Handgeschriebenes Testament aufsetzen
Ein privates Testament muss handschriftlich geschrieben werden, da schon ein einzelner Satz in gedruckten Buchstaben das Testament ungültig werden lässt. Ein reiner Computervordruck mit einer Unterschrift wird nicht anerkannt und auch das Datum sollte vermerkt werden. Vor dem Aufsetzen eines handschriftlichen Testaments sollte man gut überlegen, welche Menschen man bedenken möchte, denn wer hier in Eile handelt, kann schnell jemanden vergessen.
Damit ein handschriftliches Testament alle notwendigen Formulierungen enthält, kann man sich an Vorlagen orientieren. Auf Erbrecht-heute.de lassen sich verschiedene kostenlose Muster für Testamente finden, die man einfach ausdrucken kann. Diese Ausdrucke müssen handschriftlich abgeschrieben werden, damit sie rechtlich wirksam sind, aber alle notwendigen Angaben kann man übernehmen. Auch wenn die Erbfolge verändert werden soll oder ein Erbe nur mit dem Pflichtteil bedacht werden soll, kann man auf Muster und Vorlagen zurückgreifen, die alle korrekten Formulierungen enthalten. Eine Unvereinbarkeit mit den gesetzlichen Bestimmungen lässt ein Testament unwirksam werden und auch wenn die Erben nicht klar erkennbar sind, hat der letzte Wille vor dem Gesetz keine Gültigkeit. Die enthaltenen Angaben dürfen nicht gegensätzlich sein und sie müssen klar und eindeutig formuliert werden.
Ein fachlicher Rat kann dabei helfen, die eigenen Vorstellungen mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Fachanwalte sind hier die richtigen Ansprechpartner. Zusätzlich kann einem handschriftlichen Testament eine Vermögensliste hinzugefügt werden, die alle Vermögenswerte auflistet. Natürlich kann man ein handschriftliches Testament später noch ändern, dazu muss lediglich erklärt werden, dass alle vorherigen Verfügungen unwirksam werden. Das Testament kann man Zuhause aufbewahren und es muss nicht zwingend von einem Notar beglaubigt oder gar dort hinterlegt werden. Allerdings sollte man einer Vertrauensperson mitteilen, wo sie den letzten Willen finden kann, denn oft scheitert die gewünschte Erbfolge daran, dass ein ungültiges Testament gefunden wird.