Schuldverhältnisse: was besagt die Vorfälligkeitsentschädigung?
Wer schon einmal einen Kreditvertrag als Kreditnehmer unterschrieben hat, sollte den Begriff Vorfälligkeitsentschädigung kennen. Er beschreibt eine Gebühr, die fällig wird, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird. Der Bank entgeht durch eine vorzeitige Ablösung oder eine Umschuldung ein Teil des kalkulierten Gewinns und sie verlangt daher eine Ausgleichszahlung. In der Vergangenheit haben die Banken ihre Kunden zum Teil mit überhöhten Gebühren belastet, doch inzwischen hat sich die EU eingeschaltet und die Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Viele Verbraucher haben von den Änderungen nichts mitbekommen, doch bei finanziellen Fragen lohnt sich eine genauere Recherche garantiert. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung darf nämlich nicht mehr willkürlich berechnet werden, denn die Verbraucherkreditrichtlinie deckelt diese Gebühr.
Inhaltsverzeichnis
Die Verbraucherkreditrichtlinie schafft Obergrenzen bei den Gebühren
Die Verbraucherkreditrichtlinie beruht auf einer EU-Richtlinie, die zum 11. Juni 2010 geändert wurde. Mit ihr wurde auch eine Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung eingeführt. Die Gebühr darf nunmehr maximal ein Prozent der noch ausstehenden Kreditsumme betragen. Würde der Kredit regulär in weniger als 12 Monaten abbezahlt werden, dürfen sogar nur 0,5 Prozent der noch fälligen Kreditsumme als Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Doch die Deckelung der Gebühr bedeutet nicht, dass eine vorzeitige Kündigung eines Kredits sich in jedem Fall lohnt.
Durch eine vorzeitige Ablösung soll gespart werden
Einen Kreditvertrag vorzeitig abzulösen, muss sich für den Verbraucher lohnen. Nur wenn er dadurch Geld sparen kann, sollte eine Ablösung oder Umschuldung in Betracht gezogen werden. Die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung muss natürlich in die Berechnung einfließen, wenn bei einer Umschuldung die Zinslast reduziert werden soll. Daher lohnt sich eine vorzeitige Kündigung eines Kreditvertrags nicht in allen Fällen und es muss im Einzelfall ermittelt werden, ob tatsächlich Geld durch eine Umschuldung eingespart werden kann oder die Gebühren den Vorteil zunichte machen.