Der Verbraucherschutz steht in immer mehr Bereichen ganz oben auf der Liste von Gesetzlichkeiten. Dafür haben Verbraucherschützer in mehreren Organisationen gesorgt. Das ist auch gut so, nur manchmal gibt es noch immer Lücken im Gesetz oder deren Durchführung. Wie sieht es wirklich mit dem Verbraucherschutz bei Finanzen aus?

Beim Verbraucherschutz in puncto Finanzen ist es nicht immer einfach da fast jeder Fall anders liegt. Aber um bei den allgemeinen Richtlinien zu bleiben – die Fragen des Verbraucherschutzes bekommen auch hier immer mehr Raum. Wenn es um Anlagen und Kredite geht, um Konteneröffnungen oder Beratungen – bei allen Themen rund um die Finanzen wird die Position der Kunden in den letzten Jahren gestärkt.

Stärken Beratungsprotokolle den Verbraucherschutz?

So müssen beispielsweise seit geraumer Zeit bei Kundengesprächen in Banken oder Versicherungen Protokolle der Gespräche angefertigt werden, die zeigen, worum es in dem Gespräch ging und welche Angebote der Kunde eventuell abgelehnt hat. Außerdem gibt es immer mehr Vereinfachungen für die Kunden, die ganze Vorgänge transparenter machen. Beispielsweise wird es ab 2014 Änderungen für Zahlungen internationaler Art geben.

Entscheiden Gerichte zugunsten der Kunden?

Besonders zugunsten der Kunden hat man aber entschieden, als festgelegt wurde, dass Finanzberater ihre Provisionen offen legen müssen. Geht also ein Anleger zu einem Makler oder zu einer Bank, so hat dieser im Normalfall mehrere Angebote zur Verfügung, die er seinem Kunden unterbreiten kann. Besonders bei Versicherungsmaklern ist das der Hintergrund seiner Tätigkeit. Um zu verhindern, dass diese aus eigenem finanziellen Interesse zu dem Anbieter greifen, der die besten Provisionen zahlt, statt zu dem, welcher dem Kunden das beste Produkt anbietet, müssen die Provisionen jetzt dem Kunden kenntlich gemacht werden. Zwar haben die Betroffenen schon wieder Möglichkeiten entwickelt, dies zu umgehen, aber im Großen und Ganzen wurde die Transparenz für die Kunden gestärkt.

Viele Menschen schrecken davor zurück, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder Klage bei Gericht zu erheben, weil sie sich vor den drohenden Kosten fürchten. Doch in diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen, denn im Idealfall übernimmt diese Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten für die Versicherten. Ob das letztendlich aber wirklich so ist, dazu muss man wissen, dass es grundsätzlich verschiedene Arten der Rechtsschutzversicherung gibt, die alle jeweils einen andren Bereich des täglichen Lebens abdecken. Diese verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherungen lassen sich selbstverständlich auch miteinander kombinieren, d. h., dass bestenfalls noch vor Versicherungsabschluss gut überlegt werden sollte, gegen welche rechtlichen Belange man sich absichern möchte. Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung steigen entsprechend mit deren Leistungsumfang.

Wer beispielsweise häufig Auto fährt, der kann sich gegen rechtliche Belange absichern, die den Verkehrsrechtsschutz betreffen. Hat man hingegen einen problematischen Vorgesetzten, dann kann sich der Abschluss einer Berufsrechtschutzversicherung lohnen.

Diese Bausteine der Rechtsschutzversicherung lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise miteinander kombinieren. Lohnenswert ist es hier zu wissen, dass einzelne Bausteine meist teurer sind als so genannte Paketlösungen. Und will man dafür sorgen, dass der Partner und die Kinder gleich mit abgesichert sind, so lohnt sich in jedem Fall der Abschluss einer Familienversicherung. Günstigere Beiträge zur Rechtsschutzversicherung kann man erreichen, indem man eine geringe Selbstbeteiligung mit einkalkuliert. Und auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können von niedrigeren Beiträgen profitieren. Mit höheren Beiträgen hingegen müssen Selbstständige rechnen.

