Ein Unternehmer muss sich nicht nur mit betriebsinternen Abläufen und Problemen beschäftigen, sondern auch jede Menge Zeit in Büroarbeit investieren. Als Unternehmer mit ein paar Angestellten können Buchhaltung, Steuererklärung und Gehaltsabrechnung dafür sorgen, dass nur noch wenig Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Betrieb bleiben und viele Firmenchefs überlegen dann, ob sich die Anstellung einer Bürohilfe lohnt. Natürlich verursacht die Anstellung von zusätzlichem Personal enorme Kosten und oft reicht die Arbeit nicht für einen vollen Arbeitsplatz. Flexible Arbeitszeiten und damit flexible Lohnkosten sind aber in der Praxis nur schwer machbar und eine Alternative muss gefunden werden. Die Gehaltsabrechnung kann man auch einfach outsourcen. Das heißt, man gibt die Unterlagen für diese Berechnungen einfach an einen vertrauenswürdigen Dienstleister weiter, der selbstständig die Gehälter errechnet und dafür sorgt, dass alle Abrechnungen pünktlich auf dem Tisch liegen. Durch das Outsourcen dieser stets wiederkehrenden Büroarbeit entsteht viel Zeit, die vom Unternehmer sinnvoller genutzt werden kann. Abläufe lassen sich optimieren, neue Kunden können geworben werden und auch ein paar freie Stunden sind so möglich. Die Kosten für das Outsourcen der Gehaltsabrechnung sind verglichen mit eigenem Personal gering und bei einer guten Kommunikation lassen sich alle eventuell entstehenden Probleme und Veränderungen zeitnah aufarbeiten. Gerade kleine Unternehmen profitieren vom Dienstleistungsbereich bei den gängigen Bürotätigkeiten und inzwischen gibt es viele Dienstleister, die zuverlässig und schnell arbeiten. Online lassen sich schon nach wenigen Minuten mit den bekannten Suchmaschinen verschiedene Anbieter finden und die meisten Dienstleister senden auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot zu. Einige Dienstleister arbeiten während der ersten, Probephase der Zusammenarbeit für kleines Geld und so kann sich jeder Unternehmer ein Bild von seinem zukünftigen Geschäftspartner machen, ehe er sich langfristig entscheidet.

Juristisch betrachtet ist eine Kündigung eine einseitige rechtlich gestaltete Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis) in der Zukunft gerichtet ist. Dabei können beide Seiten, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Damit die Kündigung rechtswirksam wird, müssen juristische Formen eingehalten werden. Wegen der Nichtbeachtung dieser Formen oder weil viele Arbeitnehmer den Kündigungsgrund als nicht gerechtfertig ansehen, legen sie Beschwerde beim Arbeitsgericht ein. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, jede Kündigung von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Dazu muss man aber strikte Fristen einhalten, wenn der Widerspruch erfolgreich sein soll. Es gilt eine Widerspruchsfrist von 3 Wochen. Sollten während dieser Zeit keine Einwände erfolgen, wird die Kündigung rechtswirksam. Daher begibt sich ein Arbeitgeber, dem gekündigt wurde, am besten sofort zu einem Rechtsanwalt, um sich über die nötigen Schritte beraten zu lassen. Der Anwalt überprüft zunächst, ob die juristische Form der Kündigung eingehalten wurde. Um gültig zu sein, muss die Kündigung in schriftlicher Form, nicht per E-Mail oder mündlich, erfolgen. Die Kündigung muss unterschrieben sein. Vor der Kündigung muss der Betriebsrat gehört worden sein. Die Personenkreise der Schwerbehinderten oder Schwangeren unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und ihnen darf nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch unwirksam, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, weil sie beispielsweise sittenwidrig ist. Die ordentliche Kündigung beendet das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfristen sind häufig in den betreffenden Tarifverträgen festgelegt. Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen drei Arten von Kündigungsgründen unterschieden: die personenbedingte, die betriebsbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung. Je nach der Sachlage sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sehr unterschiedlich. Darum prüft der Anwalt am besten die betreffende Kündigung und unternimmt die erforderlichen Schritte. Selbst gegen eine außerordentliche Kündigung kann geklagt werden.

