Eine Gesetzeslücke (oder Rechtslücke, im Strafrecht auch Strafbarkeitslücke, im Steuerrecht Steuerschlupfloch) ist ein Begriff aus der rechtspolitischen Diskussion, ein politisches Schlagwort und ein Begriff der juristischen Methodenlehre, der eine Konstellation beschreibt, in welcher der Gesetzgeber einen Fall nicht geregelt hat, den er erkennbar geregelt haben würde, wenn er die Regelungsbedürftigkeit erkannt hätte. Nach Canaris ist die Lücke eine „planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung“. Kein Gesetzgeber kann alle künftigen Konfliktfälle vorhersehen. Jedes Gesetz ist mit seiner abstrakten Sprache und wegen der Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse und ihres beständigen Wandels notwendig lückenhaft.

Auslegung

Während die Gesetzes-Auslegung im engeren Sinne, also die Wahl zwischen den mit dem möglichen Wortsinn verträglichen Bedeutungsvarianten ohne weiteres möglich ist, wenn Zweifel am Gesetzeswortlaut oder am Gesetzessinn bestehen, soll die Rechtsfortbildung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängen, nämlich vom Vorhandensein einer „Lücke“. Als Lücke kann man eine Erscheinung nur dann bezeichnen, wenn sie einer Ordnung gegenübergestellt wird, wie dies in der Definition von Canaris zum Ausdruck kommt. Mit der Feststellung einer solchen Ordnung aber wird bereits über die Ausfüllungsfähigkeit der Lücke entschieden. Daher ist eine Lücke im Gesetz vorhanden, wenn sich durch Auslegung feststellen lässt, dass ein Rechtsproblem im Gesetz nicht oder nicht so geregelt ist, wie man es bei richtiger Anwendung der Grundsätze der Methodenlehre zur Auslegung und Rechtsfortbildung erwarten würde. Die Feststellung einer Lücke ist daher nicht Voraussetzung, sondern Ergebnis von Auslegung und Rechtsfortbildung.

Arten der Lücken

Es können folgende Arten von Lücken unterschieden werden:

a) Nach dem Maßstab der grammatischen, subjektiven oder objektiven Auslegung:

– Normlücke: Unvollständigkeit oder Unklarheit einer Einzelnorm, z. B. § 463 Satz 2 BGB.

– Regelungslücke: Eine Regelung im Ganzen, d. h. ein innerlich zusammengehörender Komplex von Einzelnormen ist unvollständig (z. B. Verschulden bei Vertragsabschluss; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter).

-Rechts- oder Gebietslücke: Es fehlt eine Regelung für einen ganzen Lebensbereich, der nach den Grundsätzen der subjektiven oder objektiven Auslegung zu erwarten wäre. Beispiel: Nach Art. 117 GG trat am 31. März 1953 das Ehe- und Familienrecht, das dem Art. 3 Abs. 2 GG widersprach, außer Kraft, obwohl eine neue gesetzliche Regelung noch nicht vorhanden war. Diese Lücke wurde durch richterliche Rechtsneubildung ausgefüllt, bis 1957 das Gleichberechtigungsgesetz erging.

b) Nach dem Maßstab der subjektiv-teleologischen Auslegung:

– Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung: Dies ist eine Rechtsfortbildung, die den Zwecken des Gesetzgebers zuwiderläuft. Das Rechtsinstitut vom „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ wurde mangels gesetzlicher Regelung bereits durch das Reichsgericht und dann auch durch den Bundesgerichtshof entwickelt. Seit dem 1. Januar 2002 besteht eine gesetzliche Regelung in § 313 BGB. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kompetenz der Richter zur „schöpferischen Rechtsfindung“ bejaht, selbst zu einer Rechtsfortbildung entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswillen („contra legem“, siehe unten): „Das gilt besonders, wenn sich zwischen Entstehung und Anwendung eines Gesetzes die Lebensverhältnisse und Rechtsanschauungen so tiefgreifend geändert haben wie in diesem Jahrhundert. Einem hiernach möglichen Konflikt der Norm mit den materiellen Gerechtigkeitsvorstellungen einer gewandelten Gesellschaft kann sich der Richter nicht mit dem Hinweis auf den unverändert gebliebenen Gesetzeswortlaut entziehen; er ist zu freierer Handhabung der Rechtsnormen gezwungen, wenn er nicht seine Aufgabe, ‚Recht‘ zu sprechen, verfehlen will.“[4].

