Beim Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch, den jeder Arbeitnehmer hat, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 hängt von der Beschäftigungsdauer vor der Arbeitslosigkeit ab und die Höhe des Anspruchs ist abhängig vom durchschnittlichen Gehalt, das zuletzt erzielt wurde. Während man Arbeitslosengeld bezieht, ist man verpflichtet, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und das muss auch gegenüber der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Kürzungen des Arbeitslosengelds können erfolgen, wenn der Arbeitslose seine Mitwirkungspflicht verletzt und eine vorgeschlagene, zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert. Sogar eine Sperre der Leistung ist möglich, wenn der Arbeitslose nicht aktiv nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis sucht.
Das Arbeitslosengeld 2, auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt, ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 eine Sozialleistung, die dazu dient, das Existenzminium abzudecken. In der Regel erhalten Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, Arbeitslosengeld 2 und auch andere hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, können in Deutschland diese Sozialleistung beziehen. Anspruch auf ALO II hat, wer erwerbsfähig ist und seinen Unterhalt nicht durch eigenes Vermögen bestreiten und auch von Angehörigen keine Unterstützung erhalten kann. Natürlich sollen alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, wieder in die Arbeitswelt integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Daher gewährt der Staat nur Arbeitslosengeld 2, wenn der Bezugsberechtigte sich stetig um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Auch Minijobs oder Teilzeitstellen sind hier zumutbar und wer die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit verweigert, muss mit Kürzungen oder gar eine Sperre der Sozialleistung rechnen. Ein Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft bei allen Fragen rund um ALO I und II weiter und auch im Internet kann man die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu den staatlichen Leistungen nachlesen.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise Arbeitslosengeld 2?
Die grundlegenden Differenzen zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden unter anderem anhand der Gruppe der Anspruchsberechtigten deutlich. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnungen handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen, die sich dementsprechend an unterschiedliche Zielgruppen richten. Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Anspruchsberechtigten von ALG 1 und ALG 2:
- Arbeitslosengeld 1
anspruchsberechtigt sind Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit erfüllen - Arbeitslosengeld 2
anspruchsberechtigt sind alle Personen, die älter als 15 Jahre sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zudem bedürftig sind
Der wesentliche Unterschied besteht demnach in der Erfüllung der Anwartschaftszeit, die für den Bezug von ALG I unerlässlich ist. Folglich muss man in den vorherigen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Darüber hinaus wird ALG I nur zeitweise gewährt, während für das Arbeitslosengeld II keine maximale Bezugsdauer existiert.
Trotz Job Arbeitslosengeld? – Wie ist das möglich?
Grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld an Menschen, die arbeitslos sind und dementsprechend über kein Einkommen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verfügen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn zuweilen haben auch Erwerbstätige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gehalt zum Leben nicht ausreicht. Besteht eine Bedürftigkeit trotz Job, springt folglich der deutsche Sozialstaat ein. Als sogenannter Aufstocker kann man demnach trotz Job Arbeitslosengeld beziehen. Dass dies nicht Sinn und Zweck der Sache ist, liegt wohl auf der Hand, denn Menschen deren Einkommen nicht zum Leben reicht, befinden sich in einer äußerst prekären Situation.
Wie läuft der Übergang von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2 ab?
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer nicht um seine Existenz fürchten. Falls man zwischenzeitlich keinen neuen Job finden konnte, erfolgt ein Übergang zu Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.
Internet-Apotheken werden immer beliebter. Der Kunde muss das Haus nicht verlassen. Er kann Tag und Nacht bestellen. Und wer aus welchen Gründen auch immer Schamgefühle bei der Bestellung eines Medikaments hat, kann in einer Versandapotheke diskret bestellen, ohne sich peinlichen Momenten, Fragen und Blicken auszusetzen. Für Internet-Apotheken gelten im Wesentlichen dieselben gesetzlichen Regelungen wie für andere Versandapotheken auch. Bis Ende 2003 war der Internethandel für Apotheken noch gesetzlich untersagt. Nach der Novellierung des Arzneimittel- und des Apothekergesetzes bestehen klare rechtliche Bestimmungen für den Betrieb einer Internet-Apotheke. Diese können nur von einem Apotheker im Rahmen einer offizinen Apotheke betrieben werden. Es muss sich also um eine Apotheke handeln, die ihre Dienste vor Ort anbietet und gleichzeitig ihre Medikamente deutschlandweit vertreibt. Die Versandfrist darf maximal zwei Tage betragen und der Versand das gleiche Sortiment umfassen, wie Offizin-Apotheken. Dies gewährleistet, dass alle Medikamente deutschlandweit lieferbar sind. Viele Vorschriften sind nachzulesen in den Veröffentlichungen des Bundesverbandes deutscher Versandapotheken (BVDVA).