Welche Leistungen von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man in jedem Fall bedenken, dass nicht jeder Versicherungsfall mit solch einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Generell von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind in der Regel juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, der mitversicherten Personen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer selbst. Aber auch wenn es sich um eine vorsätzlich begangene Straftat handelt, greift die Rechtsschutzversicherung nicht. Ebenfalls nicht im Leistungskatalog sind Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte, Baurecht und Gesellschaftsrecht. Und noch ein Bereich wird von kaum einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt, obwohl hier wohl der Bedarf am größten wäre. Die Rede ist vom Familienrecht und hier im Speziellen von Scheidungsangelegenheiten. Zudem behalten sich Rechtsschutzversicherungen eine Art Wartezeit von drei Monaten vor und nur Streitigkeiten, die nach dieser Wartezeit auftreten, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es lohnt sich also nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn schon Ärger ins Haus steht. Hier gibt es allerdings Ausnahmen beim Verkehrsrechtsschutz, über die man sich aber vor Vertragsunterzeichnung gut informieren sollte. Und zusätzlich gilt es zu beachten, dass Streitigkeiten, die von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben, ebenfalls nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann, wenn die Grundsicherung schon besteht und man sich als Versicherungsnehmer darüber im Klaren ist, welche Bereiche des täglichen Lebens mit der Versicherung abgedeckt werden sollen. Steht hingegen eine Scheidung ins Haus und man hat Angst vor den finanziellen Belastungen, dann nützt eine Rechtsschutzversicherung gar nichts. In diesem Fall lässt sich nur noch Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Europäische Union plant eine drastische Verschärfung der Tabakgesetze. So sollen künftig Zigaretten nur noch in Einheitsverpackungen angeboten und Geschmacksverstärker wie Vanille verboten werden. Von den verschärften Maßnahmen ist jedoch nur die Zigarettenindustrie betroffen. Raucher von E-Zigaretten sind von den Gesetzesänderungen dagegen nicht betroffen. Durch die härteren Vorgaben soll vor allem die Zahl der jährlichen Personen reduzieren, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben. Dabei geht die EU-Kommission jährlich von etwa 650.000 Todesfällen innerhalb der EU aus. Vor allem junge Menschen sollen so vom Griff zur Zigarette abgehalten werden.

Gesundheitsrisiko durch E-Zigarette

Wer nicht auf seine geliebte Zigarette verzichten und trotzdem gesundheitsbewusst leben möchte, für den empfiehlt sich die E-Zigarette. Der große Vorteil dabei ist, dass während des Rauchens keine krebserregenden Stoffe inhaliert werden. Dazu wird kein störender Rauch mehr ausgeatmet, was besonders den nichtrauchenden Partner freuen wird. Nach Rauch riechende Zimmer gehören mit der E-Zigarette ebenso der Vergangenheit an wie vergilbte Vorhänge und Wände. So wird das Wohnklima in den eigenen vier Wänden deutlich verbessert. Auch das Rauchen in Gaststätten und Restaurants stellt mit E-Zigaretten kein Problem mehr dar, da ja niemand durch den störenden Zigarettenrauch belästigt wird. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Kostenersparnis, welche die E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten bieten. Da auf die E-Zigaretten keine Tabaksteuer erhoben wird, spielen künftige Steuererhöhungen für Zigaretten keine Rolle mehr. Bis zu 70 Prozent der Kosten für das Rauchen lassen sich auf diese Weise einsparen. Dabei müssen Raucher von E-Zigaretten auf guten Geschmack keinesfalls verzichten. Die Liquids werden in einer großen Anzahl an verschiedenen Geschmacksvarianten angeboten, sodass jeder Raucher die passende Geschmacksnote findet. Der Blog von Elvapo bietet eine Menge Informationen rund um das Rauchen von E-Zigaretten und im Onlineshop können diese auch direkt günstig bestellt werden. Dabei werden insbesondere auch günstige Einwegzigaretten angeboten, mit denen sich der rauchfreie Genuss erst einmal testen lässt.