c) Innerhalb der Gesetzeslücken kann unterschieden werden:

Offene und verdeckte Gesetzeslücken:

– Eine Gesetzeslücke ist offen, wenn das Gesetz für eine Fallgruppe keine Regel enthält, obwohl es nach den Maßstäben der subjektiven oder objektiven Auslegung eine Regel enthalten sollte (z. B. § 463 Satz 2 BGB).

– Eine Gesetzeslücke ist verdeckt, wenn die Lücke in dem Fehlen einer Ausnahme von einer Regel besteht (z. B. § 400 BGB).

Bewusste und unbewusste Gesetzeslücken je nachdem,

– ob der Gesetzgeber eine Rechtsfrage bewusst offengelassen hat, um sie der Rechtsprechung zur Klärung zu überlassen, oder

– ob der Gesetzgeber die Rechtsfrage übersehen hat (z. B. Verschulden bei Vertragsabschluss).

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Juristische Basis für das gesetzliche Erbrecht des Staates ist § 1936 BGB, so dass sich alle relevanten Gesetze im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches finden. Aus dem betreffenden Paragraphen geht hervor, dass dem Staat ein gesetzliches Erbrecht obliegt, sofern kein Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Verwandter des verstorbenen Erblassers existiert. Eine gewillkürte Erbfolge in Form eines Erbvertrags oder Testaments würde natürlich das gesetzliche Erbrecht des Staates außer Kraft setzen.

Das gesetzliche Erbrecht des Staates

Das gesetzliche Erbrecht des Staates unterliegt einigen besonderen Regelungen, so dass es sich lohnt, sich intensiver hiermit auseinanderzusetzen. Zunächst gilt es festzustellen, dass das Land, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte, das staatliche Erbrecht wahrnimmt. Nur für den Fall, dass dies nicht feststellbar ist oder der Erblasser zuletzt im Ausland lebte, ist der Bund Erbe. In der Regel geht der Nachlass somit in den Besitz des Bundeslandes über, in dem der Verstorbene zuletzt lebte.

Das staatliche Erbrecht ist fest in der deutschen Gesetzgebung verankert und kann daher auch testamentarisch nicht ausgeschlossen werden. Existiert kein anderweitiger gesetzlicher Erbe oder ein Testamentserbe, ist demnach stets der Staat beziehungsweise das Land erbberechtigt. Der Fiskus unterliegt diesbezüglich strengen Auflagen und kann eine Erbschaft nicht ausschlagen, sofern er von Gesetzes wegen Erbe geworden ist. Unabhängig davon, ob Vermögenswerte im Nachlass existieren oder dieser überschuldet ist, kann der Staat nicht auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten oder das Erbe ausschlagen. In § 1942 BGB ist dies gesetzlich geregelt. Nichtsdestotrotz muss der Fiskus für eventuell im Nachlass enthaltene Schulden nicht vollständig geradestehen, denn in diesem Fall ist die Haftung auf das Nachlassvermögen begrenzt.

Das Erbrecht des Staates ist angesichts der juristischen Regelungen kein rein theoretisches Konstrukt, sondern kommt in der erbrechtlichen Praxis immer wieder vor. Allerdings gilt es zu beachten, dass es sich hierbei stets um Ausnahmen handelt, denn der Staat beziehungsweise das Land erbt als Letzter und wird somit nur dann in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt, wenn keine anderen Erben vorhanden sind. Folglich kann es nicht zu der Situation kommen, dass der Staat einem Erben sein Erbe streitig macht. Es kann aber durchaus dazu kommen, dass der Staat Miterbe wird. Dies ist der Fall, wenn der Erblasser in seinem Testament einen Erben eingesetzt und dessen Erbrecht gleichzeitig begrenzt hat. Soll die betreffende Person beispielsweise nur einen einzelnen Gegenstand oder einen bestimmten Anteil am Nachlass erhalten fällt der Rest an den Staat, sofern keine anderen Erben vorhanden sind.

