Im Internet tummeln sich mittlerweile unzählige Onlineshops, die sich auf den Versand von Kleidung spezialisiert haben. Tatsächlich eröffnet sich dem Nutzer dadurch eine perfekte Option. Denn Onlinemodeshops haben nicht selten Kleidung in den unterschiedlichsten Größen auf Lager, sondern sind auch fähig, Sondergrößen zu bedienen. Sogar ausgefallene Wünsche, wie zum Beispiel Landhausmode, über die man ausführlich unter http://www.landhausmode.biz informiert wird, werden im Internet zahlreich bedient. Tatsächlich ist es in der Praxis allerdings so, dass viele Kunden dem Onlinekauf von Kleidung eher skeptisch gegenüber stehen, obwohl sie es sehr schätzen, ohne zeitlichen Stress und aufdringliche Verkäuferinnen nach Herzenslust zu stöbern. Allerdings fürchten sie das Nichtgefallen oder Nichtpassen der bestellten Ware und haben Angst davor, auf der ungeliebten Kleidung sitzen zu bleiben. Diese Angst ist allerdings unbegründet, denn der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben, wie das Rückgaberecht beim Onlinekauf von Kleidung zu praktizieren ist. Und das Gesetz ist hier eindeutig auf Seiten der Kundschaft und räumt dieser umfangreiche Rechte ein.

§ 312 d BGB zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Ein Kaufvertrag, der über das Internet geschlossen wurde, gilt rechtlich als so genannter Fernabsatzvertrag und findet bezüglich des Rückgaberechts seine Würdigung im § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier ist allerdings vom Widerrufsrecht und nicht vom Rückgaberecht die Rede, was den Kunden allerdings eine bessere Rechtsposition eröffnet. Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besagt, dass beide Parteien von einem Kaufvertrag, der elektronisch abgeschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten dürfen. Hierüber hat der Verkäufer den Käufer in einer entsprechenden Mitteilung zu unterrichten. Die Fristzeit startet mit Eingang dieser Belehrung beim Kunden.

Besondere Regelung für den Onlinekauf von Kleidung

Lange Zeit wurde die Widerrufsregelung für Fernabsatzverträge kritisch beäugt und zwar vor allem hinsichtlich des Modeshoppings im Internet. Denn nicht selten war die zweiwöchige Frist abgelaufen bevor die Ware geliefert wurde. Dies hätte zur Konsequenz, dass nach Fristablauf zugestellte Ware bei Nichtgefallen oder falscher Größe nicht mehr als Retoure genehmigt ist. Allerdings hat das Gesetz auch hierfür eine Regelung gefunden. Bei online abgeschlossenen Kaufverträgen, die eine Warensendung beinhalten, startet die Widerrufsfrist erst dann, wenn der erste Artikel beim Kunden eingetroffen ist, wodurch die Frist sich mitunter erheblich verlängert. Vorsicht ist in diesem Zusammenhang allerdings bei Teillieferungen geboten. Liegen zwischen dem Erhalt des ersten und letzten Artikels mehr als 14 Tage, so erlischt das Widerrufsrecht dennoch nach Ablauf der angegebenen Frist und die Ware muss behalten werden.

