Wie umgehen Erblasser das gesetzliche Erbrecht?
Im deutschen Erbrecht gibt es nicht viele Möglichkeiten, sich von diesem zu lösen und in seinem Testament frei zu bestimmen, wer welchen Anteil des Vermögens erhalten soll. Denn das Erbrecht geht davon aus, dass das Verwandtschaftsverhältnis eine wichtige Rolle spielt und daher vorrangig behandelt wird. Aus diesem Grund sind per Erbrecht erst einmal nur Personen erbberechtigt, die auch mit dem Erblasser verwandt sind. Wer dies aber nun gar nicht möchte, der kann seinen Willen zumindest teilweise durchsetzen, indem er nämlich das Erbrecht umgeht und ein Testament aufsetzt. Für das Testament besteht in Deutschland die Testierfreiheit. Jedem Menschen steht es demzufolge frei, in seinem Testament seinen Rechtsnachfolger zu bestimmen. Ob dieser letzte Wille nun aber auch vor einem Nachlassgericht durchkommt oder nicht, darüber sollte man sich beizeiten Gedanken machen. www.erbrecht-heute.de kann dabei helfen, da es hier ein umfangreiches Portfolio an Informationen gibt, die benutzerfreundlich angeordnet sind und darüber hinaus schnell und bequem abgerufen werden können. Bei Erbrecht-heute.de dreht sich alles darum, dem User komplexes Wissen aus dem Erbrecht zu vermitteln, um rasch Unklarheiten zu beseitigen. Ein Notar sollte nach Möglichkeit aber auch immer hinzugezogen werden.
In jedem Fall sollte man sich auch bei der Verfassung des Testaments darüber klar sein, dass man um die Pflichtteilsberechtigten nicht herumkommt. Dazu gehören die Abkömmlinge, also Kinder, der Ehegatte und die eigenen Eltern. Diesen Personen steht immer der Pflichtteil zu, der immerhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Die Pflichtteilsberechtigten müssen ihren Anspruch vor einem Nachlassgericht geltend machen. Wenn man dies verinnerlicht und akzeptiert hat, dann kann man zumindest für die andere Hälfte des Erbteils seine eigenen Pläne durchsetzen. Was dabei allerdings noch beachtet werden sollte, kann unter www.erbrecht-heute.de in Erfahrung gebracht werden. Formfehler sollten auf jeden Fall vermieden werden, um das Testament nicht ungültig zu machen.