Der Finanzmarkt hält unzählige Produkte bereit, mit denen Anleger ihr Vermögen mehren können und nicht selten fühlen sich Laien überfordert, wenn es darum geht, die richtigen Entscheidungen für die persönlichen Verhältnisse zu treffen. Dass die Hausbank oder der Vermögensberater eines Unternehmens nur Produkte anbieten, die ihr eigenes Unternehmen im Portfolio hat, ist nur natürlich und daher wünschen sich viele Verbraucher unabhängige Finanzberater, die auf Honorarbasis arbeiten. Bisher sind in Deutschland mehr als 300.000 provisionsabhängige Berater unterwegs und den Verbrauchern stehen nur etwa 1.500 Honorarberater zur Verfügung. Der Bundesrat hat nun einem Honoraranlageberatungsgesetz zugestimmt, mit dem die Grundlagen der Honorarberatung in Zukunft gesetzlich geregelt werden. Mit dem neuen Gesetz wird sich einiges ändern und Verbraucher sollen wählen können, ob sie eine provisionsgestützte Beratung wünschen oder den Dienst eines Beraters in Anspruch nehmen, der unabhängig beraten kann.

Der geschützte Beruf des Honoraranlagenberaters wird eingeführt

Mit dem Gesetz, das Mitte 2014 in Kraft treten soll, führt die Bundesregierung gleichzeitig den geschützten Beruf des Honoraranlagenberaters ein. 

Anders als bei der provisionsgestützten Beratung, bei der ein Finanzberater seine eigenen Produkte verkaufen muss, um Geld zu verdienen, kann ein Honoraranlagenberater seine Kunden völlig neutral beraten und die besten Angebote empfehlen. Die persönlichen Wünsche des Kunden spielen hier also die Hauptrolle und langfristige Anlagen können ebenso empfohlen werden wie kurzfristige oder Produkte verschiedener Anbieter.

Sachkundenachweis, Registrierungspflicht & Berufshaftpflichtversicherung sind Pflicht

Ein Honoraranlagenberater braucht nicht nur einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung, er muss sich auch in ein spezielles Register eintragen lassen. Zudem darf er keine Provisionen annehmen und muss diese falls die Produkte nicht ohne zu haben sind, an den Kunden weiterleiten. Damit erhält der Berater sein Honorar ausschließlich vom Kunden. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass Honoraranlagenberater sich einen hinreichenden Marktüberblick verschaffen müssen und ihren Kunden nicht nur Produkte von ihm nahestehenden Anbietern präsentieren dürfen.

Quelle: www.bundesweitefinanzberatung.de

Die Beweisaufnahme dient der Feststellung des richtigen Sachverhaltes. Nach der Beweisaufnahmeverordnung gibt es hierbei ganz klar geregelte Grundsätze. Es ist wichtig, dass die Beweise auch gerichtlich zugelassen sind.

Das deutsche Recht zur Beweisaufnahme

Gerichte sind dazu verpflichtet, vorgelegte Beweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diese müssen als Beweis zulässig und begründet sein. Sobald das Gericht von diesen Grundlagen überzeugt ist, erhalten sie die Beweiswürdigung. In verschiedenen Fällen genügt dem Gericht nicht nur die fremde Wahrnehmung oder Fachkunde Dritter, sondern sie verlangen zudem die persönliche Augenscheinnahme.

Indizienbeweise müssen sehr achtsam behandelt werden. Da beim Indizienprozess die Ermittlung des tatsächlichen Tathergangs nur sehr schwer einwandfrei festgestellt werden kann, sind beweiserhebliche gerichtliche Beweise um so wichtiger.

