Der Bund der Energieverbraucher e. V. schätzt, dass die aktuellen Strompreise um mindestens ein Drittel zu teuer sind. Die Verbraucher müssen sich diese Preispolitik aber nicht tatenlos ansehen, sondern können einschreiten – das Recht haben sie zumindest auf ihrer Seite.

Strom muss „billig“ sein

Sowohl das EU-Recht als auch das deutsche Recht besagen, dass die Stromversorger ihren Kunden Strom und Gas preisgünstig anbieten müssen. Geregelt wird dies durch den § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verbraucher müssen neue Preise demnach zufolge nur annehmen, wenn diese „billig“ sind. Die Billigkeit steht in diesem Zusammenhang für das natürliche Gerechtigkeitsempfinden, also einen angemessenen Preis für Strom. Sind die Verbraucher der Meinung, dass ihr Strompreis nicht der Billigkeit entspricht, können sie Protest einlegen und den monatlichen Rechnungsbeitrag für Strom und/oder Gas kürzen. Besteht der Versorger dennoch auf die neuen Preise, wird er die offenen Rechnungen einklagen müssen. Vor Gericht muss der Versorger dann beweisen, dass der Tatbestand der Billigkeit im Sinne des § 315 gegeben ist. Solange dies nicht geschehen ist, zahlen die Kunden den günstigeren Preis. Stellt das Gericht allerdings fest, dass die Preise billig waren, trägt der Verbraucher die Kosten für Anwalt und Gericht und muss natürlich die geforderten Preise nachzahlen. Diese Situation ist bisher allerdings nur selten eingetreten. War die Preisneubestimmung nicht rechtens, legt das Gericht einen neuen Preis fest, welcher der Billigkeit entspricht.

Das Recht, Preise anzufechten, gilt allerdings nur, wenn der Versorger seine Preise für Strom und Gas erhöht. Hat man bisher anstandslos die verlangten Beträge überwiesen oder wird der Energiepreis durch eine mathematische Formel errechnet, gibt es keine Möglichkeit, erfolgreich Protest einzulegen. Teilt der Versorger seinen Kunden mit, dass eine Preiserhöhung ansteht, kann man einen entsprechenden Brief frei formulieren, in welchem man diese Billigkeit anzweifelt, oder das Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher nutzen.

Verbraucher, die so handeln und zukünftig den erhöhten neuen Preis anteilig nicht bezahlen, müssen sich nicht sorgen, dass sie mit dieser Handlung mit einem Bein im Gefängnis stehen; sie machen sich nicht strafbar. Wichtig ist, dass der unstrittige Teil der Rechnung fristgerecht gezahlt wird. Es besteht zudem nicht die Gefahr, dass die Stromversorgung plötzlich eingestellt wird, weil noch offene Forderungen durch die Preisneubestimmung bestehen. Allerdings darf der Verbraucher nicht versäumt haben, dem Versorger die fehlende Billigkeit der neuen Preise mitgeteilt zu haben. Es ist dann unzulässig, Strom oder Gas abzustellen.

Verträge mit Stromversorger überprüfen

Natürlich kann aber ein Versorger nicht willkürlich die Preise erhöhen; hierfür bedarf es einer vertraglichen Grundlage. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet in diesem Zusammenhang den Tarifkunden beziehungsweise den Kunden der Grundversorgung vom Sondervertragskunden. Ist man in dem Ort, an dem man lebt, schon immer Kunde eines bestimmten Stromversorgers gewesen, ist man Tarifkunde. Preiserhöhungen werden hier über das Gesetz gerechtfertigt, müssen also der Billigkeit entsprechen. Hat man bereits einmal bei seinem Versorger den Tarif oder sogar den Versorger gewechselt, ist man Sondervertragskunde. Preiserhöhungen, die an Sondervertragskunden herangetragen werden, müssen im Vertrag festgehalten sein. Die Klauseln, in denen eine Preisneubestimmung geregelt wird, müssen allerdings gültig sein. Sind sie dies nachweisbar nicht, kann der Kunde die verlangten Preiserhöhungen abschlagen.