Die Struktur der Gerichte in Deutschland folgt dem Prinzip des Föderalismus. In der Bundesrepublik ist das Amtsgericht die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Übergeordnete Instanzen sind das Landesgericht und das Oberlandesgericht. Die meisten Gerichte dieser Art werden von einem Direktor geleitet und sind mit Einzelrichtern besetzt. Der Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte ist eindeutig festgelegt. Er umfasst vor allem zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten. Die Zuständigkeit in Zivilsachen betrifft Fälle in erster Instanz mit einem Streitwert bis maximal 5.000 Euro. In Strafsachen liegt die Zuständigkeit des Amtsgerichts als erste Instanz bei allen Straftaten, deren zu erwartendes Strafmaß anhand der Gesetze geringer als 4 Jahre Freiheitsstrafe ist und für die nicht ein Landes- oder Oberlandesgericht zuständig ist. Für Fälle, in denen die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht mehr als 2 Jahre beträgt, ist ein Strafrichter zuständig. Liegt das zu erwartende Strafmaß unter 2 Jahren Freiheitsstrafe, entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht mit einem hauptamtlichen Strafrichter als Vorsitzenden und 2 ehrenamtlichen Schöffen. Damit sind die Zuständigkeiten des Amtsgerichts bei Weitem nicht ausgeschöpft. Neben den obengenannten Bereichen führen die Amtsgerichte Ordnungswidrigkeitsverfahren durch. Auch mietrechtliche Fragen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich, falls sie Wohnraum betreffen. Ein wichtiger Teil der Amtsgerichte sind die Familiengerichte, in denen sogenannte Kindschafts- und Familiensachen entschieden werden. Dazu gehören beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsfragen, Adoptionen und anderes. Die Entscheidungsgewalt der Amtsgerichte erstreckt sich auch auf Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren. Sie führen Handels- und Vereinsregister und beschäftigen sich mit Betreuungsverfahren im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gegen Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichts kann beim jeweiligen Landesgericht Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt werden. Bei Entscheidungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder bei Familiensachen ist das Oberlandesgericht die nächsthöhere Instanz.

Die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung sind für die Zuständigkeit der Gerichte maßgeblich. In beiden Ordnungen ist genau geregelt, welches Gericht für welches Verfahren zuständig ist. Meistens wird die Zuständigkeit der Gerichte von beiden Parteien akzeptiert. Das resultiert daraus, dass entweder der Gerichtsstand klar definiert ist, wie z. B. beim Schuldrecht oder aber sich die Parteien über die Zuständigkeit einig sind. Bei Strafverfahren wird das zuständige Gericht nicht immer akzeptiert. Meist geht vom Verteidiger der Wunsch nach einer Verlegung des Verfahrens und damit des zuständigen Gerichts aus. Die Verteidigung möchte das Verfahren an einen anderen Ort verlegen, da der Mandant bzw. der Angeklagte im Ort des zuständigen Gerichts bereits vorverurteilt worden ist. Das kann daran liegen, dass der Angeklagte eine bekannte Persönlichkeit ist oder aber zuvor bereits negativ im Ort aufgefallen ist. Gem. § 281 ZPO kann eine Verweisung an ein anderes Gericht beantragt werden. Entsprechende Anträge und Erklärungen, die die Zuständigkeit des Gerichts betreffen, können in der Geschäftsstelle bei dem Urkundsbeamten abgegeben werden, so bestimmt es der § 281 Abs. 2 S. 1 ZPO. Der Rechtsstreit wird an das Gericht weitergegeben, das im Beschluss bezeichnet ist. Der Beschluss ist bindend und nicht anfechtbar (§281 Abs. 2 S. 4-5 ZPO). Die daraus erwachsenen Mehrkosten werden als Teil der Gerichtskosten behandelt. Gem. § 281 Abs. 3 letzter Satz werden die Mehrkosten dem Kläger auferlegt, wobei es keine Rolle spielt, ob er den Prozess gewinnt oder nicht. Im § 36 ZPO wird die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit genau definiert. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man ins Auge fassen, doch sollte dabei bedacht werden, wie das Urteil auch aussehen mag, es ist nicht anzufechten, d. h., Rechtsmittel können nicht eingelegt werden.