Beim Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch, den jeder Arbeitnehmer hat, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 hängt von der Beschäftigungsdauer vor der Arbeitslosigkeit ab und die Höhe des Anspruchs ist abhängig vom durchschnittlichen Gehalt, das zuletzt erzielt wurde. Während man Arbeitslosengeld bezieht, ist man verpflichtet, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und das muss auch gegenüber der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Kürzungen des Arbeitslosengelds können erfolgen, wenn der Arbeitslose seine Mitwirkungspflicht verletzt und eine vorgeschlagene, zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert. Sogar eine Sperre der Leistung ist möglich, wenn der Arbeitslose nicht aktiv nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis sucht.

Das Arbeitslosengeld 2, auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt, ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 eine Sozialleistung, die dazu dient, das Existenzminium abzudecken. In der Regel erhalten Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, Arbeitslosengeld 2 und auch andere hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, können in Deutschland diese Sozialleistung beziehen. Anspruch auf ALO II hat, wer erwerbsfähig ist und seinen Unterhalt nicht durch  eigenes Vermögen bestreiten und auch von Angehörigen keine Unterstützung erhalten kann. Natürlich sollen alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, wieder in die Arbeitswelt integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Daher gewährt der Staat nur Arbeitslosengeld 2, wenn der Bezugsberechtigte sich stetig um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Auch Minijobs oder Teilzeitstellen sind hier zumutbar und wer die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit verweigert, muss mit Kürzungen oder gar eine Sperre der Sozialleistung rechnen. Ein Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft bei allen Fragen rund um ALO I und II weiter und auch im Internet kann man die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu den staatlichen Leistungen nachlesen.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise Arbeitslosengeld 2?

Die grundlegenden Differenzen zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden unter anderem anhand der Gruppe der Anspruchsberechtigten deutlich. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnungen handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen, die sich dementsprechend an unterschiedliche Zielgruppen richten. Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Anspruchsberechtigten von ALG 1 und ALG 2:

  • Arbeitslosengeld 1
    anspruchsberechtigt sind Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit erfüllen
  • Arbeitslosengeld 2
    anspruchsberechtigt sind alle Personen, die älter als 15 Jahre sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zudem bedürftig sind

Der wesentliche Unterschied besteht demnach in der Erfüllung der Anwartschaftszeit, die für den Bezug von ALG I unerlässlich ist. Folglich muss man in den vorherigen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Darüber hinaus wird ALG I nur zeitweise gewährt, während für das Arbeitslosengeld II keine maximale Bezugsdauer existiert.

Trotz Job Arbeitslosengeld? – Wie ist das möglich?

Grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld an Menschen, die arbeitslos sind und dementsprechend über kein Einkommen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verfügen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn zuweilen haben auch Erwerbstätige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gehalt zum Leben nicht ausreicht. Besteht eine Bedürftigkeit trotz Job, springt folglich der deutsche Sozialstaat ein. Als sogenannter Aufstocker kann man demnach trotz Job Arbeitslosengeld beziehen. Dass dies nicht Sinn und Zweck der Sache ist, liegt wohl auf der Hand, denn Menschen deren Einkommen nicht zum Leben reicht, befinden sich in einer äußerst prekären Situation.

Wie läuft der Übergang von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2 ab?

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer nicht um seine Existenz fürchten. Falls man zwischenzeitlich keinen neuen Job finden konnte, erfolgt ein Übergang zu Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.

