Vorlagen für den Schriftverkehr im Erbfall
Das Testament ist eine Verfügung bzw. Regelung für den Erbfall und wird gem. § 1937 BGB auch als “Letztwillige Verfügung” bezeichnet. Nicht alle Verfügungen entsprechen auch den Wünschen der Erben und so werden Testamente nicht nur angefochten, sondern auch ausgeschlagen. Vorlagen für diesen Schriftwechsel mit dem zuständigen Notariat sind auf einschlägigen Webseiten im Internet zu finden und können dort auch abgerufen werden.
Eine Anfechtung kommt meist dann zustande, wenn sich einer der Erben ungerecht behandelt fühlt. Dann wird der Letzte Wille des Erblassers angefochten und der Streit endet in der Regel vor Gericht. Die Anfechtung des Testaments hat sich nach spezifischen erbrechtlichen Vorschriften zu richten und ist erst nach der Testamentseröffnung zulässig. Gründe für die Anfechtung eines Testaments sind u. a. Motivirrtum, Täuschung, Drohung u. a. Das BGB regelt ausdrücklich den Tatbestand des Motivirrtums für den Fall, dass der Erblasser einen Berechtigten für den Pflichtteil übergangen hat, von dessen Existenz der Erblasser erst nach der Niederschrift seines Testaments Kenntnis erhielt.
Der Erbe hat sechs Wochen Zeit, um das Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Das regeln die §§ 1943 und 1944 BGB. Ist die Erbschaft jedoch angenommen, so kann sie nicht mehr ausgeschlagen werden (§ 1943 BGB). Die Erbschaft gilt auch als angenommen, wenn sich der Erbe bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist nicht gemeldet hat bzw. die Erbschaft nicht ausgeschlagen hat. Für die Erbausschlagung bedarf es einer formalen Willenserklärung vor dem Nachlassgericht. Mit der Ausschlagung geht die Erbschaft an den Nächstberufenen über. Ist das der Staat, so hat dieser keine Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, sofern er gesetzlicher Zwangserbe ist.
Natürlich fällt auch anderer Schriftverkehr im Falle einer Erbschaft an und es muss durchaus nicht immer ein Streitfall sein. Für den ganzen notwendigen Schriftverkehr können die entsprechenden Vordrucke von den einschlägigen Webseiten heruntergeladen und verwendet werden. Damit ist es auch für Nichtjuristen einfacher, sich mit dem Erbe bzw. der Erbschaft und ihren ganzen rechtlichen bzw. gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen.