Welche Rechte und Pflichten gehen mit einer Kontovollmacht einher?
Mit einer Kontovollmacht erhält man den Zugriff auf das Konto eines anderen. Häufig erhalten Ehepartner diesen Zugriff auf das Konto ihres Partners und auch erwachsenen Kindern stellt man eine Vollmacht aus, damit sie im Notfall schnell reagieren können. Vor allem im Todesfall können Erben so die Finanzen regeln, ohne dafür eine Freigabe abwarten zu müssen. Dazu muss allerdings eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden, denn nur sie gilt über den Tod hinaus. Sie gilt aber bereits zu Lebzeiten des Kontoinhabers und wenn nur im Todesfall andere über das Konto verfügen sollen, muss eine postmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Als Kontoinhaber oder Erblasser sollte man sich aber genau überlegen, wem man sein Vermögen zu welchem Zeitpunkt anvertraut.
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Der Kontoinhaber bleibt haftbar
Solange der Kontoinhaber lebt, ist auch er für seine Finanzen zuständig. Wurde eine Bankvollmacht erteilt und der Bevollmächtigte macht Schulden mit dem Konto, über das er eine Vollmacht erhalten hat, so steht nach wie vor der Kontoeigentümer in der Pflicht. Er muss dafür sorgen, dass das Minus ausgeglichen wird. Daher sollte man sich gut überlegen, wem man eine Kontovollmacht ausstellt und welchem Zweck sie dienen soll. Mit einer transmortalen Bankvollmacht kann der Bevollmächtigte voll und ganz über das Vermögen verfügen und selbst Transaktionen in Auftrag geben oder Daueraufträge stoppen. Sie sollte nur ausgestellt werden, wenn ein absolutes Vertrauen herrscht. Soll ein Angehöriger nach dem Tod des Kontoinhabers finanziell abgesichert werden, kann anstelle des Erbscheins eine Bankvollmacht ausgestellt werden, die erst nach dem Tod gültig wird.
Erben absichern dank Vollmacht
Stirbt ein Kontoinhaber, so kann sein Partner den Konto Zugriff nur mit Bevollmächtigung erhalten. Dafür muss ein Erbschein ausgestellt werden oder es wurde bereits zu Lebzeiten eine Bankvollmacht verfügt. Die vor dem Tod abgeschlossene Bankvollmacht bringt vor allem Vorteile, wenn mehrere Erben vorhanden sind, denn sie dürfen nur gemeinschaftlich über das Vermögen verfügen, wenn keine Bevollmächtigung existiert. Da ohne Vollmacht erst ein Erbschein ausgestellt werden muss, können mehrere Wochen vergehen, ehe die Bank einen Zugriff auf das Konto gewährt.
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