Wer kennt nicht folgende Situation. Man plant eine größere Anschaffung, etwa ein neues Auto, eine Heimkinoanlage, eine neue Küche oder neue Möbel fürs Wohnzimmer oder man möchte gerne einmal für zwei Wochen richtig Urlaub machen. All diese Wünsche erfordern zumeist langfristige Sparmaßnahmen, es sei denn, man nutzt die Möglichkeit der Finanzierung durch einen Kredit. Kredite werden von nahezu allen Banken zu unterschiedlichsten Konditionen angeboten, die allerdings in den meisten Fällen mit einer Schufa-Auskunft verbunden sind. Mittlerweile werden aber auch Ratenkredite ohne Schufa-Auskunft angeboten. Doch wann kommt ein solcher Ratenkredit überhaupt infrage und was sollte man bei dessen Beantragung unbedingt beachten? Beantragt man einen Kredit bei einer Bank, holt diese in den meisten Fällen eine Schufa-Auskunft ein, um Rückschlüsse über die Zahlungsmoral sowie möglicher Schulden durch andere Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu erhalten. Liegen keine negativen Einträge vor, steht dem Kredit auch meistens nichts mehr im Wege. Doch, was ist, wenn etwa durch eine gekündigte Ratenzahlungsvereinbarung oder eine nicht vollständig beglichene Rechnung negative Einträge in der Schufa existieren. In den meisten Fällen wird dann der Kredit von der Bank mit einem meist freundlichen Schreiben abgelehnt. Oftmals hat es dann auch wenig Zweck, es bei einer anderen Bank zu versuchen, da diese ebenfalls eine Schufa-Auskunft einholen wird. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist dann ein Kredit ohne Schufa-Auskunft. Kreditangebote ohne Schufa-Auskunft sind unter anderem zahlreich im Internet zu finden. Doch Vorsicht. Nicht alle Angebote, die auf dem ersten Blick als lukrativ erscheinen, erweisen sich auch als günstig. In jedem Fall sollte man die Angebote mehrerer Kreditgeber gründlich miteinander vergleichen und vor allem auch das Kleingedruckte studieren. Kredite ohne Schufa-Auskunft sind nicht selten mit schlechten Zinsen oder hohen Bearbeitungsgebühren verbunden, in einigen Fällen müssen im Zuge der Antragstellung weitere Finanzprodukte gekauft oder Versicherungen abgeschlossen werden. Zudem ist die Vergabe eines Schufa-freien Kredites an eine feste Anstellung gebunden, die nicht kürzer als 6 oder sogar 12 Monate sein darf. Freiberufler und Selbstständige bekommen meistens keinen Kredit ohne Schufa, da hierbei mit Ausfällen gerechnet werden muss. Positiv ist dagegen, dass die Einholung eines unverbindlichen Kreditangebotes meistens online erfolgen kann. So kann man ohne Laufereien oder festen Terminen sich mehrere Angebote unterbreiten lassen und diese in Ruhe miteinander vergleichen, bevor man sich dann für einen bestimmten Kreditgeber entscheidet.

Keiner weiß, woran es liegen mag. Heutzutage scheint man gern zu streiten, und zwar nicht nur in den heimischen vier Wänden, sondern vor allem auch vor Gericht. Schneller als man denkt kann man da in eine juristische Auseinandersetzung geraten – und dies vielleicht nur, weil der Hund nach Meinung eines Anwohners zu oft bellt, die Blumen im Garten sich auch auf dem Terrain des Nachbarn aussäen oder eine alte Dame auf dem nicht geräumten, verschneiten Bordstein vor dem eigenen Haus ausgerutscht ist und sich dabei die Hose zerrissen hat. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe. Daher gilt es, sich zu verteidigen und um sein Recht zu kämpfen. Das kann indessen ganz fix sehr teuer werden – dasselbe gilt für Streitfälle, in denen man selbst Dinge einklagen möchte. Aus diesem Grunde sollte jeder Bürger, der volljährig ist, über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese kann nicht nur bei Streitigkeiten im Privatleben sondern auch bei Zwist im beruflichen Umfeld wertvolle Dienste leisten. Schließlich sorgt sie für eine umfassende finanzielle Absicherung und zahlt die Kosten eines Rechtsstreits – so kann man sich auch gute Anwälte leisten und hat demzufolge auch höhere Chancen, zu gewinnen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind bei eigentlich allen Rechtsschutzversicherungen identisch, Unterscheidungen ergeben sich nur im Detail. So sichert eine Rechtsschutzversicherung immer nicht nur den Versicherungsnehmer selbst ab, sondern auch den Lebens- beziehungsweise Ehepartner als auch deren Kinder – sofern diese im Haushalt der Eltern wohnen, dabei noch nicht volljährig sind oder sich noch in beruflicher Ausbildung befinden. Die finanzielle Abdeckung umfasst alle Kosten, die durch Gericht oder Anwalt entstehen – und falls man verlieren sollte, nötigenfalls auch jene des Gegners. Da sich die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht nur hinsichtlich ihrer Leistungen unterscheiden, sondern auch im Hinblick auf ihre Tarife, lohnt sich ein sorgfältiger Vorab-Vergleich der einzelnen Anbieter. Am besten geht das im Internet – so zum Beispiel über die Website www.rechtsschutzversicherung.org. 

Hatte man schon einmal mit der Rentenversicherung zu tun, weiß man, dass hier “gut Ding viel Weile” hat. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit den ärztlichen Gutachten, die die Berufsunfähigkeit bescheinigen sollen, dauert meist mehr als vier Monate. Kommt dann der Bescheid endlich ins Haus, fällt der Betroffene meist aus allen Wolken. Die Bewilligung der Rente für Erwerbsminderung reicht nämlich im Normfall kaum zum Leben aus. Diejenigen, die nicht für diesen Fall Vorsorge getroffen haben, werden nicht selten zum Sozialfall. Es ist ratsam, Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit schon in jungen Jahren zu treffen, denn die Berufsunfähigkeit kennt keine Altersbeschränkung. Absichern kann man sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung, die von allen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Will man bei den Beiträgen sparen, aber trotzdem in den Genuss von guten Konditionen und Leistungen kommen, vergleicht man über den Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner, der im Internet auf vielen Webseiten zu finden ist, die verschiedenen Anbieter miteinander. Zurück zur gesetzlichen Rentenversicherung: Gegen den Rentenbescheid der gesetzlichen Rente darf man natürlich Widerspruch einlegen. Die Frist dafür ist ein Monat nach Erhalt des Bescheids. Auf der Rückseite ist die Rechtsbehelfsbelehrung aufgedruckt, die darüber informiert, wo und mit welcher Frist der Widerspruch einzulegen ist. Hat der Versicherte Recht, so erhält er einen Abhilfebescheid. Meist ist es jedoch so, dass die Rentenversicherung mit dem Widerspruch nicht einverstanden ist und so gibt sie diesen an einen Ausschuss weiter. Dieser Widerspruchsausschuss entscheidet dann. Bekommt der Versicherte einen negativen Widerspruchsbescheid, so hat er die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht anzustreben. Die Klage lässt sich sowohl schriftlich als auch mündlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Sozialgerichts einreichen. Die Fristen müssen selbstverständlich eingehalten werden. Ist auch das zuständige Sozialgericht mit der Rentenversicherung einer Meinung, gibt es die Option, in Berufung zu gehen. Dieses Verfahren findet vor dem Landessozialgericht statt. Beide Verfahren sind für den Kläger kostenlos. Nach einem dort gefassten Urteil kann der Versicherte in Revision vor das Bundessozialgericht gehen. Hierfür braucht er allerdings einen Rechtsanwalt, der die Revision einlegt. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist endgültig – es gibt keine weitere Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel anzuwenden.

Internet-Apotheken werden immer beliebter. Der Kunde muss das Haus nicht verlassen. Er kann Tag und Nacht bestellen. Und wer aus welchen Gründen auch immer Schamgefühle bei der Bestellung eines Medikaments hat, kann in einer Versandapotheke diskret bestellen, ohne sich peinlichen Momenten, Fragen und Blicken auszusetzen. Für Internet-Apotheken gelten im Wesentlichen dieselben gesetzlichen Regelungen wie für andere Versandapotheken auch. Bis Ende 2003 war der Internethandel für Apotheken noch gesetzlich untersagt. Nach der Novellierung des Arzneimittel- und des Apothekergesetzes bestehen klare rechtliche Bestimmungen für den Betrieb einer Internet-Apotheke. Diese können nur von einem Apotheker im Rahmen einer offizinen Apotheke betrieben werden. Es muss sich also um eine Apotheke handeln, die ihre Dienste vor Ort anbietet und gleichzeitig ihre Medikamente deutschlandweit vertreibt. Die Versandfrist darf maximal zwei Tage betragen und der Versand das gleiche Sortiment umfassen, wie Offizin-Apotheken. Dies gewährleistet, dass alle Medikamente deutschlandweit lieferbar sind. Viele Vorschriften sind nachzulesen in den Veröffentlichungen des Bundesverbandes deutscher Versandapotheken (BVDVA).