Wenn eine Ehe vom Scheitern bedroht ist, kommt es oft nicht sofort zu einer Scheidung, sondern die Eheleute können sich erst einmal auf eine Trennung einigen. Diese kann temporär geplant sein, da die Eheleute glauben, dass sie durch diese zeitweilige Trennung wieder eine neue gemeinsame Basis für ihre Ehe finden können. Auch eine endgültige Trennung muss nicht zwingend in einer Scheidung münden, da es manche Ehepaare aus gesellschaftlichen, religiösen oder wirtschaftlichen Gründen bevorzugen, verheiratet zu bleiben.

Regelungen bei einer Trennung

Wen sich die Eheleute einstweilig nur getrennt haben, geht der Gesetzgeber davon aus, dass noch eine gewisse Verbundenheit besteht. Daraus zieht er den Schluss, dass die Eheleute nach wie vor für einander verantwortlich sind. Deshalb soll während der Trennung gewährleistet werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner weitgehend in der gleichen wirtschaftlichen Situation lebt wie bisher. Für den unterhaltspflichtigen Ehepartner bedeutet dies, dass er auch schon während einer Trennung Unterhalt an den Ehegatten zahlen muss.

Während der Trennungsphase können die Ehegatten schon vorab verschiedene Dinge regeln:

• Unterhalszahlungen für den Ehegatten und eventuell vorhandene Kinder

Hier ist der alleinverdienende Ehepartner gesetzlich verpflichtet, in angemessenem Umfang für den Unterhalt des Partners und der Kinder aufzukommen. Die genaue Höhe des Unterhaltes ist dabei von vielen Faktoren abhängig.

• Nutzung der Ehewohnung

Während der Trennung müssen sich die Ehegatten darauf einigen, wer die eheliche Wohnung weiter nutzen will. Der Gesetzgeber bevorzugt es dabei, wenn dies der Ehepartner ist, der sich um die Versorgung der Kinder kümmert, da man den Kindern neben der Trennung nicht auch noch zumuten möchte, dass sie ihr gewohntes Umfeld verlieren. Im Einzelfall können die Ehepartner dies aber anders handhaben.

• Umgang mit den Kindern

Hier ist es besonders empfehlenswert, wenn die Ehepartner auch während der Trennungsphase den regelmäßigen Umgang beider Partner mit den Kindern sicher stellen. So erleichtert man diesen, die neue und ungewohnte Situation besser zu verarbeiten.

• Aufteilung von Vermögen und Schulden

In der Phase der Trennung können die Ehepartner sich auch schon Gedanken darüber machen, wie sie das gemeinsame Vermögen, den Hausrat und eventuell vorhandene Schulen handhaben und aufteilen wollen.

Fachanwälte Familienrecht – Unterstützung vom erfahrenen Experten

Auch bei einer Trennung können schon komplexe rechtliche Fragen auftauchen, die von einem Laien nur sehr schwer zu durchschauen und zu beantworten sind. So ist oft die Frage über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts nicht so leicht zu beantworten und kann schnell zu Streitigkeiten führen.

Damit man keine Fehler begeht, ist es deshalb eine sehr nützliche Überlegung, Fachanwälte für Familienrecht um Rat zu fragen. Dieser kennt die Thematik genau und kann auf Stolpersteine hinweisen, die sonst vielleicht übersehen worden wären. Vermögensverhältnisse können sehr verzwickt sein, du je nach Ehevertrag gelten auch bei einer Trennung und spätestens bei einer Scheidung unterschiedliche Regelungen, die beachtet werden müssen.

Vermögen zu vererben, ist nicht immer leicht. Die Erfahrung zeigt, gerade wenn es viel zu erben gibt, streiten sich die Nachkommen und Sach- oder Geldbeträge. Manch einer fühlt sich benachteiligt, ein anderer ist sich nicht sicher, ob die Erbfolge auch tatsächlich so eingehalten wird, wie es das Gesetz verlangt. Vielfach ist von Abkömmlingen die Rede, wobei dieser Begriff vielen Menschen im Bezug auf das Erbrecht so nicht ganz klar ist.

Die Abkömmlinge einer Person gehören nach deren Ableben zu den sogenannten Pflichtteilsberechtigten. Damit ist der Personenkreis gemeint, der im Grunde nur unter sehr erschwerten Bedingungen von dem Erbe ausgeschlossen werden kann. Der Pflichtteil steht den Pflichtteilsberechtigten, zu denen neben den Abkömmlingen auch die Eltern des Verstorbenen gehören, nahezu immer zu. Der Begriff der Abkömmlinge ist im Erbrecht natürlich klar geregelt worden. Der genaue Wortlaut kann unter www.erbrecht-heute.de nachgelesen werden. Als Abkömmlinge sind per Definition alle Nachkommen des Erblassers gemeint. Dazu gehören also nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch die Kindeskinder und deren Kinder. Von vornherein sind also sämtliche Söhne und Töchter, Enkel und Enkelinnen sowie Urenkel und Urenkelinnen pflichtteilsberechtigt. Ihnen allen steht aus dem Erbe der sogenannte Pflichtteil zu.

Zu den Abkömmlingen gehören natürlich nicht nur die ehelichen Kinder. Auch uneheliche Kinder, deren Nachkommen sowie adoptierte Kinder und deren Nachkommen sind pflichtteilsberechtigt. Die Abkömmlinge sind Erben erster Ordnung. Sie können quasi nicht enterbt werden, es sei denn, eine Erbunwürdigkeit kann dem Pflichtteilsberechtigten nachgewiesen werden. Wer nun aber glaubt, er habe die wichtigsten Details schon erkannt, wenn er die Pflichtteilsberechtigten kennt, der wird bei einem Blick auf www.erbrecht-heute.de schnell feststellen, dass es so einfach nun auch wieder nicht ist. Denn die Abkömmlinge erben in der Reihenfolge des Stammesprinzips. Zuerst erben also die direkten Kinder, egal ob ehelich, unehelich oder adoptiert. Sollten diese Kinder schon gestorben sein, erben deren direkte Kinder, also die eigenen Enkel. Und erst dann, wenn die Enkel auch schon tot sind, kommen die Urenkel an die Reihe.

Die Vollmacht ist ein viel benutzter Begriff auch im Alltag. Doch kaum einer ist sich darüber im Klaren welche Bedeutung wirklich hinter diesem Begriff steckt. Im juristischen Bereich bedeutet Vollmacht nämlich weit mehr als man im Umgangssprachlichen gewohnt ist. Gerade in gewissen Lebensbereichen oder -Abschnitten kann eine Vollmacht von ungeheurer Wichtigkeit sein und kann lebensverändernde Wirkungen haben.

Eine Vollmacht ist in aller Regel eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, welche grundsätzlich Formfreiheit genießt. Das bedeutet, die Vollmacht kann sowohl als Schriftstück als auch mündlich erteilt werden. Große Bedeutung genießt in dem Zusammenhang der Grundsatz “Treu und Glauben” (§ 242 BGB), nach welchem alle Rechtsgeschäfte – also auch die Vollmacht – vom Bevollmächtigten so auszulegen sind, dass sie diesem Vertrauensprinzip entsprechen. Eine böswillige oder bewusst mutwillige Auslegung ist demnach nicht zulässig. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand einen anderen zum Kauf einer Backware bevollmächtigt dieser Beauftragte jedoch den kompletten Bäckerladen aufkauft. Überschreitet der Vertreter seine Befugnis, so handelt er ohne Vollmacht und der Erfüllungsanspruch des Dritten gegenüber dem Vollmachtgeber kommt nicht zustande; gemäß dem oben genannten Beispiel: Der Kauf des kompletten Backwarensortimentes des Bäckerladens kommt rechtmäßig nicht zustande). Die Ausnahme gilt, wenn der Vollmachtgeber nachträglich das Geschäft genehmigt (dem Aufkauf der Bäckerei-Sortiments zustimmt).

Ein Stoppschild ist für so manchen Autofan die perfekte Zimmerdekoration und viele Eisenbahnerfreunde würden sich über ein Andreaskreuz als Eyecatcher über ihrer Modelleisenbahn sehr freuen. Wer sich seinen Traum allerdings mit dem Diebstahl von Verkehrsschildern erfüllt, begeht in vielen Fällen nicht nur einen einfachen Diebstahl, sondern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Freiheitsentzug geahndet werden kann.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Der Diebstahl eines Verkehrsschilds kann in Deutschland unter Paragraph 315 b des Strafgesetzbuchs fallen, denn darin wurde festgehalten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Beschädigung oder Beseitigung von Anlagen und Fahrzeugen gefährdet wird. Zudem steht bereits der Versuch des Diebstahls unter Strafe und wer vorsätzlich handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor und in minderschweren Fällen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.

Der genaue Sachverhalt entscheidet über das Strafmaß

Im Gesetzestext ist festgehalten, dass Paragraph 315 b nur angewendet werden kann, wenn Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Damit kann unter Umständen der Diebstahl eines Verkehrsschildes als solcher bestraft werden und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr bleibt außen vor. Allerdings haben die Behörden hier einigen Spielraum und der Diebstahl einer Bake an einer Baustelle kann als reiner Diebstahl oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden. Das genaue Strafmaß hängt also von den Umständen ab und wer sichergehen möchte, dass seine neue Wohnzimmerdekoration nicht zum Konflikt mit dem Gesetz führt, sollte nach legalen Wegen suchen. Schon ab etwa 20.- Euro können neue Verkehrsschilder im Internet bestellt werden und da das Wohnzimmer ein nicht öffentlicher Raum ist, gelten hier auch nicht die Regeln der STVO (Straßenverkehrsordnung).

Wer sich täglich im Straßenverkehr befindet, dem kann schon mal etwas Ungeplantes passieren. Immer wieder kann es vorkommen, dass ein Unfall verursacht wurde und nun ein guter Rat vom Rechtsanwalt gefragt ist. Aber guter Rat muss nicht immer auch teuer sein. Mit einer guten Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Autofahrer nun die besten Karten, denn bei einem guten Angebot werden nicht nur die Kosten für den Anwalt, sondern auch für das Gericht übernommen, ohne dass der Unfallverursacher tief in die Tasche greifen muss. Es gibt aber auch Verkehrsrechtsschutzversicherungen, bei denen es sehr wohl eine Selbstbeteiligung gibt, was aber nicht immer negativ zu betrachten ist, denn dadurch werden auch die monatlichen Kosten gesenkt.

Wann springt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein?

– Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gegenseite kommt

– Wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite kommt

Der sogenannte Verkehrsrechtsschutz sollte im Vorfeld aber immer kontaktiert werden, denn so kann sichergestellt werden, dass die Versicherung auch wirklich die Kosten übernimmt. Deswegen sollte immer eine Deckungszusage von der Verkehrsrechtsschutzversicherung eingeholt werden, die besagt, dass im Falle eines Unfalles Kosten, die aufkommen werden, übernommen werden.

Beinahe bei jeder Versicherungsgesellschaft werden bereits Verkehrsrechtsschutzversicherungen angeboten. Bevor es aber zu einem Abschluss kommt, sollten im Vorfeld aber immer die Leistungen und die Konditionen der unterschiedlichen Versicherungsgeber durchforstet werden. Es gibt nicht nur gewaltige Unterschiede zwischen den Tarifen und den Leistungen, sondern zudem kann sich auch das Service erheblich unterscheiden. Wird großer Wert auf guten Service gelegt, dann sollte dies beim Suchen nach der richtigen Verkehrsrechtsschutzversicherung auf jeden Fall beachtet werden.