Das deutsche Erbrecht wird immer wieder als kompliziert und schwierig dargestellt. Das ist einerseits zwar richtig, führt aber auch zu einer Menge Vorteilen für die Hinterbliebenen, die auf den ersten Blick häufig nicht gesehen werden. Wer sich den Internetauftritt von www.erbrecht-heute.de einmal ansieht, wird schnell feststellen, wo genau diese Vorteile liegen. Denn hier geht es nicht darum, jemandem auf Teufel komm raus ein Testament anzudrehen, sondern es geht um nüchterne Fakten, die dabei helfen sollen, zu verstehen, was nach dem eigenen Ableben mit dem angesparten Vermögen geschehen wird. Denn das ist vermutlich einer der Gründe, warum das Erbrecht so kompliziert ist. Es beschäftigt sich eben auch mit der Möglichkeit, zu sterben, ohne ein Testament zu machen. In diesen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein und alle Pflichtteilsberechtigten werden ihren Anteilen entsprechend bedient. Wer also eine einfache Familienkonstellation aufweist und von jeher wünscht, dass alle ihren gleichen Teil bekommen, der benötigt kein Testament. Zwar gibt es auch hier sehr häufig Streitigkeiten, jedoch regelt in allen Fällen explizit das Gesetz, wer welchen Anteil am Erbe haben wird.

Anders sieht es natürlich aus, wenn es eben Menschen im engen Familienkreis gibt, von denen man nicht wünscht, dass sie erben. Das sogenannte Enterben ist zwar nicht einfach, aber zumindest zu Teilen auch im Erbrecht vorgesehen. Es ist durchaus möglich, dafür Sorge zu tragen, dass dem Menschen, der eigentlich enterbt werden sollte, wirklich nur sein Pflichtteil zukommt und das auch nur dann, wenn er vorher vor ein Nachlassgericht zieht. So kommt man wenigstens in Teilen zu seinen Wünschen. Auf www.erbrecht-heute.de kann zudem nachgelesen werden, was beim Pflichtteil zu beachten ist, wie es mit dem Alleinerbe aussieht und wann ein Erbvertrag sinnvoll sein kann.

Erbrecht-heute ist für viele Menschen eine gute Plattform, um sich mit umfassenden Infos zum Thema Erbrecht einzudecken.

Zwar ist es manchmal schwer einzusehen, dass der Staat miterben soll, doch tatsächlich kommt es eher nicht so oft dazu, dass sehr hohe Steuern gezahlt werden müssen. Denn mit einer halben Million Freibetrag ist beispielsweise der erbende Ehepartner verhältnismäßig gut gestellt. Erst alles darüber hinaus gehende Erbe ist zu versteuern. Erbschaftssteuer Freibeträge können also ein wichtiges Mittel sein, um das Erbe möglichst ganz und ohne große Steuerabgaben an den Nachkommen weiterzuvererben.

Aus diesem Grunde lohnt es sich, sich bereits frühzeitig über den Nachlass und seine Regelung Gedanken zu machen. Da die diesbezüglichen Gesetze ständigen Änderungen und Modifizierungen ausgesetzt sind, ist eine fachgerechte Beratung bei einem Anwalt, Notar oder Steuerberater sehr zu empfehlen. Der Laie ist in aller Regel nicht dazu in der Lage, die Gesetze diesbezüglich richtig auszulegen und anzuwenden. Bei geschickter Nachlassregelung und bei Ausschöpfung der jeweiligen Freibeträge lassen sich enorme Steuerersparnisse erzielen. Dem Testament kommt also in diesem Sinne höchste Bedeutung zu, denn bei einem Todesfall ohne hinterlassenem Testament ist der Staat verpflichtet, die Erbfolge nach den gesetzlich vorgeschriebenen Teilen vorzunehmen. Zwar kommen dann auch hier die Freibeträge zu tragen, jedoch können sie meist nicht voll und schon gar nicht “geschickt” ausgeschöpft werden; aus guten Gründen kann der Staat darauf keinen Einfluss nehmen.

