Recht auf ein Konto auf Guthabenbasis
Schon 1995 hat sich die gesamte Kreditwirtschaft Deutschlands bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Teile der Bevölkerung anzubieten und damit haben sich Sparkassen, Privatbanken und Genossenschaftsbanken eigentlich selbst dazu verpflichtet, diesem Angebot nachzukommen. Trotzdem hört man vereinzelt immer wieder von Fällen, in denen die Eröffnung eines Girokontos verweigert wurde, weil die Schufa eine negative Auskunft erteilt hat. Manchmal reicht auch schon eine momentane finanzielle Notlage, die dazu führt, dass laufende Kredite einige Monate nicht mehr bedient werden können, um dem Kreditinstitut einen Grund zur Kündigung zu geben. Als Kunde sollte man jedoch wissen, dass ein Girokonto auf Guthabenbasis umgeschrieben werden kann und es als solches für die Bank kein Risiko bedeutet. Zudem sehen die Gerichte ein grundsätzliches Recht auf ein Guthabenkonto, das nicht einfach grundlos verweigert werden kann. Es gibt eine zentrale Beschwerdestelle, den Bundesverband deutscher Banken, bei dem jeder Kunde Beschwerde einreichen kann, wenn eine Bank die Eröffnung eines Guthabenkontos verweigert. Um einer vielleicht peinlichen und stressigen Situation jedoch bereits im Vorfeld aus dem Weg zu gehen bietet sich der Weg ins Netz an. Wie beim Tagesgeldkonto Vergleich der online möglich ist und viele Informationen übersichtlich zusammengefasst bietet kann das Internet auch als Info-Plattform für Konten auf Guthabenbasis genutzt werden. So erhält man schnell Namen und Adressen von Banken, die Guthabenkonten regulär anbieten und kann sich gleich an die genannten Institute wenden. Damit erspart man sich lästige Diskussionen und kann sich gleich an einen Finanzpartner wenden, der seine Angebote an die finanzielle Situation seines Kunden anpassen kann.