Wie kann man die Erbschaftsteuer vermeiden?
Erbschaftssteuer wird prinzipiell nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuerklasse und der jeweiligen Freibeträge bei einem positiven Nachlass fällig. Eine relativ einfache Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu vermeiden ist es, den Erben bereits zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens zu übertragen. Man spricht von einer Schenkung. Diese sogenannte vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung ist besonders für Grundstückseigentümer, aber auch bei einem hohen Barvermögen interessant.
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Schenkung und steuerbegünstigte Anlagen
Eine Übertragung von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen wird steuerlich als Schenkung behandelt, die ebenso wie Erbschaften steuerpflichtig sind. Die jeweiligen Freibeträge, die sich nach der Schenkungssteuerklasse (identisch mit der Erbschaftssteuerklasse) und Verwandtschaftsverhältnis richten, sind alle zehn Jahre nutzbar, sodass eine Schenkung bei einer rechtzeitigen vorweggenommenen Erbfolge und geschickter Verteilung sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Schenkungssteuer vollständig eliminieren können. Verstirbt der Schenkende allerdings vor Ablauf der 10-Jahresfrist, so wird die Erbschaftssteuer trotzdem fällig.
Eine fast gänzlich unbekannte Möglichkeit, die Erbschaftssteuer für einen Vermögensteil zu sparen, ist die Investition von vorhandenem Vermögen in steuerbegünstigte Anlagen. Hierdurch können je nach Anlageart bis zu 100% der Erbschaftssteuer gespart werden. Der Vorteil für den Erblasser liegt darin begründet, dass sein Vermögen bis zu seinem Tod in der eigenen Verwaltung bleibt, die Erben aber dennoch nicht durch hohe Erbschaftssteuerzahlungen belastet werden.
Als Erblasser vorausschauend planen und Erbschaftsteuer vermeiden
Die Erbschaftsteuer geht nicht nur die Erben als Steuerpflichtige an, sondern betrifft auch den Erblasser. Dieser kann durch eine vorausschauende Planung zu Lebzeiten die Erbschaftsteuer im Erbfall auf ein Minimum reduzieren. Da es wohl kaum in seinem Sinne ist, dass ein großer Teil seines Vermögens als Erbschaftsteuer an das Finanzamt geht, lohnt sich eine frühzeitige Vorsorge. Der Nachlass, den man sich mitunter hart erarbeitet hat, geht dann wie gewünscht an die Erben über.
Wer seinen Erben hohe Steuern möglichst ersparen möchte, sollte im Rahmen der Nachlassvorsorge ein Testament errichten und zugleich die Erbschaftsteuer berücksichtigen. Insbesondere die geltenden Freibeträge, die sich aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ergeben, sind diesbezüglich von Interesse. Da diese alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein, weil man sein Vermögen dabei aufteilt und die legalen Vergünstigungen optimal ausnutzen kann. Eine Beratung beim Rechtsanwalt kann Aufschluss über die Optionen geben, die zur Vermeidung von Erbschaftsteuer zur Verfügung stehen. Indem man das geltende Recht in Deutschland ausnutzt, lässt sich die Erbschaftssteuer durchaus zumindest teilweise vermeiden. Erblasser, die beispielsweise eine Erbschaft mit einer Immobilie hinterlassen, müssen sich dann nicht so sehr sorgen, dass die Kinder das Haus verkaufen oder mit einer Hypothek belasten müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.