So sollte der erste Gedanke sein, wem man überhaupt ein Erbe hinterlassen möchte. Hier hilft das Anlegen einer einfachen Liste. Sodann sollten die Personen nach Wichtigkeit geordnet werden, sodass sich eine Reihenfolge ablesen lässt. Anhand dieser Liste – und am besten bei fachgerechter Beratung – werden die jeweiligen Freibeträge ermittelt. Nicht selten wurde das vorhandene Vermögen in einem arbeitsreichen Leben mühsam angespart und es ist schwer hinzunehmen, dass ein Großteil dieses Vermögens an den Staat fallen soll. Es lohnt sich also, zu prüfen, wie die ideale Verteilung lauten könnte. Ein Beispiel: Berechtigte aus Steuerklasse I haben einen sachlichen Freibetrag in Höhe von 41.000,00 € (Hausrat). Alles darüber Hinausgehende unterliegt der Steuer. Bei einem Hausratsvermögen von etwa 50.000,00 € würden bei einer Vererbung an eine Person aus Steuerklasse I 9.000,00 € versteuert werden. Wenn man allerdings diese 9.000,00 € einer Person aus Steuerklasse II vererbt, unterliegen sie nicht mehr der Steuer, da diese Person einen sachlichen Freibetrag in Höhe von 12.000,00 € geltend machen kann. Statt also dem Staat einen Teil des Vermögens zu “schenken” ist eine Vererbung an eine vielleicht weiter entfernt verwandte Person sinnvoller, denn so bleibt das Vermögen voll erhalten.

Wer ein Auto kauft, sollte sich auch über seine Rechte informieren. Denn gerade der private Autokauf zum Beispiel im Internet hat gewisse Tücken. Oft werden beim Kauf immer wieder elementare Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen und es ist manchmal erstaunlich, wie unvorsichtig sich Käufer mit Zockertricks um ihr Geld bringen lassen. Aber auch der Kauf bei einem regulären Händler ist mit juristischen Fragen verbunden, die der Käufer kennen sollten, wenn er nicht zu seinem finanziellen Nachteil handeln möchte.

Korrekte Angaben

Bei einem Handel mit Autos werden oft Mängel verschwiegen, die den Wert eines Fahrzeugs mindern. Dies passiert oft bei Autohändlern, noch häufiger bei Privatverkäufen im Internet. Natürlich sollten Käufer dem Verkäufer nicht generell unlautere Absichten unterstellen. In vielen Fällen ist es auch dem Verkäufer nicht möglich, den tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs zweifelsfrei zu ermitteln. Auf jeden Fall sollte kein Kauf stattfinden, ohne dass das Fahrzeug vorher besichtigt wurde. Übrigens wissen viele Autofahrer nicht, dass Einrichtungen wie Dekra oder TÜV auf Wunsch und gegen eine Gebühr ein Wertgutachten erstellen, das den Tatsachen entspricht. Sollten sich erst nach dem Kauf Mängel ergeben, hat der Kunde zwar ein Kündigungsrecht. Den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen, dürfte sich im Einzelfall und besonders bei Privatkäufen als schwierig erweisen. Die Kosten für notwendige Reparaturen lassen sich durch Ersatzteile von www.parts2go.de senken.

Sorgfaltspflicht

Wer sein Auto im Internet kauft, sollte sowohl die Beschreibung des Wagens genau studieren und auch den E-Mail-Kontakt mit dem Käufer genau dokumentieren. Er sollte den Käufer auch gezielt nach Einzelheiten fragen, die in der Beschreibung angegeben sind und natürlich auch die Bewertungen des Käufers studieren. Werden Fragen nicht beantwortet oder wirken die Antworten aufgesetzt oder ausweichend, ergeben sich bereits Hinweise auf einen unseriösen Verkäufer.

Was die Rechtsprechung betrifft, haben Kunden bei gewerblichen Verkäufern die besseren Karten, denn dieser hat umfangreiche Prüfungspflichten und kann den technischen Zustand des Fahrzeugs beurteilen, sodass auch im Streitfall eine Täuschungsabsicht leichter nachgewiesen werden kann. Außerdem muss der gewerbliche Verkäufer eine, wenn auch technisch eingeschränkte, Gewährleistung einräumen.

Dallas (Vereinigte Staaten), 14.10.2012 – Die fünffache Mutter Elizabeth Escalona (Bild) aus Dallas in Texas wurde am Freitag zu 99 Jahren Haft verurteilt, weil sie die Hände ihrer 2-jährigen Tochter Jocelyn mit Sekundenkleber an die Wand geklebt und das Kind dann ins Koma geprügelt hatte.

