Welche Möglichkeiten gibt es für gleichgeschlechtliche Paare?
Homosexuelle Paare werden in Deutschland benachteiligt, denn die gleichgeschlechtliche Ehe gibt es hier nicht. Nach wie vor ist es erklärtes Ziel, die klassische Ehe zu schützen, was eine Gleichsetzung zumindest erst einmal schwierig macht. Dennoch ist man auch in Sachen Homosexualität entgegenkommender geworden. So können Paare gleichen Geschlechts zwar nicht heiraten, sie können sich aber als Lebenspartner eintragen. Das ist zwar rechtlich keine gleichgeschlechtliche Ehe, kommt dem aber immerhin recht nahe. Es ist für Homosexuelle (Stand 2010) die einzige Möglichkeit, die Partnerschaft rechtlich zu schützen.
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Gründe, sich für die Alternative zur gleichgeschlechtlichen Ehe zu entscheiden
Streng genommen ist die gleichgeschlechtliche Ehe also lediglich eine Lebenspartnerschaft. Dennoch macht es für Paare Sinn, sich beim Amt eintragen zu lassen. Man erhält dadurch nicht nur einen gemeinsamen Familiennamen und Anspruch auf Unterhalt vom Partner, sondern auch in anderen Bereichen gibt es Vorteile. So sind homosexuelle Paare beispielsweise im Erbrecht, im Sozialrecht und im Arbeitsrecht mit den klassischen Ehepaaren vollkommen gleichgestellt. Anders als bei einer normalen Ehe kann man allerdings erst dann eine Lebenspartnerschaft eingehen, wenn man mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Einzelne politische Parteien bemühen sich aktiv darum, auch die gleichgeschlechtliche Ehe als Möglichkeit für Homosexuelle in Deutschland durchzusetzen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz als juristische Grundlage für die eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland
Gleichgeschlechtliche Paare, die ihrer Partnerschaft einen offiziellen und amtlichen Charakter geben möchten, können in der Bundesrepublik Deutschland somit bislang nur auf die eingetragene Lebenspartnerschaft zurückgreifen. Andere Staaten der Welt haben dahingegen bereits die gleichgeschlechtliche Ehe akzeptiert und in ihre Gesetzgebung aufgenommen. In Deutschland ist dies bislang nicht der Fall, weshalb die für die Zivilehe geltenden Regelungen keine Anwendung finden können, wenn es um gleichgeschlechtliche Partnerschaften geht. Stattdessen hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen, das üblicherweise als Lebenspartnerschaftsgesetz, kurz LPartG, bezeichnet wird.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz widmet sich den unterschiedlichen Rechtsgebieten, die in Zusammenhang mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von Relevanz sind. Neben dem Güterrecht sind auch das Steuerrecht, Erbrecht, Sorgerecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht Inhalte des LPartG. In vielen Punkten nimmt das Gesetz Bezug auf die entsprechenden Regelungen für die Zivilehe, so dass beim Studium der Gesetzgebung deutlich wird, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft der klassischen Ehe zu einem großen Teil nachempfunden wurde. Da es sich allerdings um keine gleichgeschlechtliche Ehe handelt, kann man nicht automatisch von der Ehe auf die eingetragene Lebenspartnerschaft schließen und muss daher im Gesetz nachlesen. Von der Begründung der gemeinsamen Lebenspartnerschaft über güterrechtliche Aspekte bis hin zur Auflösung finden sich in diesem Gesetz alle relevanten Regelungen, die eingetragene Lebenspartner betreffen.