Wer eine große Familie und ein ansehnliches Vermögen hat, macht sich frühzeitig Gedanken um die Verteilung des Erbes. Da das Erbrecht viele Regelungen enthält, suchen die meisten Erblasser dann Hilfe bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Immer wieder werden Änderungen in die Gesetze eingebracht und der Fachanwalt kann auch Tipps für Steuererleichterungen vermitteln. Fachanwälte haben eine zusätzliche Ausbildung abgeschlossen und jeder Fachanwalt für Erbrecht kann seinen Mandanten umfassend beraten. Die Suche nach einem Anwalt für Erbschaftsfragen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Im Branchenbuch findet man Kanzleien in der Nähe, aber auch über das Internet lassen sich schnell Adressen finden. Vor einem Besuch beim Fachanwalt sollte man sich allerdings einen ersten Überblick über das aktuelle Erbrecht verschaffen. Auf Erbrecht-heute.de findet man viele nützliche und vor allem kostenlose Informationen zum Thema und hier werden auch gängige Fachbegriffe erläutert. So kann sich jeder die grundsätzlichen Fragen selbst beantworten und beim Anwaltstermin gezielt Fragen zu seiner persönlichen Situation stellen. Vor allem wenn mehrere Erbe bedacht werden sollen und die gesetzliche Erbfolge kein Anwendung finden soll, ist der Beratungstermin beim Fachanwalt unumgänglich, denn wenn der Pflichtteil vergessen wird, ist das Testament anfechtbar und Erbstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Fachanwälte rechnen wie alle Anwälte ihre Gebühren über Gebührentabellen ab, die sich am Gegenstandswert orientieren. Schon beim ersten Termin sollte man die Kostenfrage klären, denn eine umfassende, rechtliche Beratung ist nicht billig, aber sie kann sich schnell lohnen. Die Erbschaftssteuer wirkt auf Laien schnell kompliziert und der Fachanwalt kann hier viele Tipps liefern, die enorme Kosten einsparen können. Allein beim Erbschaftssteuersatz, der zwischen 7 und 50 Prozent liegen kann, sieht man welche Unterschiede möglich sind und der Fachmann kann hier die besten Einsparmöglichkeiten aufzeigen.

Haarausfall kann viele Ursachen haben. Menschen verlieren ihre Haare aufgrund einer genetischen oder hormonellen Störung, einer medizinischen Behandlung oder aufgrund einer seelischen Krankheit. In den meisten Fällen wachsen die Haare wieder nach, nach einer Chemotherapie oder wenn die seelischen Gründe behoben sind. Doch bei genetisch bedingtem Haarausfall wachsen Haare nicht wieder nach und es fallen nicht nur die Kopfhaare aus, sondern in vielen Fällen kann auch eine Augenbrauentransplantation. Bei der Transplantation von Haaren handelt es sich um einen kosmetischen bzw. medizinischen Eingriff, der Risiken birgt. Umso wichtiger ist es, sich vor der Behandlung über Rechte und Risiken aufklären zu lassen. Eine Transplantation sollte nur von ausgewiesenen Fachkräften durchgeführt werden. So, wie es spezielle Zentren für Organtransplantationen gibt, so gibt es auch spezielle Haarchirurgen, die die Transplantation von Haaren durchführen. Bei der Organtransplantation sind sich die Patienten bewusst, dass es zu Abstoßungen kommen kann – bei einer Haartransplantation würden die wenigsten Menschen denken, dass es dazu kommen kann. Umso wichtiger ist es, sich über seine Patientenrechte aufklären zu lassen. Bei der rechtlichen Aufklärung bei Transplantationen ist es vor allem das Haftungsrecht, das angesprochen werden sollte. Ein Haarchirurg kann eine vollständige Garantie geben, das ein Transplantat der Haarwurzel auch wirklich anwächst, und über viele Jahre gesundes Haar wachsen lässt. Auch bei der Eigenhaartransplantation ist ein Anwachsen der Haarwurzel nicht garantiert. Auch kann es zu gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Transplantation kommen, die bei einer Operation generell nicht ausgeschlossen werden können. Wer daher einen solchen Eingriff plant, sollte auf ein ausführliches Informationsgespräch achten. Je ausführlicher der Arzt über die Risiken und Gefahren eines Eingriffs informiert, umso sicherer kann man sein, den richtigen Arzt zu finden.

