlandesgericht folglich die Berufungsinstanz. Vor dem Bundesgerichtshof kann anschließend in Berufung gegangen werden. Die Rolle des Landgerichts als Berufungsinstanz wird in Kindschaft- oder Familienfällen an das Oberlandesgericht abgegeben, der Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz. Im Falle eines Rechtsstreits – wie es ihn beispielsweise schon bei Wettanbietern gab, kann vor den deutschen Gerichten Rechtsschutz gesucht und ein mehrstufiger Instanzenweg in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit der Anfechtung einer getroffenen Entscheidung eines Gerichtes vor einer höheren Instanz besteht. In der Verfassung ist jedoch kein garantierter Anspruch auf mehrere Instanzen festgelegt. Jedes Verfahren ist normalerweise auf höchstens drei Instanzen begrenzt; um nach einer Entscheidung die nächsthöhere Instanz anrufen zu können, muss die formalisierte Anfechtung mit einem Rechtsmittel erfolgen (Revision, Berufung oder Beschwerde). Gegen die Entscheidung der letzten Instanz kann lediglich noch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Gleich seriöse Anbieter zu wählen, wie etwa Interwetten wäre hierbei zur Vermeidung des Rechtsstreits die bessere Wahl.

Der Begriff Factoring ist inzwischen häufig in den Medien zu lesen. Dabei überschreibt ein Unternehmen seine Forderungen gegenüber Kunden einem Factor, der den Rechnungsbetrag sofort begleicht und die Forderung anschließend beim Kunden des Unternehmens eintreibt. Damit bleiben Unternehmen solvent, auch wenn Kunden nicht sofort bezahlen oder erst nach Ablauf der Zahlungsfrist ihren Pflichten nachkommen. Doch bei diesem Verfahren gibt es verschiedene Versionen, bei denen die Risiken sehr unterschiedlich verteilt werden. Der Fachmann unterscheidet zwischen echtem und unechtem Factoring denn der Gesetzgeber sieht hier unterschiedliche Rechtslagen. Während beim echten Factoring der Factor die Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners übernimmt, wird diese Garantie beim unechten Factoring ausgeschlossen. Beim echten Factoring geht der Factor in Vorschussleistung und erhöht damit die Liquidität seines Kunden und gleichzeitig ist der Kunde vor Forderungsausfällen geschützt. Immer mehr kleine und größere Unternehmen setzen inzwischen Factoring ein um selbst liquide zu bleiben und beim echten Factoring sagt der Gesetzgeber auch ganz klar dass es sich um ein Bargeschäft handelt. Das unechte Factoring hingegen ist ein reines Kreditgeschäft, bei dem der Kunde des Factors das Risiko des Forderungsausfalls selbst trägt. Als Unternehmer sollte man genau darauf achten, dass nur echtes Factoring betrieben wird, denn nur dann übernimmt der Factor das Risiko des Forderungsausfalls, der vor allem bei kleinen Unternehmen schnell zur eigenen Insolvenz führen kann. In der Regel erhalten Unternehmen, die sich für echtes Factoring entscheiden, 80 Prozent des Rechnungsbetrages innerhalb weniger Tage und die restlichen 20 Prozent nach drei Monaten. Da diese Zahlungen beim echten Factoring auch geleistet werden, wenn der Kunde inzwischen zahlungsunfähig geworden ist, kann das echte Factoring kleine Betriebe vor einer Insolvenz retten, die durch einen zahlungsunfähigen Kunden verursacht werden könnte.

