Bindende Laufzeit der Kreditverträge

Ein Kreditvertrag ist die Basis, die Rechtsgrundlage für ein Kreditgeschäft. In der Regel erfolgt die Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut, es existieren aber natürlich auch Kreditverträge zwischen privaten Personen. Immer müssen die Bestandteile Laufzeit, Auszahlung und Rückzahlung sowie die zu hinterlegenden Sicherheiten Inhalt sein. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, die unterschiedliche Bedingungen zur Grundlage machen insbesondere was die Verzinsung anbelangt. Bevor man also einen Kredit abschließt, sollte man sich gründlich über den effektiven Jahreszins informieren, der alle anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Disagio Laufzeit und Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten sowie auch Bearbeitungsgebühren beinhalten muss. Die Basis der veranschlagten Zinsen ist grundsätzlich der von der Europäischen Zentralbank festgelegte Leitzins. Viele Fragen zu diesem Thema und anderen Fragen rund um den Kredit, vor allem aber die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen, bietet das Internetportal Online-Kredite.com. Gewöhnlich wird in dem Vertrag eine feste Zinshöhe und Laufzeit vereinbart. Dies bietet für den Kreditnehmer die Möglichkeit einer guten, vorsorglichen Planung. Er weiß genau, welche Belastungen in den folgenden Jahren monatlich auf ihn zukommen. Genauso kann man mit beliebigen Zinssprüngen arbeiten oder aber mit variablen Zinsen. Bei der variablen Lösung werden die Zinssätze nach den jeweils aktuellen Bedingungen des Marktes errechnet. So hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, von fallenden Kapitalmarktzinsen zu profitieren. Die Laufzeit eines Kreditvertrages ist die Zeit, in der sich Kreditnehmer und Kreditgeber verpflichten, die im Vertrag ausgehandelten Bedingungen einzuhalten. Die Laufzeiten variieren denn bei Konsumentenkrediten, also Kleinkrediten, liegt die Laufzeit im Allgemeinen bei einem bis sechs Jahren, bei der Finanzierung von Hausbau und Ähnlichem zumeist bei bis zu 15 Jahren. In dieser Phase der Gültigkeit des Vertrages hat der Kreditgeber auch den ersten Anspruch auf hinterlegte Sicherheiten. Beim Eigenheimbau oder dem Kauf eines Grundstückes, eigentlich aber bei jedem Kredit, wird eine Sicherheit verlangt. Die kann bei Kleinkrediten das Schufa-Verzeichnis sein, ein Auto oder die Bestätigung über ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Bei Immobiliengeschäften ist es üblich, eine Bürgschaft zu hinterlegen, eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen zu lassen. Seit mehreren Jahren sichern sich viele Kreditgeber auch durch eine Kreditversicherung als Vorbedingung für die Vergabe eines Kredites ab.

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