Die 23-jährige Escalona hatte sich im Prozess schuldig bekannt und auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Die Staatsanwaltschaft forderte 45 Jahre Haft. Wegen der extremen Brutalität hatte der Richter eine Haftstrafe von 99 Jahren verhängt. Debbie Denmon, Sprecherin des Dallas County Staatsanwaltschaft: „Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Richters.“ Denmon betonte, der Mutter habe es nicht leid um ihr Kind getan, Mitleid habe sie nur mit sich selbst gehabt. Nach diesem Urteil kann Escalona erst nach 30 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

Die Misshandlung ihrer Tochter geschah im September 2011. Die Mutter hatte die Hände des Mädchens an die Wand geklebt, sie in den Bauch getreten und mit einem Milchkrug geschlagen. Die Zweijährige wurde schwer verletzt, eine Hirnblutung und mehrere gebrochene Rippen waren unter anderem die Folgen. An ihren Händen waren Teile der Haut abgerissen und an der Wand kleben geblieben. Das Kleinkind hatte blaue Flecken von Kopf bis Fuß, Kopfhaar war ausgerissen, Blutergüsse waren auf Stirn und Nase zu sehen. Bisswunden waren am ganzen Körper verteilt. Der Bezirksstaatsanwalt in Dallas, Eren Price sagte: „Nur ein Monster klebt die Hände seiner Tochter an die Wand.“

Escalona war bei der Tat schwanger. Sie hat keine einfache Kindheit hinter sich. Sie war Mitglied einer Gang, hat im Alter von Elf angefangen, Marihuana zu rauchen. Ihr Anwalt sagte, sie sei auf einer kindlichen Entwicklungsstufe stehen geblieben.

Die kleine Jocelyn hat sich nach dem Krankenhausaufenthalt mittlerweile überraschend gut erholt und lebt jetzt mit ihren Geschwistern bei der Großmutter.

Quelle: Wikinews

Langjährige Mieter einer Wohnung kennen das Problem. Über kurz oder lang sind die 1970er-Jahre-Fliesen im Bad nicht mehr ansehnlich und könnten entweder eine Überarbeitung oder eine komplette Rundum-Erneuerung vertragen und auch das WC ist nicht mehr ganz dicht und gehört längst überholt. Bevor der Mieter allerdings im Namen des Vermieters Veränderungen im Bad oder gar Sanierungsarbeiten in Auftrag gibt, muss er dies mit ihm im Vorfeld abklären. Laut deutschem Mietrecht hat ein Mieter keinen Rechtsanspruch auf eine Sanierung des Bades. Ein einfacher Verschleiß, wie zum Beispiel im Fall der unschönen Fliesen, ist hinzunehmen.

Im Fall der Toilette ist der Vermieter zur Reparatur oder Ausbesserung verpflichtet, da diese durch das Leck nicht mehr vollständig und normal nutzbar ist. Auch das eigene Beheben von Schönheitsmängeln oder das Heimwerken, zum Beispiel ein Erneuern von Fliesen auf eigene Kosten, ist mit dem Vermieter vorab zu vereinbaren, besonders dann, wenn es ich bei den Sanierungsarbeiten um Veränderungen handelt, die später nicht einfach wieder rückgängig zu machen sind. Allgemein wird empfohlen, solche Verabredungen und Vereinbarungen mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten. Eine solche Vereinbarung enthält alle wichtigen Punkte, wie z. B. welche Arbeiten im Rahmen der Sanierung vorgenommen werden, den Termin oder aber die Termine, an denen die Maßnahmen erfolgen und wie die Kostenfrage gelöst wird. Besonders wichtig ist zudem der schriftliche Hinweis darauf, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, die Änderungen bei Auszug wieder rückgängig zu machen, und das Bad in seinen ursprünglichen Zustand zurückführen muss.

Ein Kündigungsschreiben wird immer dann aufgesetzt, wenn ein Vertrag oder eine Vereinbarung beendet werden soll. Der Gesetzgeber hat für Kündigungsschreiben bestimmte Vorgaben erlassen. Diese Vorgaben richten sich danach, was gekündigt werden soll. So gibt es Unterschiede zwischen der Kündigung eines Mietvertrages oder eines Arbeitsvertrages. Wer rechtskräftig kündigen will, sollte sich mit den Vorschriften auskennen.