Das Finanzwesen ist inzwischen so vielseitig geworden, das es für einen Laien kaum noch eine Chance gibt, sich auf diesem Gebiet in genügender Art und Weise selber zu informieren. Immer häufiger sind Verbraucher deshalb darauf angewiesen, dass sie sich umfassend und vor allem rechtlich korrekt beraten lassen können. Auf vielen verschiedenen Internetseiten wie zum Beispiel Broker-Test.org können Sie ganz einfach nach gewünschten Informationen suchen. Hier werden in einfachen, auch für den Laien verständlichen Worten Fachbegriffe so erklärt, dass sie kein Amtschinesisch mehr darstellen. Mit diesen Fachbegriffen sollte man sich auseinandersetzen, wenn man vorhat in den Forexhandel einzusteigen. Hier kann auch ein erster simulierter Handel absolviert werden und Verbaucher lernen dabei, wie es genau funktioniert. Der simulierte Handel ist kostenlos, es kann allerdings auch kein Geld verdient oder verloren werden.
Rechtlich korrekte Beratungen im Sinne der Verbraucher
Aber nicht nur in Sachen Derivatehandel sollten sich Verbraucher gut beraten lassen, sondern auch wenn es um Kredite oder Finanzanlagen geht. Vor allem Hausbauer oder Immobilienkäufer sollten, bevor sie einen Vertrag abschließen, verschiedene Informationen einholen. Schließlich gibt es hier viele Angebote, die zwar ähnlich sind, aber im Endeffekt einen sehr großen Unterschied ausmachen können. So kann schon ein Prozentsatz von einem halben Punkt einen sehr großen Unterschied im Preis bedeuten. Ähnliches gilt für die Anschlussfinanzierung. Ganz sicher ist es nicht ratsam, sich bei der Anschlussfinanzierung nur auf die Auskünfte der eigenen Bank zu verlassen, denn nicht immer wird man hier das beste Angebot finden. Aber gerade wenn es um die neue Finanzierung geht, bieten die Banken im Internet inzwischen in der Regel die bedeutend besseren Angebote. Das liegt natürlich in erster Linie daran, dass es hier keine Büros oder Kundenbesuche gibt, sondern die komplette Beratung über Telefon oder Internet durchgeführt wird.
Aus dem Reichsministerium der Justiz, das bis 1945 existierte, ging das Bundesministerium für Justiz hervor. Seit dem 20. September 1945 gibt es in Deutschland immer einen Bundesminister oder eine Bundesministerin der Justiz und aktuell bekleidet diesen Posten Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Ihr wurden wie allen anderen Bundesministern für Justiz ein beamteter und ein parlamentarischer Staatssekretär zur Seite gestellt. Die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates ist das oberste Ziel des föderativen Systems in Deutschland und das Bundesministerium für Justiz übernimmt hierbei die gesetzgeberische Tätigkeit.
Die Geschäftsbereiche im Bundesministerium für Justiz
• Das Bundesamt für Justiz
• Der Bundesgerichtshof
• Der Generalbundesanwalt
• Das Bundeszentralregister
• Das Bundesverwaltungsgericht
• Der Bundesfinanzhof
• Das Bundespatentgericht
• Das Deutsche Patent- und Markenkamt
Zudem bereitet das Ministerium die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts vor und auch die der Wahl der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es ist auch der Herausgeber des Bundesgesetzblatts und des Bundesanzeigers und es prüft alle Gesetzesentwürfe auf ihre Rechtsförmlichkeit. Offene Vermögensfragen, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands stehen, unterliegen ebenfalls dem Ministerium für Justiz.
Das Justizministerium und die EU
Die EU verlangt in vielen Fällen eine Umsetzung ihrer Richtlinien auf der Ebene ihrer Mitgliedsstaaten. Ratifizierungen und neue Verordnungen müssen Einlass in die deutschen Gesetzbücher finden und ein Konsens wird nicht immer im ersten Schritt erreicht. Eine gewisse Unterordnung wird sich nicht vermeiden lassen, wenn in Europa die Gesetze angeglichen werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde beispielsweise vom Deutschen Bundesverfassungsgericht gekippt, doch die EU besteht auf einer Regelung, die sie zumindest unter bestimmten Umständen erlaubt. Das vereinte Europa stößt nicht nur in diesem Punkt nicht immer ins gleiche Horn wie das Deutsche Bundesministerium für Justiz und auch in Zukunft wird es noch einige Meinungsverschiedenheiten zu schlichten geben, bis in Europa überall gleiche Grundregeln gelten können.