Die Kosten für die Verkehrsrechtsschutzversicherung können aber auch ein wenig gesenkt werden, denn wer nicht monatlich sondern jährlich die Prämie bezahlt, der kann sich so manchen Euro sparen. Auch die Selbstbeteiligung kann die Kosten doch erheblich reduzieren.

Wer auf den Straßen immer die beste Verkehrsrechtsschutzversicherung haben möchte, der sollte nie zu schnell unterschreiben, sondern die Angebote genau unter die Lupe nehmen.

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Statistische Untersuchungen zeigen, dass die Ehe schon lange keine Verbindung mehr für das ganze Leben ist. So wird in Deutschland allein jede dritte Ehe geschieden und dafür sind auch die unterschiedlichsten Gründe verantwortlich.

Das deutsche Familienrecht ist, im Falle einer Scheidung, an sich schon sehr kompliziert und für Laien ohne die Beratung eines Fachanwalts kaum zu durchsteigen. Handelt es sich beim Scheidungsfall jedoch um eine Ehe gemischter Nationalitäten, so wird es noch schwieriger, denn hier wird dann das internationale Familienrecht angewandt.

Welches Recht im Einzelnen zur Anwendung kommt, bedarf bei jeder Scheidung von gemischt nationalen Ehen einer individuellen Prüfung. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob Deutschland mit dem Land des ausländischen Ehepartners ein Abkommen geschlossen hat oder nicht. Partnern unterschiedlicher Nationalität wird empfohlen, sich bereits vor der Ehe rechtlich abzusichern. So können die Ehepartner in einem Ehevertrag festhalten, welches Rechtssystem bei allen rechtlichen Fragen zur Anwendung kommen soll.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Auch beim internationalen Familienrecht herrschen gewisse Voraussetzungen, die eine Ehescheidung unumgänglich machen. So muss beispielsweise zweifelsfrei feststehen, dass es beiden Ehepartnern nicht mehr möglich ist, die Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten respektive, dass es keine Chance mehr gibt, dass die Ehepartner wieder zusammenfinden. Welche weiteren Voraussetzungen im Einzelfall vorherrschen müssen, ist in verschiedenen Gesetzestexten im Internet nachvollziehen. Da dieses Themenfeld jedoch kompliziert ist, empfiehlt es sich für die Betroffenen, einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht hinzuzuziehen und sich von diesem kompetent beraten zu lassen. Vor allem, wenn internationales Recht zur Anwendung kommt, braucht es häufig einen juristischen Spezialisten, der auch von einem deutschen Anwalt konsultiert werden kann.

Wie bei den deutschen Ehegemeinschaften auch, so gibt es auch bei gemischt nationalen Ehen Sonderregelungen, in welchen die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Härtefallscheidungen kommen zum Beispiel dann zustande, wenn einer der Ehepartner misshandelt wurde und vonseiten eines Partners eheliche Pflichten, wie die Unterhaltspflicht, verletzt wurden. Ist es dem einen Ehepartner nachweislich nicht zumutbar, die Eheschließung aufrechtzuerhalten, dann bestehen berechtigte Gründe für eine Härtefallscheidung.

Befindet sich das Ehepaar im Trennungsjahr, so hat in der Regel der finanziell schwächere Partner das Recht, einen angemessenen Unterhalt zu verlangen. Liegt eine Notlage vor, dann kann auch in einem Eilverfahren, eine Unterhaltsverpflichtung erzwungen werden. Nach der rechtskräftigen Scheidung kommt es dann aber auch bei internationalen Ehen zum Unterhaltsverfahren und der finanziell stärkere Partner wird gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verurteilt.