Kündigung muss schriftlich erfolgen

Eine Kündigung sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen und einige bestimmte Informationen enthalten. Damit die Kündigung rechtlich wirksam ist, muss sie außerdem die eigenhändige Unterschrift enthalten. Wenn dann auch noch der Absender und der Name des Vertragspartners auf der Kündigung eingetragen sind, sind die meisten Vorlagen schon erfüllt. Für viele Kündigungen gilt außerdem ein bestimmter Termin. Vor allem bei Zeitschriftenabonnements oder Telefonverträgen verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn ein bestimmter Kündigungstermin nicht eingehalten wurde. Wann dieser Termin ist, muss im Vertrag stehen. Werden Kündigungen zu spät abgeschickt, kann es durchaus sein, dass sich der Vertrag automatisch verlängert.

Nicht jeder hat ständig mit Kündigungen zu tun. Eine gute Möglichkeit ist es deshalb, sich aus dem Internet eine Vorlage für Kündigungsschreiben herunterzuladen. Zu fast jedem Thema und zu jedem Bereich finden sich Beispiele mit interessanten Tipps für die Kündigung. Hier gibt es die passenden Vorlagen, die von den Verbrauchern nur noch ausgefüllt werden müssen. Auf verschiedenen Seiten werden Sie kostenlos angeboten. Kostenlose Kündigungsschreiben gibt es unter anderem bei den Verbraucherzentralen. Eine andere Möglichkeit ist es, sich bei sehr wichtigen Kündigungen von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Wer sich dazu entschließt, für seine Kündigung ein Muster aus dem Internet zu verwenden, sollte allerdings darauf achten, dass er den Wortlaut nicht eins zu eins übernimmt, sondern an seine eigenen Bedingungen anpasst. Das Muster ist lediglich eine Vorlage, die die Idee für die eigene Kündigung liefert. Die Kündigung sollte in zweifacher Ausfertigung angefertigt werden. Eine Kündigung bekommt der Vertragspartner und die zweite Kündigung ist für die eigenen Unterlagen gedacht.

Wer schon einmal einen Kreditvertrag als Kreditnehmer unterschrieben hat, sollte den Begriff Vorfälligkeitsentschädigung kennen. Er beschreibt eine Gebühr, die fällig wird, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird. Der Bank entgeht durch eine vorzeitige Ablösung oder eine Umschuldung ein Teil des kalkulierten Gewinns und sie verlangt daher eine Ausgleichszahlung. In der Vergangenheit haben die Banken ihre Kunden zum Teil mit überhöhten Gebühren belastet, doch inzwischen hat sich die EU eingeschaltet und die Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Viele Verbraucher haben von den Änderungen nichts mitbekommen, doch bei finanziellen Fragen lohnt sich eine genauere Recherche garantiert. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung darf nämlich nicht mehr willkürlich berechnet werden, denn die Verbraucherkreditrichtlinie deckelt diese Gebühr.

Die Verbraucherkreditrichtlinie schafft Obergrenzen bei den Gebühren

Die Verbraucherkreditrichtlinie beruht auf einer EU-Richtlinie, die zum 11. Juni 2010 geändert wurde. Mit ihr wurde auch eine Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung eingeführt. Die Gebühr darf nunmehr maximal ein Prozent der noch ausstehenden Kreditsumme betragen. Würde der Kredit regulär in weniger als 12 Monaten abbezahlt werden, dürfen sogar nur 0,5 Prozent der noch fälligen Kreditsumme als Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Doch die Deckelung der Gebühr bedeutet nicht, dass eine vorzeitige Kündigung eines Kredits sich in jedem Fall lohnt.

Durch eine vorzeitige Ablösung soll gespart werden

Einen Kreditvertrag vorzeitig abzulösen, muss sich für den Verbraucher lohnen. Nur wenn er dadurch Geld sparen kann, sollte eine Ablösung oder Umschuldung in Betracht gezogen werden. Die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung muss natürlich in die Berechnung einfließen, wenn bei einer Umschuldung die Zinslast reduziert werden soll. Daher lohnt sich eine vorzeitige Kündigung eines Kreditvertrags nicht in allen Fällen und es muss im Einzelfall ermittelt werden, ob tatsächlich Geld durch eine Umschuldung eingespart werden kann oder die Gebühren den Vorteil zunichte machen.