Schnäppchenjäger sind auf dem Vormarsch und wer gerne und günstig shoppen geht, kennt sie, die unzähligen Möglichkeiten, die sich einem durch Gutscheine und Gutscheincodes bieten. Früher sammelte man Wertmarken im Supermarkt um die Ecke. Heute gibt es Bonuskarten, Rabattmarken, Points, Punkte, Chipkarten, wie die Pay-back-Karte, Kundenkarten, Coupons und eben noch traditionelle Gutscheine. Aber auch Abwandlungen davon sind heute möglich, denn viele Städte bieten ebenfalls die sogenannten Bonbücher an. Hier sind für Einheimische wie auch Touristen die Sehenswürdigkeiten der Stadt gelistet, die Gastronomie der Region stellt sich vor und zahlreiche Unternehmen bieten zudem ihre Dienstleistungen an. Zu jeder Sehenswürdigkeit, jedem Restaurant oder Dienstleister gibt es einen Wertbon, den man beim Besuch einlösen kann. Unabhängig davon bieten viele Unternehmen aber auch Gutscheincodes und schaffen sich somit wertvolle Kundenbindungen.
Internet – Gutscheinaktionen
Vor allem, wenn man gerne durch das Internet auf Schnäppchenjagd geht, fallen einem zunehmend Portale und Internetseiten auf, die Gutscheine und Gutscheincodes feilbieten. Die Betreiber durchforsten täglich das Internet nach Rabattmöglichkeiten, Unternehmen, die Vergünstigungen dieser Art anbieten, sei es durch Newsletterabos, Neuanmeldungen oder „einfach nur so“ und listen diese für den Nutzer auf. Eine weitere Form des Gutscheinhandels bietet „Groupon“. Hier können die Schnäppchenjäger nach einer Anmeldung um Gutscheine sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen aus den Bereichen Restaurants & Bars, Dienstleistungen, Events, Wellness, Shoppen, Online-Shop und Freizeiterlebnis dealen. Ist eine Mindestanzahl an Teilnehmern in einen Deal involviert, wird der gewünschte Gutschein oder Gutscheincode ausgegeben und entsprechend des Angebots abgerechnet. Kommt diese Mindestanzahl nicht zustande, erhält niemand den Zuschlag. Wer sich also regelmäßig einloggt, der kann zum einen tolle Events, hochwertige Produkte und zum anderen professionelle Dienstleistungen, wie Massagen oder Zahnbehandlungen, für kleines Geld ergattern. Ob ein Theaterbesuch in der Urlaubsstadt, ein Besuch in einem Sternerestaurant – mit dem richtigen Deal kommt man in großen Kunstgenuss oder zu einem unvergesslichen Candle-Light-Dinner mit der Liebsten. Oder man interessiert sich für Produkte von A wie Autoaccessoires, über P wie Posteraktionen bis hin zu Z, wie Zalando-Schuhe. So gibt es Zalando Gutscheine, für den Traumschuh oder das Textil, das man sich schon seit geraumer Zeit wünscht, aber zu dem regulären Preis nicht finanzieren mag. Und wie bei allem im Leben, hat auch diese Medaille zwei Seiten. Zum einen ist da das unfassbar gute Angebot, zum Anderen gibt es das berühmte Haar in der Suppe.
Das sagt das Amtsgericht
So hat das Amtsgericht Köln im Mai dieses Jahres die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Groupon für unwirksam erklärt, da die dort festgelegte einjährige Befristung von Gutscheinen nicht zulässig sei. In dem besonderen Fall ging es um eine Dienstleistung aus dem Bereich Gebäudereinigung. Das Gericht befand eine einjährige Befristung eines Putzgutscheins als nicht ausreichend und die Geltendmachung von Ansprüchen auch nach Ablauf der Befristung als zulässig. In einem anderen Fall jedoch, hier ging es ebenfalls um die einjährige Befristung, hat das Landgericht Berlin genau in die andere Richtung entschieden. Im Bereich Produkte-Gutscheine werde der Kunde zwar einseitig benachteiligt, allerdings sei die Besonderheit gegeben, dass es sich um ein “Schnäppchenportal” mit zeitlich befristeten Sonderaktionen und Angeboten handele. Die Befristung sei daher angemessen und zulässig.