Versandapotheken sind in den letzten Jahren fast wie Pilze aus dem Boden geschossen. Aber nun könnte es um die beliebten Apotheken reichlich Ärger geben, denn schon wieder sind neue Verbotspläne aufgetaucht. Aber wie auch in der Vergangenheit schon wehren sich die Versandapotheken heftig gegen diese möglichen Verbote. Aus dem Lager der Versandapotheken heißt es, dass schon der Versuch, diese Art der Apotheken zu verbieten, verfassungswidrig ist. Gerade derzeit liegen wieder neue Pläne vor, die Versandapotheke (ww.aponeo.de) komplett zu verbieten. Wie viele Arbeitsplätze da dran hängen, lässt sich so gar nicht überblicken, aber noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass Versandapotheken erst genehmigt wurden und nun wieder verboten werden sollen. Am Freitag kündigte Christian Buse, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (www.bvdva.de) an, dass er gegen ein totales Verbot der Versandapotheken mit rechtlichen Schritten vorgehen wird. Wörtlich sagte Buse: „Ein Totalverbot wäre eine unverhältnismäßige und rechtswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit und der europäischen Warenverkehrsfreiheit.“ Der letzte Vorstoß, den Versandhandel von Medikamenten zu unterbinden, kam von Otmar Bernhard, dem bayrischen Gesundheitsminister. In die Kritik geraten sind auch die sogenannten Abholstationen. Für den Kunden ein gewisses Maß an zeitlicher Unabhängigkeit sind sie scheinbar einigen Politikern ein Dorn im Auge. Otmar Buse beklagt sich darüber, dass die Abholstationen nichts mehr mit Versandhandel zu tun haben. An den Packstationen haben die Kunden die Möglichkeit, ihre bestellten Medikamente auch nach den offiziellen Öffnungszeiten der Apotheken in Empfang zu nehmen. Kritik an den Versandapotheken kommt auch von den Gesundheitspolitikern Wolfgang Zöller von der CSU und Marlies Volkmer von der SPD. Sie sind der Meinung, dass Medikamente nichts zwischen Waschmitteln und Zahnpasta zu suchen haben. Generell ist das auch richtig, aber wie jeder weiß, der sich schon einmal etwas gegen Halsschmerzen oder Fieber bei Schlecker und Co. geholt hat, liegen die Medikamente nicht in den Regalen, sondern hinter Glas. Laut Buse ist allerdings wichtig, dass die Betreiber dieser Stationen nicht in Konkurrenz mit den Apothekern treten. Und auch wenn der Gesetzgeber hier Probleme wegen der Gefährdung der Arzneimittelsicherheit hat, kann das kein generelles Verbot rechtfertigen. Dagegen wird man vehement angehen.

Die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt sind hoch und schon deshalb wird gerne darauf verzichtet – jedenfalls, wenn es möglich ist. Das Internet bietet eine andere, kostengünstigere Form der Rechtsberatung an, nämlich die, dass Rechtstipps von Internet-Anwälten eingeholt werden können und das zu günstigen Preisen. Klar muss jedoch eines sein, auch Internet-Anwälte müssen sich an die Gesetze halten und können auch nur solche Aussagen machen, die gesetzmäßig sind. Internet-Anwälte sind gute Ratgeber für zivilrechtliche Streitigkeiten wie z. B. Mietrecht, Arbeitsrecht u.v.m. bieten aber auch Beratungen für Strafrecht an. Der Ratsuchende kann wählen zwischen der Anfrage an den Anwalt per E-Mail oder über eine kostenpflichtige Telefonnummer wie z. B. eine 0900er-Nummer. Die Rechtsfrage über E-Mail dem Rechtsanwalt zugänglich zu machen, ist sicherlich der beste Weg, so hat der Interessent etwas Schriftliches vorliegen. Noch bequemer geht es direkt über die Webseite der Internet-Anwaltskanzlei, bei der oft bereits ein Eingabefeld für Rechtsfragen vorhanden ist. Meist wird die E-Mail an einen renommierten Anwalt weitergeleitet, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und so über das notwendige Fachwissen verfügt. Für die Bearbeitung der Rechtsfrage wird ein Angebot erstellt, in der Regel innerhalb von 30 bis 40 Minuten. Der Interessent kann sich das Angebot überlegen, und wenn er mit dem Preis einverstanden ist, dann kann er dem Angebot zustimmen und mit Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren vorab bezahlen. Die Beantwortung der Frage wird umgehend bearbeitet, sofern der Ratsuchende innerhalb einer bestimmten Zeit dem Preis zustimmt. Je nach Fragestellung erhält der Interessent seine Informationen, meist noch am selben Tag. Auch wenn der Ratsuchende im Internet über eine Hotline geht, kommt der Vertrag zwischen ihm und dem Anwalt zustande, die Hotline wird vertraglich nicht berührt. Auch haftet der Anwalt für seine Informationen wie jeder andere Anwalt auch.