Viele Menschen sind daran interessiert, im Alter den gleichen Wohlstand zu genießen, wie in jungen Jahren. Daher ist eine Altersvorsorge, jenseits der gesetzlichen Möglichkeiten, für viele Menschen sehr wichtig, ja sogar unverzichtbar geworden.

Es gibt viele Möglichkeiten, aktiv Altersvorsorge zu betreiben. Eine davon ist in eine Geldanlage zu investieren. Auch der Börsenhandel und das Trading, beispielsweise auf der Plattform Forex, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Dies liegt vor allem daran, dass sich das Handeln an sich hier einfach gestaltet. Der Anleger investiert in Aktien, beobachtet diese und handelt dann mit ihnen.

Jedoch ist das Trading nicht ohne entsprechendes Fachwissen möglich. Der Interessent sollte die Situation auf den Börsenmärkten kennen, damit er seine Wertpapiere immer zum richtigen Zeitpunkt gewinnbringend weiterverkaufen respektive neue Wertpapiere erwerben kann. Auch rechtlich gibt es beim Handel mit binären Optionen einiges zu beachten. Was die steuerliche Einordnung angeht, so gibt es noch zahlreiche Gesetzeslücken, die einer Klärung bedürfen. Im Moment ist es noch so, dass Gewinne, die durch den Handel mit binären Optionen erzielt werden, bei der Steuererklärung ebenso angegeben werden müssen, wie es auch bei anderen Produkten der Fall ist.

Welche Gewinne werden berechnet

So werden nicht alle Gewinne aus dem Trading vom Finanzamt beanstandet. Lediglich die erzielten Gewinne, die aus Dividenden und Zinsen stammen, werden bei der Berechnung herangezogen. Insgesamt handelt es sich um einen prozentualen Wert von ca. 26 Prozent, die vom Trader bei der Steuererklärung abgeführt werden müssen. Ist der eigene Einkommenssatz jedoch niedriger als üblich, dann können Änderungen für die Abführung der erzielten Gewinne daraus hervorgehen. In Deutschland ist der Handel so geregelt, dass die Banken direkt nach dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Optionen, die steuerliche Abführung übernimmt. Allerdings passiert dies nur, wenn der Verkauf wirklich auch gewinnbringend vonstattengegangen ist. Wurden die Steuern bereits gezahlt und der Verkauf hat sich als Verlustgeschäft erwiesen, dann ist es dem Broker zudem möglich, Geld vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Jedoch gehen mit dieser in Deutschland angewendeten Regelung auch Probleme einher. Durch die sofortige Versteuerung der Verkaufswerte kann es zu Minderungen der Kapitalwerte kommen. Vor allem Trader, die täglich handeln, erzielen so oftmals geringere Gewinne.

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Während im Straßenverkehr meist schnell ein Schuldiger gefunden werden kann, lässt sich bei einem Rennen nicht immer mit Bestimmtheit sagen, welcher Teilnehmer den Unfall verursacht hat. Zudem springt die normale Haftpflichtversicherung nicht ein, wenn Höchstgeschwindigkeiten auf einer privaten Strecke erzielt werden und wenn hier Unfälle passieren, bleibt meist jeder auf seinem Schaden sitzen, außer es wurde eine private Rennversicherung abgeschlossen. Die Schadenregulierung bei Rennunfällen unterliegt aber verschiedenen Punkten, die geprüft werden müssen. Veranstalter müssen in der Regel eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen und auch die Fahrzeuge müssen technisch geeignet sein, doch der Veranstalter kann natürlich nicht jedes Fahrzeug mehrmals überprüfen und nach jedem Boxenstopp durchchecken. Daher muss jeder Teilnehmer sich selbst absichern und für einen Schadenfall vorsorgen.