Ausschlaggebend für das Urteil sind nicht nur die Beweismittel, sondern das direkte Gerichtsverfahren mit der mündlichen Verhandlung. Zusätzliche Beweise können die Anwälte nach Zulassung durch die Gerichte in aller Regel noch einbringen. Doch nicht nur die mündlichen Aussagen, sondern auch schon die vorausgehenden Zeugenaussagen-Protokolle werden als Beweismittel einbezogen. Auch Polizeibeamte, welche die Vernehmungen durchgeführt haben oder Detektive, die zur Wahrheitsfindung beitragen können werden zumeist als Zeugen vernommen.

Beweisaufnahme mittels Zeugen und Urkunden

Zivilgerichte verlangen bei der Beweisaufnahme verschiedene Voraussetzungen:

• Augenschein

• Zeugenaussagen

• Gutachten von Sachverständigen

• Beweiskräftige Urkunden

• Vernehmung der beteiligten Parteien

• Persönlicher Augenschein des Richters

• Zeugenaussagen der Observation

In Ausnahmefällen kann das Beweismaß auch herabgesetzt werden, ansonsten müsste die Klage abgewiesen werden. Beweiserhebungen können auch mittels Videokonferenzen stattfinden. Eine Vorrangigkeit verschiedener Beweisführungsmethoden gibt es nicht. Jeder Beweis, der gerichtsfähig ist trägt schließlich zur Klärung des Falles bei und hilft dem Richter bei der Urteilsfindung.

Professionelle Überwachung von Personen zur Beweisführung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind durch Observation gewonnene Erkenntnisse bei Gericht verwertbar. Observationen werden beispielsweise bei Betriebsspionage, Lohnfortzahlungsbetrug, weitere Betrugsdelikte, Ehebruch, Mitarbeiterdiebstahl usw. Professionelle Observierer sind in der Lage zur Beschaffung vor Gericht verwertbarer, zeugenbasierter Beweise beizutragen.

Rechtsanwälte oder auch Privatleute oder gewerbliche Kunden können eine Observation beauftragen. Hierbei sollte der Auftrag zur Erhärtung eines begründeten Verdachts klar formuliert werden. Wenn der Sachverhalt zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verhandlung geklärt werden soll, müssen die Beweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen um zugelassen zu werden. Neben der Komplexität und Sensibilität bei solchen Beobachtungen gehört auch das Wissen um die rechtliche Zulassung der Beweismittel. Nicht jeder Beweis, der dem Richter zugeführt wird ist bei einem Prozess auch zugelassen.

Qualifizierte Beweise durch mobile Observation

Erfahrene Detekteien sorgen dafür, dass die erforderlichen Qualifikationen ihrer Mitarbeiter bei regelmäßigen praktischen Schulungen gewährleistet sind. Damit die Beweisführung geordnet abläuft bedarf es auch einer ausgeklügelten Strategie. Das strenge Datenschutzrecht hindert die Ermittler jedoch häufig innerhalb legaler Möglichkeiten an diese Beweissicherung zu gelangen. Hier ist akribisch genaue Arbeit gefragt, ansonsten sind die Beweise vor dem Richter ohne Wert.

Die mobilen Observationen sind sehr kosten- und zeitaufwendig, weshalb dieser Aufwand sehr genau überlegt werden muss.

Der Schutz des geistigen Eigentums ist hierzulande in verschiedenen Sondergesetzen geregelt. Hierzu gehören unter anderem das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz sowie das Markengesetz. Es ist generell möglich, sich jedwede Idee schützen zu lassen. Wenn es Gesetze gibt, die Schutz bieten, liegt es allerdings stets auch in der Natur der Sache, dass es automatisch auch zu Schutzrechtsverletzungen kommt.

Rechtsanwaltskanzleien wie BBS Law haben sich speziell auf die rechtlichen Fragen rund um den Schutz von geistigem Eigentum spezialisiert. Dabei werden die Anwälte sowohl tätig, wenn jemand eigene Schutzrechte verletzt, wie auch, wenn man zu Unrecht einer Schutzrechtsverletzung beschuldigt wird.

Kleinigkeiten reichen oftmals aus

Gerade durch die Verbreitung des Internets kann es relativ schnell zu einer Schutzrechtsverletzung kommen. Schon das Hochladen eines Herstellerbildes bei eBay reicht aus, um eine Schutzrechtsverletzung zu begründen. Die Folge ist dann oftmals eine Abmahnung mit hohen Folgekosten. Dies gilt auch bei der Verwendung von fremden Textpassagen oder dem unerlaubten Herunterladen von Musikstücken.