Dresscodes – sie lockern sich allerorts. Seien es die Ärzte, die in ihrer Praxis ohne weißen Kittel behandeln – oder die Banker, die sich seit mehreren Jahren ihren „casual Friday“ günnen und dann in Jeans und Pullover zur Arbeit erscheinen. Aber eine Domäne war dem Kleiderzwang bisher noch verblieben – nämlich die der Juristen. Bis heute gilt für vor Gericht erscheinende Anwälte nämlich der so genannte Robenzwang. Sie müssen  bis heute bei Verhandlungen eine Robe tragen, sozusagen als Symbol der Zugehörigkeit zu einer juristischen Kaste und zur Erleichterung der Verhandlung mit den ebenso gewandeten Richtern auf Augenhöhe. Indessen lockt mittlerweile Freiheit, nach fast 300 Jahren wohlgemerkt. Die Robenpflicht geht auf Kaiser Wilhelm zurück, welcher im Jahre 1726 verfügte, dass die „…advocati wollene schwarze Mäntel…bis unter das Knie…“ zu tragen hätten. Ein Diktat, das sich recht schnell unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern etablierte und zum Diktat wurde. Erst mit der 68er-Bewegung kam Kritik an der ihrer Meinung nach verstaubten Robe auf und die ersten Anwälte klagten. So ein Jurist, der 1969 die Verpflichtung zur Einhaltung jenes Dresscodes als Eingriff in seine Berufsfreiheit empfand, vor Gericht ohne Robe erschien, daraufhin von den Richtern abgelehnt wurde und nur zuschauen, aber keine Erklärungen für seinen Mandanten abgeben durfte. Die ablehnende Entscheidung jener Richter wurde vom Bundesverfassungsgericht 1970 schließlich bestätigt und damit schien zunächst das Ende der Roben-Diskussion gekommen. Eben nur zunächst, denn seit dem 1.April 2009 müssen Anwälte vor den Berliner Gerichten keine Robe mehr tragen. Erreicht wurde dies durch die Änderung der „Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflege-Organe“. Somit stellt sich einerseits die Frage, ob die Berliner Anwälte von nun an so wie damals Otto Schily in Jeans vor die hohe Gerichtsbarkeit treten werden, zum Anderen lodert erneut die Diskussion darüber auf, ob die Robenpflicht vielleicht grundsätzlich als überholt anzusehen ist und daher an allen deutschen Gerichten aufgehoben werden sollte.

Die Chancen, eine getätigte Vorauszahlung wieder zurückzuerhalten, sind nicht sehr gut. Das vom Stromanbieter zurückgelassene Haftungskapital genügt meist nur, um vorrangige Gläubiger, wie zum Beispiel das Finanzamt oder die Angestellten des Unternehmens, zu bezahlen. Der Stromkunde muss im Regelfall hinten anstehen. Trotzdem sollte die Forderung in jedem Fall beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – aber allzu große Hoffnungen darf man sich nicht machen. Auch ein Anwalt vermag daran leider im Normalfall nichts zu ändern. Rechtshilfe ist zwar möglich, doch meist nur wenig erfolgreich. Bei Gasversorgern verhält es sich ebenso wie beim Stromanbieter. Der örtliche Versorger springt zwar sofort ein, muss aber bezahlt werden. Der Nachteil an diesem Modell sind die häufig deutlich höheren Preise der örtlichen Versorger. Auch hier haben Kunden mit jährlicher Abrechnung das Nachsehen. Diese Erfahrung wurde auch in Deutschland schon von einigen Kunden des Gasanbieters TelDaFax gemacht, der im Juni 2011 seinen Insolvenzantrag stellte. Geht der eigene Stromversorger in Konkurs, steht man natürlich nicht im Dunkeln da. Der örtliche Versorger übernimmt die Stromversorgung, sodass man sich um eventuelle Lücken in der Stromversorgung keine Sorgen machen muss. Das Problem ist eher finanziell. Wer seinem Anbieter im Voraus die Leistungen des gemeinsamen Vertrags bezahlt hat, anstatt eine monatliche Abrechnung zu bekommen, der hat natürlich ein Problem, sein Geld zurückzubekommen. Schließlich bekommt er dafür keine Leistungen mehr. Wer jährlich abrechnen lässt, muss sich vielleicht Geld leihen und sollte auf günstige Zinsen beim Kredit achten. Um beim Stromanbieter Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollte man sich nur auf Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung einlassen, so geht man keinerlei Gefahr ein, auch wenn der Anbieter seine Insolvenz anmelden muss.