In den letzten Jahren hat sich im Internet viel getan. Existenzen wurden gegründet und leider genauso schnell wieder vernichtet. Oftmals nicht, weil die Gründer schlecht gearbeitet haben, sondern weil sie sich mit Recht und Gesetz im Internet nicht auskennen und damit über ihre eigenen Fehler gestolpert sind. Immer mehr Verbraucher wenden sich deshalb inzwischen als Erstes an einen spezialisierten Anwalt, der sich mit den Vorschriften im Internet gut auskennt. Die größten Hürden sind dabei nicht Formsachen auf der eigenen Homepage, sondern oft sind es Markenrechte, die unbeabsichtigt verletzt werden und bei einer Abmahnung richtig ins Geld gehen können. Wirkliche Auskunft kann hier am besten ein Rechtsanwalt Markenrecht geben. Beratungsstunden beim Rechtsanwalt für Markenrecht sollten auf jeden Fall absolviert werden bevor mit dem Geschäft begonnen wird. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und sogar weltweit, werden Marken geschützt. Wer zuerst das Patent auf seine Marke anmeldet, kann sich den Namen damit schützen lassen. Auf der anderen Seite heißt das aber auch, dass niemand mehr diesen Namen verwenden darf, wen er nicht mit einer Abmahnung oder sogar Unterlassungsklage rechnen will. Der Markenanwalt prüft nicht nur, ob der gewünschte Name schon vergeben ist, sondern er lässt den neuen Namen, der sich zu einer wertvollen Marke entwickeln kann, auch an den erforderlichen Stellen eintragen. Geprüft werden muss allerdings im Vorfeld, ob der gewünschte Name Schutzfähigkeit nach dem Markengesetz und der GMVO besitzt. Nicht jeder Name kann auch wirklich geschützt werden. Das gilt vor allem dann, wenn es ein Name ist, der Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs ist oder wenn er mit einer bestehenden Marke verwechselt werden könnte. Aber auch das ist dann Sache des Markenanwaltes. Und genau aus diesem Grund sollten Beratungsstunden vereinbart und wahrgenommen werden.

Der rechtliche Aspekt darf bei den Plastikkarten nicht außer Acht gelassen werden. Dies kann nämlich manchmal schon dazu führen, dass vor allem der Datenschutz verletzt wird. Dieser ist wichtig und auch durch bestimmte Regelungen im Gesetz verankert. Wer sich also einen Kartendrucker zulegt und diesen nicht nur für den Eigengebrauch nutzen möchte, der muss sich vorab genau darüber informieren, welche Daten auf den Karten gespeichert werden dürfen und welche nicht. Wichtig dabei ist auch der Kunde selbst, denn oftmals muss dieser auch darüber informiert werden oder gefragt werden, welche Daten auf der Karte zu finden sind. Bankkarten werden mit einem Pin geschützt, bei vielen anderen Karten ist dies aber nicht der Fall. Gehen diese verloren, so landen die Kundendaten überall nur nicht mehr da, wo sie hingehören. Ebenso darf kein Kartendruck-Unternehmen die Kundendaten der eigenen Kunden für andere Zwecke verwenden.

Laut Angaben einer namhaften Internetenzyklopädie (Wikipedia) reichen die Anfänge des Internets bis ins Jahr 1969 zurück. Damals entstanden in den USA die ersten Netzwerke, die Großrechner der Universitäten und militärischer Einrichtungen miteinander verbanden. In den folgenden Jahren breitete sich das Internet über die ganze Welt aus und verbindet heute zum größten Teil zivile bzw. private Computer.

Zu Streitigkeiten, die, wenn sie sich nicht anders regeln lassen, vor Gericht ausgetragen werden müssen, kann es in jedem Stadium des Lebens oder während der gesamten Geschäftszeit kommen. Hierbei muss es auch keine große Rolle spielen, ob es sich um einen Existenzgründer oder um eine Person handelt, die schon seit vielen Jahren als Inhaber und Leiter eines Betriebes tätig ist. Zu Problemen kann es allerdings besonders in der Anfangsphase gehäuft kommen, da bei den Neulingen im Unternehmensbereich häufig die Erfahrung fehlt, wie Probleme richtigerweise gelöst oder wie ein Verfahren auf eine andere Art und Weise geregelt werden kann. Das Gespräch mit der Gegenseite ist dabei ausschlaggebend, denn sowohl der optimale Tonfall wie auch ein entsprechendes Angebot, kann die Gegenseite von einer Klageerhebung abhalten.

