Was ist zu tun bei Kreditkartenmissbrauch?
Kreditkarten gelten als eines der sichersten Zahlungsmittel und trotzdem kann es vorkommen, dass eine unbefugte Person die Karte nutzt und es so zum Kreditkartenmissbrauch kommt. Geht die Kreditkarte verloren, kann der Dieb damit auf Einkaufstour gehen, doch in der Regel wird ein Verlust schnell bemerkt und dann kann die Karte mit einem Anruf einfach gesperrt werden. Betrüger können aber auch Zahlungen anhand der Kreditkartennummer tätigen, wenn sich die Karte noch in den Händen des rechtmäßigen Besitzers befindet. Auch in diesem Fall lässt sich etwas gegen den Kreditkartenmissbrauch tun.
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Karte verloren oder gestohlen – wo anrufen?
Natürlich ist jeder Kreditkartenbesitzer dazu verpflichtet, auf seine Karte aufzupassen. Die Methoden der Diebe sind allerdings sehr unterschiedlich und niemand ist vor einem Verlust der Karte wirklich sicher. Wird der Verlust bemerkt, sollte sofort eine Sperrung der Karte erfolgen. Das geht über die Servicenummern der Anbieter, aber auch über eine einheitliche Sperr-Nummer, die 116 116. Über diese Rufnummer können auch EC-Karten oder Mobilfunkkarten gesperrt werden. Erfolgt die Verlust- und Sperrmeldung zeitnah, muss der Kartenbesitzer in der Regel nicht für den Schaden haften. Andernfalls kann eine Selbstbeteiligung fällig werden, die sich jedoch meist in einem machbaren Rahmen zwischen 50.- und 100.- Euro bewegt. Trotzdem sollte der Verlust möglichst schnell und auf telefonischem Wege gemeldet werden, denn eine schriftliche Meldung verzögert die Sperrung und zudem erhält man keine Bestätigung, dass der Sperrantrag angenommen und ausgeführt wurde.
Die Kartendaten werden missbraucht
Die Kreditkarte befindet sich noch im Geldbeutel und trotzdem erfolgen nicht autorisierte Abbuchungen vom Konto? Der Betrüger hat die Daten ausgespäht und nutzt in diesem Fall die Kreditkarte zum Shoppen im Netz. Das bemerken viele Kartenbesitzer natürlich nicht sofort und trotzdem muss sich niemand diesen Missbrauch gefallen lassen. Durch einen Charback, also eine Rückbuchung, können die abgezogenen Beträge wieder gutgeschrieben werden und dem Kartenbesitzer entsteht kein Verlust.
In den USA besitzen die meisten Verbraucher mehrere Kreditkarten und können so den Verlust einer Karte mit den anderen abfangen. In Deutschland fragen sich viele, daher ob der Besitz mehrere Kreditkarten auch hierzulande sinnvoll und erlaubt ist.
Abbuchungen bei gesperrten Karten
Auch wenn eine Kreditkarte bereits gesperrt wurde, können weiter Abbuchungen erfolgen. Vor allem bei kleineren Beträgen erfolgt nicht immer eine Prüfung und beim Lastschriftverfahren wird ebenfalls nicht geprüft, ob die Karte gesperrt wurde. Aus diesem Grund müssen auch nach einer Sperrung regelmäßig die Kontoauszüge überprüft werden. Bei jeder einzelnen Abbuchung, die unbefugt erfolgt ist, muss Widerspruch eingelegt werden und das innerhalb von 6 Wochen. Dann schreibt die Bank den Betrag wieder dem Konto gut. Dafür darf sie laut einem BGH-Urteil von 2002 ihrem Kunden keine gesonderten Gebühren berechnen.