Haarausfall kann viele Ursachen haben. Menschen verlieren ihre Haare aufgrund einer genetischen oder hormonellen Störung, einer medizinischen Behandlung oder aufgrund einer seelischen Krankheit. In den meisten Fällen wachsen die Haare wieder nach, nach einer Chemotherapie oder wenn die seelischen Gründe behoben sind. Doch bei genetisch bedingtem Haarausfall wachsen Haare nicht wieder nach und es fallen nicht nur die Kopfhaare aus, sondern in vielen Fällen kann auch eine Augenbrauentransplantation. Bei der Transplantation von Haaren handelt es sich um einen kosmetischen bzw. medizinischen Eingriff, der Risiken birgt. Umso wichtiger ist es, sich vor der Behandlung über Rechte und Risiken aufklären zu lassen. Eine Transplantation sollte nur von ausgewiesenen Fachkräften durchgeführt werden. So, wie es spezielle Zentren für Organtransplantationen gibt, so gibt es auch spezielle Haarchirurgen, die die Transplantation von Haaren durchführen. Bei der Organtransplantation sind sich die Patienten bewusst, dass es zu Abstoßungen kommen kann – bei einer Haartransplantation würden die wenigsten Menschen denken, dass es dazu kommen kann. Umso wichtiger ist es, sich über seine Patientenrechte aufklären zu lassen. Bei der rechtlichen Aufklärung bei Transplantationen ist es vor allem das Haftungsrecht, das angesprochen werden sollte. Ein Haarchirurg kann eine vollständige Garantie geben, das ein Transplantat der Haarwurzel auch wirklich anwächst, und über viele Jahre gesundes Haar wachsen lässt. Auch bei der Eigenhaartransplantation ist ein Anwachsen der Haarwurzel nicht garantiert. Auch kann es zu gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Transplantation kommen, die bei einer Operation generell nicht ausgeschlossen werden können. Wer daher einen solchen Eingriff plant, sollte auf ein ausführliches Informationsgespräch achten. Je ausführlicher der Arzt über die Risiken und Gefahren eines Eingriffs informiert, umso sicherer kann man sein, den richtigen Arzt zu finden.

Immer mehr Unternehmern ist es wichtig, dass Ihre Firma nicht nur wirtschaftliche Gewinne erwirtschaftet und das soziale Engagement bei der Schaffung von Arbeitsplätzen bewenden lässt. Viele Unternehmer sind sich ihrer gesamtsozialen Verantwortung bewusst und gründen eine eigene Firmenstiftung, um gesellschaftlich Verantwortung durch die Unterstützung bestimmter Projekte zu übernehmen. Die Gründe für ein solches soziales Engagement können vielfältig sein und auch die Themenschwerpunkte, die durch die Stiftung unterstützt werden, sind mannigfaltig. So lehnen Firmen ihr gesellschaftliches Engagement eng an den Schwerpunkt ihres Unternehmens an, beispielsweise wenn die Stiftung eines Schulbuchverlages sich für die Bildung in Ländern der Dritten Welt engagiert. Es können jedoch auch Stiftungen gegründet werden, die keinen solchen direkten Bezug haben. Stiftungen dienen nicht nur dazu, soziale Projekte zu gründen oder die Projekte anderer Stiftungen finanziell zu unterstützen. Eine Stiftung ist, trotz der gesellschaftlichen Verantwortung, auch ein Instrument, um rechtssicher Steuern zu sparen. Auf diese Weise kann das Firmenvermögen geschützt und eine soziale Verantwortung als Unternehmer wahrgenommen werden. Die steuerliche Komponente ist oft ein Grund, weshalb Unternehmen die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung für ihr Unternehmen erwägen. Viele Firmeninhaber nutzen die Möglichkeiten des CSR Consulting bei der Gründung einer Unternehmensstiftung, die als Firmenphilosophie die Corporate Social Responsibility (CSR) gewählt hat. Da bei der Gründung einer Firmenstiftung verschiedene rechtliche Vorgaben zu erfüllen sind, ist eine anwaltliche Unterstützung bei der Gründung und Durchführung sehr wichtig. Zwar bieten auch Steuerberater die Unterstützung bei einer Gründung an, doch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt zahlt sich über viele Jahre der Stiftungsarbeit hinaus aus. Die beste Unterstützung bietet ein fachlich versierter Rechtsanwalt für Stiftungsrecht. Neben der Sinnhaftigkeit der Stiftungsgründung werden hier auch der Sitz der Stiftung, steuerliche Auswirkungen und die Vorgaben des Bundes und der Länder begleitet. Zugleich kann ein Anwalt die Stiftung bei den wichtigen Themen Fundraising und Anlagemöglichkeiten für das Stiftungsvermögen rechtssicher beraten. Auch die Art der Stiftung selbst kann vom Rechtsanwalt für Stiftungsrecht beurteilt werden. So stehen hier neben der Firmen- oder Privatstiftung auch Mischformen zur Verfügung, die sich für ein Unternehmen eignen.