Die Kfz-Versicherung gilt auf der Rennstrecke nicht

Wer hobbymäßig Rennen fährt, kann sich auf der Strecke nicht auf seine normale Kfz-Versicherungen verlassen, denn sie muss keinen Versicherungsschutz bieten. Nur mit einer gesonderten Versicherung, die für Rennen gilt, kann ein finanzieller Schutz aufgebaut werden. Spezielle Versicherungen bieten hier unterschiedliche Möglichkeiten und für folgende Fälle lassen sich Absicherungen einrichten:

• Einbruch und Diebstahl

• Unfälle auf der Rennstrecke und beim Transport zur Rennstrecke

• Höhere Gewalt und Kollisionen

• Unterboden-Versicherung

• Feuer, Explosion, Blitzschlag

Bei Rennunfällen muss meist jeder den eigenen Schaden begleichen

Bei Rennen gelten andere Regeln als im Straßenverkehr. Daher gilt bei den meisten Rennunfällen auch, dass jeder Teilnehmer auf seinem eigenen Schaden sitzenbleibt oder seine Versicherung dafür gerade steht. Schäden an den Fahrzeugen der anderen Teilnehmer müssen normalerweise nicht übernommen werden, es sei denn, man kann eindeutig feststellen, dass ein grobes Fehlverhalten eines Teilnehmers zum Unfall geführt hat. Eine Absicherung gegen einen Rennunfall ist in jedem Fall wichtig, denn sonst kann das geliebte Hobby schnell ein extrem teurer Spaß werden. Vor Fehlern ist niemand sicher und mit einer Rennversicherung lassen sich viele Schadenfälle schnell aus der Welt schaffen.

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Das Internet spielt bei der Suche nach preisgünstigen Angeboten eine immer wichtigere Rolle. Vor allem die Möglichkeit, eine Vielzahl von Angeboten innerhalb kurzer Zeit miteinander zuvergleichen zu können, macht Online-Vergleichsportale zu einem wichtigen Entscheidungsinstrument. Damit ein Vergleichsportal für seine Nutzer jedoch auch wirklich eine echte Hilfe darstellt, muss es einige Anforderungen erfüllen.

Worauf es bei Vergleichsportalen ankommt

Vergleichsportale sollten nicht nur die günstigsten Angebote anzeigen, sondern auch genau über die beinhalteten Leistungen informieren. Denn nicht immer ist der günstigste Tarif auch tatsächlich der beste. Dazu muss die Datenbank eines Vergleichsportals natürlich eine möglichst große Anzahl von Anbietern umfassen und ständig aktualisiert werden. Bei Aspect.Online können beispielsweise mehr als 180 Tarife zur KFZ-Versicherung und über 950 Stromanbieter miteinander verglichen werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Unabhängigkeit. Alle analysierten Angebote sollten unabhängig, und ohne spezielle Präferenzen miteinander verglichen werden können. Ein Blick ins Impressum ist deshalb sehr hilfreich. Wird das Portal von einem Versicherungsmakler angeboten, so gibt es große Zweifel, ob dieses auch wirklich unabhängig vergleicht.

Einfach zu bedienen

Nicht zuletzt kommt es bei einem Vergleichsportal auch auf die Nutzerfreundlichkeit an. Gerade bei Portalen mit Strompreisvergleichen kommt es häufig vor, dass diese sehr kompliziert aufgebaut sind. Bei Aspect.online muss hierfür lediglich der Verbrauch und die Postleitzahl eingegeben werden. Anschließend werden die für eine Region günstigsten Stromtarife unmittelbar angezeigt. Auch hier sind alle wichtigen Informationen zu den Tarifen auf den ersten Blick ersichtlich. Für die möglichen Filter gibt es vom System keine besonderen Voreinstellungen. Diese können auf Wunsch des Nutzers individuell gesetzt werden. Nach dem Vergleich lässt sich der Wechsel des Stromanbieters direkt über das Portal von Aspect.online beauftragen. Innerhalb weniger Augenblicke ist der Vergleich inklusive Wechsel erledigt.

Und übrigens: Bis zu 500 Euro pro Jahr lassen sich durch einen solchen Strompreisvergleich einsparen.