Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof auch bekannt unter der Abkürzung BGH befindet sich in der Stadt Karlsruhe und ist das höchste (oberste) Gericht. Das oberste Gericht von Deutschland kommt bei ordentlichen Gerichtsbarkeiten zum Einsatz. Als ordentliche Gerichtsbarkeiten gelten Rechtsstreitigkeiten im Zivilverfahren und Strafsachen. Spezialrechtsgebiete wie zum Beispiel Berufsrecht oder Rechtspflege kommen deutlich seltener vor. Die Hauptaufgabe des Bundesgerichtshofes besteht darin, die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte zu überprüfen. Aufgrund der Rechtszweige hat das BGH das Recht die Entscheidungen der ungeordneten Gerichte aufzuheben. Die weiteren vier der fünf obersten Gerichtshöfe sind das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundesarbeitsgericht.
Inhaltsverzeichnis
BGH wir begleitet von Richtern
Der Bundesgerichtshof wird von mehreren Richtern begleitet, die in Senate eingeteilt sind. Jeder der Vorsitzenden hat sechs bis acht Mitglieder unter sich. Bei den Entscheidungen der einzelnen Richter haben die untergeordneten Mitglieder nur bedingt ein Mitspracherecht.
Die Anzahl der notwendigen Senate wird durch den Bundesminister der Justiz festgelegt. Zusätzlich zu den Senaten können Hilfssenate und Spezialsenate ernannt werden. Von acht Spezialsenaten haben mindestens sechs Senate die Aufgabe sich mit dem Berufsrecht zu befassen. Die Spezialsenate sind das Senat für Notarsachen, das Senat für Anwaltssachen, das Senat für Wirtschaftsprüfersachen, das Senat für Steuerbevollmächtigten und Steuerberater, das Senat für Patentanwaltssachen sowie das Senat für Landwirtschaft und das Kartellsenat.
Die Urteile
Urteile des BGH sind von allen anderen Gerichten aufgrund ihrer geringeren Rangordnung anzuerkennen. Nach einer Zuteilung eines Falls durch den zuständigen Senat werden die für eine Beurteilung zuständigen Personen individuell festgelegt. Einige Richter werden als sogenannte Berichterstatter eingeteilt und haben die Aufgabe die zugeteilten Fälle vorzubereiten. Die Tätigkeit eines Berichterstatters darf grundsätzlich nicht von einem Senats-Vorsitzenden ausgeführt werden. Es ist jedoch vorgeschrieben, dass alle Fälle von zwei Personen geprüft und vorbereitet werden müssen, was der Vorbeugung von Fehlern dient. In regelmäßigen Abständen muss sich der Senat für Beratungen treffen in Hinsicht auf mögliche Entscheidungen und Stellungnahmen von Gutachtern. Ein Urteil wird von mehreren (fünf) Richtern gefällt und anschließend von einem Richter verkündet
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