Erbenermittlung zur Umsetzung des letzten Willens
Kommt es zu einem Erbfall, müssen zahlreiche Dinge beachtet und berücksichtigt werden. In erster Linie handelt es sich für die Hinterbliebenen um einen ergreifenden Trauerfall, denn sie haben einen nahestehenden Menschen verloren und müssen nun zunächst lernen, mit diesem schmerzlichen Verlust zu leben. Gleichzeitig darf man auch die juristischen Aspekte eines Todesfalles nicht außer Acht lassen, schließlich wird das Hab und Gut des Verstorbenen zu dessen Nachlass, der wiederum den Erben zusteht. Im Zuge dessen treten immer wieder Komplikationen auf, die nicht zwingend mit Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft in Zusammenhang stehen müssen. Mitunter gestaltet es sich recht schwierig, die Erben des verstorbenen Erblassers ausfindig zu machen. Ist dies der Fall, kommt es zu einer Erbensuche. Gerade die Kriegszeiten haben viele Familien auseinander gerissen durch Flucht und Vertreibung.
Inhaltsverzeichnis
Nachlassgerichte und Erbenermittler
Vor allem wenn der verstorbene Erblasser keine gewillkürte Erbfolge in einem Testament definiert hat und somit die gesetzliche Erbfolge für das Nachlassverfahren maßgebend ist, kann es dazu kommen, dass zunächst ermittelt werden muss, wer erbberechtigt ist. Entferntere Verwandte, die hierdurch möglicherweise zur gesetzlichen Erbfolge berufen werden gehören oftmals nicht zum engeren Umfeld des Erblassers und müssen daher erst einmal ausfindig gemacht werden. Die Nachlassgerichte sind verpflichtet, sämtliche Erben zu ihrem Anspruch zu informieren. Professionelle Erbenermittler übernehmen gegebenenfalls diese Aufgabe und begeben sich so auf die Suche nach den Erben des verstorbenen Erblassers.
Erbenermittlung und Datenschutz
Bei der sogenannten Erbenermittlung handelt es sich somit um die Suche nach den nächsten Verwandten des Verstorbenen, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge einen juristischen Anspruch auf den Nachlass haben. § 1960 BGB verpflichtet das zuständige Nachlassgericht zur Erbenermittlung. Alternativ kann auch ein vom Gericht beauftragter Nachlasspfleger die Rolle des Erbenermittlers übernehmen. Immer häufiger werden im Zuge dessen auch Genealogen konsultiert, da diese als Familienforscher gute Chancen haben, die familiären Verhältnisse des verstorbenen Erblassers aufzuklären und so die gesetzlichen Erben zu ermitteln.