Wichtige Informationen zur Erbschaftsteuer in Deutschland
Die meisten Deutschen befassen sich nur ungern mit steuerlichen Angelegenheiten, so dass auch die Erbschaftsteuer eine Sache ist, die in der Regel Unbehagen auslöst. Ein Erbfall ist ohnehin eine absolute Ausnahmesituation, die Hinterbliebene zum Teil an ihre Belastungsgrenzen bringt. Die Trauer um den verstorbenen Erblasser, Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Nachlasses und etwaige Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sind äußerst aufwühlend und können mitunter an die Substanz gehen. Nichtsdestotrotz gibt es im Erbrecht einige Dinge, die keinen Aufschub dulden. Die Erbschaftsteuer gehört hierzu, weshalb Erben rasch eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben sollten.
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Steuerpflicht bei Erbschaften
Zunächst kommt es für viele Erben vollkommen überraschend, dass auch der Fiskus an der Erbschaft interessiert ist und mitunter Erbschaftsteuer erheben kann. In diesem Zusammenhang gilt es anzumerken, dass es sich bei einer Erbschaft um einen Erwerb von Todes wegen handelt und dieser steuerpflichtig ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass zwingend auch tatsächlich Erbschaftsteuer fällig wird. Der deutsche Gesetzgeber hat im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Steuerbefreiungen und Freibeträge definiert, die Erben unbedingt ausnutzen sollten. Auf diese Art und Weise lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren oder sogar vollkommen aufheben.
Da eine hohe Erbschaftsteuer wohl kaum im Sinne des Erblassers sein dürfte, kann dieser schon zu Lebzeiten tätig werden und sich aktiv mit der betreffenden Gesetzesgrundlage beschäftigen. Von besonders großem Interesse dürften in diesem Zusammenhang die mitunter möglichen Steuerbefreiungen von selbstgenutztem Wohnraum sowie die Tatsache, dass Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor Anfall der Erbschaft vorgenommen wurden, vom Fiskus nicht angerechnet werden, sein. Darüber hinaus sollten künftige Erblasser, die über ein gewisses Vermögen verfügen, die jeweiligen Freigrenzen ihrer späteren Erben kennen, um die gewillkürte Erbfolge gegebenenfalls anpassen zu können.
Erblasser und Erben sollten sich demnach gleichermaßen mit dem Thema Erbschaftsteuer beschäftigen und sich gegebenenfalls fachlichen Rat suchen. Steuerberater und Fachanwälte für Erbrecht sind geeignete Ansprechpartner und ihren Mandanten gerne behilflich.
Gesetzesgrundlage für die Erbschaftsteuererklärung
Ein überaus wichtiger Aspekt ist die Erbschaftsteuererklärung, denn gemäß § 30 ErbStG besteht eine juristische Verpflichtung zur steuerlichen Erwerbsanzeige. § 31 ErbStG relativiert dies allerdings ein wenig und verpflichtet Erben nur dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung, sofern das zuständige Finanzamt diese anfordert. Wer allerdings Vermögen geerbt hat, sollte sich an seinen Steuerberater oder einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um mit diesem gemeinsam eine adäquate Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Die gesetzliche Frist beläuft sich auf drei Monate ab Anfall der Erbschaft.