Das Recht auf Licht gilt nur mit Einschränkungen
Fast jeder Nachbarschaftstreit, der im Garten beginnt dreht sich um Bäume oder Sträucher, die einen Schatten auf das Nachbargrundstück werfen oder um Lichtquellen, die nebenan an störend empfunden werden. Natürlich hat jeder Mensch ein Recht auf Licht, doch hier gelten Regeln, die auch Einschränkungen vorsehen. Wenn Nachbars Bäume dafür sorgen, dass weder Mittags- noch Abendsonne das eigene Grundstück im Sommer erreichen können, ist das nicht nur unangenehm, sondern beschäftigte sogar den Gesetzgeber, der sich dazu im ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) in einem Absatz zum Nachbarschaftrecht äußert. Doch nicht nur zu wenig Licht, sondern auch zu viel Licht kann für Ärger sorgen, denn wenn die Garagenbeleuchtung im Haus gegenüber die Nacht zum Tag macht, fühlen sich die Nachbarn um ihr Recht auf Ruhe betrogen. Was zu Beginn nach einer kleinen Meinungsverschiedenheit aussieht, kann sich schnell zu einem Streit vor Gericht auswachsen und wer den vermeiden möchte, sollte wissen was erlaubt ist und was nicht.
Unzumutbarkeit und außergerichtliche Einigungsversuche
Das Nachbarschaftsrecht sieht vor allem bei extremen Beeinträchtigungen einen klaren Handlungsrahmen für Betroffene. Braucht man im Raum auch tagsüber Licht, weil der Baum des Nachbarn die Sonne verdeckt oder erhält die Terrasse nur vormittags eine Stunde Sonne, weil der Baumbestand des Nachbarn auch hier große Schatten wirft, so kann sich jeder Hausbesitzer dagegen wehren. Unzumutbarkeit liegt in diesen Fällen garantiert vor und eigens eingerichtete Schlichtstellen sollen dafür sorgen, dass außergerichtliche Lösungen gefunden werden können. Stört die Garagenbeleuchtung den Nachbarn, so sollte man sich fragen, ob hier wirklich ein großer Streit entstehen muss, oder die helle Leuchte nicht gegen Leuchtstofflampen von der leuchtenzentrale.de mit geringerer Lichtstärke getauscht werden können. Oft reicht bereits der Austausch des Leuchtmittels um den Blendfaktor verschwinden zu lassen und ein gut eingestellter Bewegungsmelder kann zusätzlich für Akzeptanz sorgen.