Wer soll das Haus bekommen?
Wenn es um die Errichtung eines Testaments geht, haben künftige Erblasser grundsätzlich die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, so dass man sich im Vorfeld genau informieren sollte. Ein eigenhändiges Testament bedarf keiner notariellen Beurkundung und wird vom Testator allein und handschriftlich errichtet. Folglich entstehen durch eine solche Verfügung von Todes wegen keine Kosten wie bei einem öffentlichen Testament. Nichtsdestotrotz ist ein öffentliches Testament vor allem im Falle einer bevorstehenden Immobilienerbschaft durchaus sinnvoll. Durch die notarielle Beurkundung, die hierbei obligatorisch ist, verschafft man sich ein Höchstmaß an Sicherheit. Zudem nimmt der Notar eine ausführliche Beratung seines Mandanten vor und kann diesen bei der Errichtung seines Testaments maßgeblich unterstützen. Als Testator kann man seinen letzten Willen beispielsweise bezüglich des im Nachlass befindlichen Hauses zum Ausdruck bringen und der Notar erarbeitet ein entsprechendes Testament. Da es sich bei einem Notar um einen erfahrenen Juristen handelt, ist dieser mit dem Erbrecht bestens vertraut und somit eine große Hilfe, wenn es darum geht, testamentarisch zu bestimmen, wer das Haus erben soll.
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Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft
Hauseigentümer sollten sich hinsichtlich ihrer Verfügung von Todes wegen nach Möglichkeit juristischen Beistand suchen. Sie können beispielsweise auf ein öffentliches Testament zurückgreifen, schließlich geht eine Immobilienerbschaft nicht selten mit Konflikten einher. Dann ist es zumindest gut, wenn die letztwillige Verfügung eindeutig und rechtskräftig ist. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kennt außerdem die Fallstricke des deutschen Erbrechts und sorgt dafür, dass sein Mandant ein rechtskräftiges Testament errichtet. Darüber hinaus wird der Testator, bei dem es sich für gewöhnlich um einen juristischen Laien handelt, auf die Möglichkeiten zur testamentarischen Gestaltung einer Immobilienerbschaft aufmerksam gemacht.
Verzichtserklärungen zur Aushebelung des Pflichtteilsrechts?
Eine gute Möglichkeit zur Absicherung einer Immobilienerbschaft sind Verzichtserklärungen. Wer einer bestimmten Person sein Haus vererben möchte, darf hierbei nicht außer Acht lassen, dass andere Miterben basierend auf dem Pflichtteilsrecht Ansprüche geltend machen könnten. Hierdurch könnte der Immobilienerbe mitunter in Bedrängnis geraten, weil er seine Miterben möglicherweise auszahlen muss. Indem man als künftiger Erblasser das Gespräch mit seinen Angehörigen sucht, kann man die Immobilienerbschaft in gewisser Hinsicht vorbereiten. Eine Verzichtserklärung durch die Pflichtteilsberechtigten kann für Sicherheit sorgen, denn hierdurch wird sichergestellt, dass der Verzichtende im Erbfall keinerlei Ansprüche geltend und dem Immobilienerben das Haus nicht streitig machen kann. Geht es um eine solche Verzichtserklärung, ist der Notar der richtige Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung und nimmt zudem die notwendige notarielle Beurkundung vor.