Nicht immer ist das Zusenden einer solchen Abmahnung jedoch auch wirklich rechtens. Deshalb ist es ratsam, vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung oder dem Bezahlen der Gebühr stets einen Fachanwalt zu konsultieren. In vielen Fällen kann die Abmahnung abgewendet oder zumindest der Betrag gemindert werden.

Auch wer selbst Opfer einer Schutzrechtsverletzung wird, sollte sich immer anwaltlichen Beistand holen. Nur so ist sichergestellt, dass eine Abmahnung rechtskonform durchgeführt wird.

Fachanwälte besitzen das nötige Know-how

Die Gesetzgebung zum Schutz des geistigen Eigentums ist sehr vielfältig und nicht immer leicht zu durchschauen. Fachanwälte haben sich jedoch gerade auf diesen Bereich spezialisiert und besitzen deshalb eine enorme Erfahrung und das erforderliche Know-how. Dabei übernehmen die Anwälte nicht nur die Vertretung in einem möglichen Rechtsstreit, sondern führen beispielsweise auch Schutzrechtsrecherchen durch und prüfen die eigenen Produkte und Konzepte auf mögliche Verletzungen. Dazu unterstützen sie Unternehmen bei der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lizenz- oder Softwareverträgen. Die Investition in einen Fachanwalt macht sich so auf Dauer in jedem Falle bezahlt.

Wenn es um die Errichtung eines Testaments geht, haben künftige Erblasser grundsätzlich die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, so dass man sich im Vorfeld genau informieren sollte. Ein eigenhändiges Testament bedarf keiner notariellen Beurkundung und wird vom Testator allein und handschriftlich errichtet. Folglich entstehen durch eine solche Verfügung von Todes wegen keine Kosten wie bei einem öffentlichen Testament. Nichtsdestotrotz ist ein öffentliches Testament vor allem im Falle einer bevorstehenden Immobilienerbschaft durchaus sinnvoll. Durch die notarielle Beurkundung, die hierbei obligatorisch ist, verschafft man sich ein Höchstmaß an Sicherheit. Zudem nimmt der Notar eine ausführliche Beratung seines Mandanten vor und kann diesen bei der Errichtung seines Testaments maßgeblich unterstützen. Als Testator kann man seinen letzten Willen beispielsweise bezüglich des im Nachlass befindlichen Hauses zum Ausdruck bringen und der Notar erarbeitet ein entsprechendes Testament. Da es sich bei einem Notar um einen erfahrenen Juristen handelt, ist dieser mit dem Erbrecht bestens vertraut und somit eine große Hilfe, wenn es darum geht, testamentarisch zu bestimmen, wer das Haus erben soll.

Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft

Hauseigentümer sollten sich hinsichtlich ihrer Verfügung von Todes wegen nach Möglichkeit juristischen Beistand suchen. Sie können beispielsweise auf ein öffentliches Testament zurückgreifen, schließlich geht eine Immobilienerbschaft nicht selten mit Konflikten einher. Dann ist es zumindest gut, wenn die letztwillige Verfügung eindeutig und rechtskräftig ist. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kennt außerdem die Fallstricke des deutschen Erbrechts und sorgt dafür, dass sein Mandant ein rechtskräftiges Testament errichtet. Darüber hinaus wird der Testator, bei dem es sich für gewöhnlich um einen juristischen Laien handelt, auf die Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft aufmerksam gemacht.

Verzichtserklärungen zur Aushebelung des Pflichtteilsrechts?