Das Finanzwesen ist inzwischen so vielseitig geworden, das es für einen Laien kaum noch eine Chance gibt, sich auf diesem Gebiet in genügender Art und Weise selber zu informieren. Immer häufiger sind Verbraucher deshalb darauf angewiesen, dass sie sich umfassend und vor allem rechtlich korrekt beraten lassen können. Auf vielen verschiedenen Internetseiten wie zum Beispiel Broker-Test.org können Sie ganz einfach nach gewünschten Informationen suchen. Hier werden in einfachen, auch für den Laien verständlichen Worten Fachbegriffe so erklärt, dass sie kein Amtschinesisch mehr darstellen. Mit diesen Fachbegriffen sollte man sich auseinandersetzen, wenn man vorhat in den Forexhandel einzusteigen. Hier kann auch ein erster simulierter Handel absolviert werden und Verbaucher lernen dabei, wie es genau funktioniert. Der simulierte Handel ist kostenlos, es kann allerdings auch kein Geld verdient oder verloren werden.

Rechtlich korrekte Beratungen im Sinne der Verbraucher

Aber nicht nur in Sachen Derivatehandel sollten sich Verbraucher gut beraten lassen, sondern auch wenn es um Kredite oder Finanzanlagen geht. Vor allem Hausbauer oder Immobilienkäufer sollten, bevor sie einen Vertrag abschließen, verschiedene Informationen einholen. Schließlich gibt es hier viele Angebote, die zwar ähnlich sind, aber im Endeffekt einen sehr großen Unterschied ausmachen können. So kann schon ein Prozentsatz von einem halben Punkt einen sehr großen Unterschied im Preis bedeuten. Ähnliches gilt für die Anschlussfinanzierung. Ganz sicher ist es nicht ratsam, sich bei der Anschlussfinanzierung nur auf die Auskünfte der eigenen Bank zu verlassen, denn nicht immer wird man hier das beste Angebot finden. Aber gerade wenn es um die neue Finanzierung geht, bieten die Banken im Internet inzwischen in der Regel die bedeutend besseren Angebote. Das liegt natürlich in erster Linie daran, dass es hier keine Büros oder Kundenbesuche gibt, sondern die komplette Beratung über Telefon oder Internet durchgeführt wird.

Aus dem Reichsministerium der Justiz, das bis 1945 existierte, ging das Bundesministerium für Justiz hervor. Seit dem 20. September 1945 gibt es in Deutschland immer einen Bundesminister oder eine Bundesministerin der Justiz und aktuell bekleidet diesen Posten Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Ihr wurden wie allen anderen Bundesministern für Justiz ein beamteter und ein parlamentarischer Staatssekretär zur Seite gestellt. Die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates ist das oberste Ziel des föderativen Systems in Deutschland und das Bundesministerium für Justiz übernimmt hierbei die gesetzgeberische Tätigkeit.

Die Geschäftsbereiche im Bundesministerium für Justiz

• Das Bundesamt für Justiz

• Der Bundesgerichtshof

• Der Generalbundesanwalt

• Das Bundeszentralregister

• Das Bundesverwaltungsgericht

• Der Bundesfinanzhof

• Das Bundespatentgericht

• Das Deutsche Patent- und Markenkamt

Zudem bereitet das Ministerium die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts vor und auch die der Wahl der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es ist auch der Herausgeber des Bundesgesetzblatts und des Bundesanzeigers und es prüft alle Gesetzesentwürfe auf ihre Rechtsförmlichkeit. Offene Vermögensfragen, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands stehen, unterliegen ebenfalls dem Ministerium für Justiz.

Das Justizministerium und die EU

Die EU verlangt in vielen Fällen eine Umsetzung ihrer Richtlinien auf der Ebene ihrer Mitgliedsstaaten. Ratifizierungen und neue Verordnungen müssen Einlass in die deutschen Gesetzbücher finden und ein Konsens wird nicht immer im ersten Schritt erreicht. Eine gewisse Unterordnung wird sich nicht vermeiden lassen, wenn in Europa die Gesetze angeglichen werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde beispielsweise vom Deutschen Bundesverfassungsgericht gekippt, doch die EU besteht auf einer Regelung, die sie zumindest unter bestimmten Umständen erlaubt. Das vereinte Europa stößt nicht nur in diesem Punkt nicht immer ins gleiche Horn wie das Deutsche Bundesministerium für Justiz und auch in Zukunft wird es noch einige Meinungsverschiedenheiten zu schlichten geben, bis in Europa überall gleiche Grundregeln gelten können.