Absicherung der eigenen Existenz durch Beratung von Fachleuten

Die Absicherung bei der Existenzgruendung ist wichtig, da, wie oben bereits erwähnt, es auch bereits in der Anfangsphase des Geschäftsbestehens zu Problemen oder Schäden kommen kann, die mit den entsprechenden Versicherungen aber durchaus abgewendet werden können. Die Arten der abzuschließenden Versicherungen hängen dabei allerdings von der jeweiligen Branche ab, dem das Unternehmen zugeordnet werden muss.

Wichtig ist hier jedoch, dass sich der Jungunternehmer nicht nur eigens mit diesem Thema auseinandersetzt, sondern sich explizit auch anderweitig informiert und sich von Fachleuten beraten lässt, die keinen Nutzen von einem Versicherungsabschluss haben. Eine objektive und ehrliche Meinung ist das, was die Existenzgründer benötigen, doch in allen Bereichen, die etwas mit Finanzen, Versicherungen, aber auch mit Verkehr oder ähnlichen Risikobereichen zu tun haben, sollte der Unternehmer sich frühzeitig überlegen, ob eine Rechtsschutzversicherung angeraten ist und ob sich diese mit dem zur Verfügung stehenden Budget auch umsetzen lässt.

Die Kosten eines Rechtsstreits abdecken

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so müssen die Kosten für den beauftragten Anwalt in der Regel selbst übernommen werden, denn nur bei einem positiven Ausgang des Verfahrens müssen diese von der Gegenseite übernommen und gezahlt werden. Darauf sollte und kann man sich jedoch nicht verlassen, da die Rechtsschutzversicherung nicht erst im Schadensfall abgeschlossen werden darf. Bei der Splittung der Kosten, wie auch beim Fall, dass der Unternehmer das Verfahren verliert, müssen ein Teil oder die gesamten Kosten getragen werden, die jedoch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung von dieser übernommen werden. Vielfach besteht aber die Möglichkeit, dass die Rechtschutzversicherung als Kombiversicherung abgeschlossen werden kann, was für Existenzgründer sehr lohnenswert ist.

Wer sich im Internet bewegt und sich für den Kauf von Domains interessiert, sollte sich zumindest etwas in die rechtliche Seite des Domainkaufs einlesen. Zum Domainrecht gehören unter anderem das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht sowie das Namensrecht. Wer Domains kaufen will, sollte wissen, welche Domain für private Seiten und welche für ein Unternehmen genutzt werden darf.

Impressum bei Webseiten

Es gibt mittlerweile einige Urteile zum Domain Recht, wobei es häufig um ein unvollständiges Impressum geht. Vor allem bei Firmen kann das eine Wettbewerbsverletzung darstellen und eine Abmahnung nach sich ziehen. Wer nun genau verpflichtet ist ein Impressum auf seiner Webseite anzugeben, soll im Telemediengesetzt geregelt werden. Allerdings ist das nicht für jeden Webseitenbetreiber auf Anhieb verständlich. Dass Unternehmen, die eine Domain betreiben, ihr Impressum angeben sollten, ist nachvollziehbar. Private Webseitenbetreiber hingegen sind sich häufig noch unsicher. Doch auch sie sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, ihr vollständiges Impressum angeben. Dabei sollte das Impressum auf der Seite nicht „versteckt“ werden, sondern es muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Zudem sollte es ständig zur Verfügung stehen.

Auslegung der neuen Vorschriften beim Impressum

Dass es empfehlenswert ist ein Impressum auf der Webseite zu führen ist unbestritten. Was genau dazu gehört, ist manchmal nicht ganz klar. In jedem Fall sollte der Namen und die Anschrift angegeben werden. Handelt es sich um juristische Personen darf auch der Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten nicht fehlen. Da es bisher dem Gesetzgeber nicht vollumfänglich gelungen ist, alle Unklarheiten bei der Impressumspflicht zu beseitigen, ist es ratsam, dass alle Betreiber einer Webseite ein Impressum führen. Die Zukunft wird zeigen, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören, ob auch private Webseiten mit einem Impressum versehen sein müssen und welche Urteile im Domain Recht in dieser Hinsicht gesprochen werden. Ausschlaggebend hierfür werden auch die Vorschriften des Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein.