Der rechtssichere Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag sollte immer in ausreichendem Maße rechtlich abgesichert sein. Hier geht es in erster Linie um die Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, letzten Endes also um Sicherheiten, die zur Verfügung gestellt werden können. Das kann bedeuten dass bestimmte Gegenstände sicherungsübereignet werden, auch können ausstehende Geldforderungen abgetreten werden oder eine andere Person bürgt für den Kredit, eine Hypothek wird als Grundschuld eingetragen. Wer nun einen Kredit zum Bau oder Kauf eines Hauses aufnehmen möchte, sollte sich ebenso wie über die günstigsten Angebote der Institutionen, die leicht durch Vergleichsseiten im Internet zu erfahren sind, fragen, welche anderen Möglichkeiten bestehen, günstiges Geld für den Bau zu besorgen. Die Möglichkeiten, Baugeld erhalten zu können, sind vielfältig. So ist es möglich, einen Hausbau oder Hauskauf durch einen Bausparvertrag vorzufinanzieren. Die Frage, was aktuelle Bauzinsen angeht, also die Bedingungen, zu denen Privatbanken und Kreditinstitute Geld für Immobilienkäufe verleihen, ist wichtig, wenn man sich für einen herkömmlichen Kredit entscheidet. Grundsätzlich sollte man sich in möglichst breitem Rahmen über alle Finanzierungsmöglichkeiten gründlich informieren. Grundlegend bei allen Kreditverträgen zwischen zwei Personen sind etliche Punkte. So sollte inhaltlich klar ersichtlich sein, dass ein Darlehen gewährt wird, die Abkommen über Tilgung und Verzinsung der Kreditsumme sollten dargelegt sein, eventuelle Sicherungsmechanismen. Die Kündigungsbedingungen sind ein wichtiger Punkt. Kreditverträge sollten immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden, besonders natürlich, wenn es sich um höhere Summen handelt. Die sogenannte “Salvatorische Klausel” vom Lateinischen “salvatorius” was “bewahrend” oder “erhaltend” heißt, wird die Bestimmung, die Klausel eines Vertrages bezeichnet, die bestimmt, welche rechtlichen Folgen eintreten, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht beantwortet, die eigentlich hätten festgelegt werden müssen. Natürlich muss eine Regelung eventuell entstehender Nebenkosten deutlich sein. Weiter ist zu klären, ob das Verbraucherkreditgesetz Beachtung findet oder außer Kraft gesetzt werden soll. Dieses Gesetz regelt die im modernen Rechtsverkehr häufigen Verbraucherkreditverträge und dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Besonderes Ziel dieses Gesetzes ist es, auf die modernen Entwicklungen im Kreditgewerbe zu reagieren. Eine alte Weisheit ist, dass bei Geld auch die Freundschaft endet. Es ist also durchaus davon abzuraten, nur auf gutem Glauben vertrauend einen Kredit aufzunehmen oder zu vergeben. In einer materiell eingestellten Gesellschaft kann das leicht zu empfindlichen Überraschungen führen. Vertrauen ist gut, doch das kann man auch schriftlich bestätigen.