Eine gute Möglichkeit zur Absicherung einer Immobilienerbschaft sind Verzichtserklärungen. Wer einer bestimmten Person sein Haus vererben möchte, darf hierbei nicht außer Acht lassen, dass andere Miterben basierend auf dem Pflichtteilsrecht Ansprüche geltend machen könnten. Hierdurch könnte der Immobilienerbe mitunter in Bedrängnis geraten, weil er seine Miterben möglicherweise auszahlen muss. Indem man als künftiger Erblasser das Gespräch mit seinen Angehörigen sucht, kann man die Immobilienerbschaft in gewisser Hinsicht vorbereiten. Eine Verzichtserklärung durch die Pflichtteilsberechtigten kann für Sicherheit sorgen, denn hierdurch wird sichergestellt, dass der Verzichtende im Erbfall keinerlei Ansprüche geltend und dem Immobilienerben das Haus nicht streitig machen kann. Geht es um eine solche Verzichtserklärung, ist der Notar der richtige Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung und nimmt zudem die notwendige notarielle Beurkundung vor.

Der Mindestlohn war während den Wahlen das Hauptthema einiger Parteien. Die Wäschereibranche einigt sich schon seit einigen Jahren und bemüht sich deshalb schon lange um faire Löhne und zwar ganz ohne politische Vorgaben.

Schon seit 2009 gilt in der Wäscherei – Branche ein einheitlicher Tarifvertrag mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze. Dieser wurde im März 2013 neu verhandelt und abgeschlossen. In den nachfolgenden Absätzen wird eingehend auf die neuen Regelungen eingegangen.

Vorgaben zum Mindestlohn der Wäschereibranche im Laufe der Jahre

Grundsätzlich wird der ausgehandelte Mindestlohn an alle Beschäftigten bezahlt. Hierbei ist es egal ob dies dauerhaft Angestellte oder Aushilfen wie Leiharbeiter oder Schüler und Studenten sind. Natürlich erhalten die Azubis gesonderte Ausbildungsvergütungen. Vertiefende Informationen zu diesem gesamten Bereich der Wäschereibranche und den laufend aktualisierten Mindestlohn-Angaben finden Sie im Internet. Zudem erhalten Sie dort auch weitere Fachartikel zu dieser boomenden Branche.

Der Mindestlohn ist nach wie vor in Ost und West unterschiedlich gestaltet. Dies ist im Prinzip mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands ein unhaltbarer Zustand. Aus diesem Grund ist es das Ziel, bis zum Jahr 2016 einen einheitlichen Mindestlohn von 8,75 € zu erreichen.

Im Jahr 2013 beträgt der Mindestlohn in der Wäschereibranche:

Mindestlohn West 8,25 €

Mindestlohn Ost 7,50 €

Diese Ungleichbehandlung empfinden die Bürger der Ostländer schon längst nicht mehr als gerechtfertigt.

Bedingungen zum Mindestlohn in der Wäscherei-Branche

Von der Anzahl der Beschäftigten ist es nicht abhängig, ob die Bezahlung des Mindestlohnes Pflicht wird. Alle Großwäschereien, die zumindest achtzig Prozent ihres gesamten Umsatzes mit Firmenkunden abwickeln müssen den ausgehandelten Mindestlohn bezahlen. Maßgeblich ist auch der Umsatz und das Privatkundengeschäft zählt hierbei nicht.

Folgerichtig sind von den Bedingungen der Mindestlohnpflicht die Wäschereien entbunden, die weniger als den vorher genannten Umsatz machen. Ebenso fallen unter § 2 der Anwendungsausnahmen auch Behindertenwerkstätten. Auch chemische Reinigungen erbringen keine Waschleistungen und deshalb gehören sie im engeren Sinne auch nicht zum Wäscherei Bereich.

Die meisten Deutschen befassen sich nur ungern mit steuerlichen Angelegenheiten, so dass auch die Erbschaftsteuer eine Sache ist, die in der Regel Unbehagen auslöst. Ein Erbfall ist ohnehin eine absolute Ausnahmesituation, die Hinterbliebene zum Teil an ihre Belastungsgrenzen bringt. Die Trauer um den verstorbenen Erblasser, Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Nachlasses und etwaige Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sind äußerst aufwühlend und können mitunter an die Substanz gehen. Nichtsdestotrotz gibt es im Erbrecht einige Dinge, die keinen Aufschub dulden. Die Erbschaftsteuer gehört hierzu, weshalb Erben rasch eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben sollten.