Schnäppchenjäger sind auf dem Vormarsch und wer gerne und günstig shoppen geht, kennt sie, die unzähligen Möglichkeiten, die sich einem durch Gutscheine und Gutscheincodes bieten. Früher sammelte man Wertmarken im Supermarkt um die Ecke. Heute gibt es Bonuskarten, Rabattmarken, Points, Punkte, Chipkarten, wie die Pay-back-Karte, Kundenkarten, Coupons und eben noch traditionelle Gutscheine. Aber auch Abwandlungen davon sind heute möglich, denn viele Städte bieten ebenfalls die sogenannten Bonbücher an. Hier sind für Einheimische wie auch Touristen die Sehenswürdigkeiten der Stadt gelistet, die Gastronomie der Region stellt sich vor und zahlreiche Unternehmen bieten zudem ihre Dienstleistungen an. Zu jeder Sehenswürdigkeit, jedem Restaurant oder Dienstleister gibt es einen Wertbon, den man beim Besuch einlösen kann. Unabhängig davon bieten viele Unternehmen aber auch Gutscheincodes und schaffen sich somit wertvolle Kundenbindungen.

Internet – Gutscheinaktionen

Vor allem, wenn man gerne durch das Internet auf Schnäppchenjagd geht, fallen einem zunehmend Portale und Internetseiten auf, die Gutscheine und Gutscheincodes feilbieten. Die Betreiber durchforsten täglich das Internet nach Rabattmöglichkeiten, Unternehmen, die Vergünstigungen dieser Art anbieten, sei es durch Newsletterabos, Neuanmeldungen oder „einfach nur so“ und listen diese für den Nutzer auf. Eine weitere Form des Gutscheinhandels bietet „Groupon“. Hier können die Schnäppchenjäger nach einer Anmeldung um Gutscheine sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen aus den Bereichen Restaurants & Bars, Dienstleistungen, Events, Wellness, Shoppen, Online-Shop und Freizeiterlebnis dealen. Ist eine Mindestanzahl an Teilnehmern in einen Deal involviert, wird der gewünschte Gutschein oder Gutscheincode ausgegeben und entsprechend des Angebots abgerechnet. Kommt diese Mindestanzahl nicht zustande, erhält niemand den Zuschlag. Wer sich also regelmäßig einloggt, der kann zum einen tolle Events, hochwertige Produkte und zum anderen professionelle Dienstleistungen, wie Massagen oder Zahnbehandlungen, für kleines Geld ergattern. Ob ein Theaterbesuch in der Urlaubsstadt, ein Besuch in einem Sternerestaurant – mit dem richtigen Deal kommt man in großen Kunstgenuss oder zu einem unvergesslichen Candle-Light-Dinner mit der Liebsten. Oder man interessiert sich für Produkte von A wie Autoaccessoires, über P wie Posteraktionen bis hin zu Z, wie Zalando-Schuhe. So gibt es Zalando Gutscheine, für den Traumschuh oder das Textil, das man sich schon seit geraumer Zeit wünscht, aber zu dem regulären Preis nicht finanzieren mag. Und wie bei allem im Leben, hat auch diese Medaille zwei Seiten. Zum einen ist da das unfassbar gute Angebot, zum Anderen gibt es das berühmte Haar in der Suppe.

Das sagt das Amtsgericht

So hat das Amtsgericht Köln im Mai dieses Jahres die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Groupon für unwirksam erklärt, da die dort festgelegte einjährige Befristung von Gutscheinen nicht zulässig sei. In dem besonderen Fall ging es um eine Dienstleistung aus dem Bereich Gebäudereinigung. Das Gericht befand eine einjährige Befristung eines Putzgutscheins als nicht ausreichend und die Geltendmachung von Ansprüchen auch nach Ablauf der Befristung als zulässig. In einem anderen Fall jedoch, hier ging es ebenfalls um die einjährige Befristung, hat das Landgericht Berlin genau in die andere Richtung entschieden. Im Bereich Produkte-Gutscheine werde der Kunde zwar einseitig benachteiligt, allerdings sei die Besonderheit gegeben, dass es sich um ein “Schnäppchenportal” mit zeitlich befristeten Sonderaktionen und Angeboten handele. Die Befristung sei daher angemessen und zulässig.