Am Ende einer
Ehe steht die Scheidung. Statistisch gesehen trifft es fast jede zweite Ehe. Da man mit der Ehe eine rechtliche Bindung eingeht, bedarf es einiger rechtlicher Schritte, um diese Bindung wieder zu lösen. Voraussetzung für eine Scheidung ist das absolvierte Trennungsjahr. Beide Ehegatten müssen getrennt voneinander leben, wobei dazu nicht zwangsläufig zwei eigene Haushalte nötig sind. Ein eigenes Bett, eigene Einkäufe und eigene Hausarbeiten sind heutzutage ausreichend, um ein Paar als getrennt zu betrachten. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann die Scheidung einvernehmlich erfolgen. Will sich einer der beiden Ehepartner nicht scheiden lassen, muss dies allerdings berücksichtigt werden. Gegen den Willen durchgesetzt werden kann die Scheidung erst, wenn mindestens drei Trennungsjahre vergangen sind. Damit die Ehe vor
Gericht geschieden werden kann, muss derjenige, der sich trennen möchte, über einen Anwalt die Scheidung vor Gericht einreichen lassen. Wie teuer das Verfahren am Ende wird, hängt unter anderem davon ab, wie viel Vermögen bei der Scheidung vorhanden ist. Müssen außerdem noch Fragen des
Unterhalts oder des Sorgerechts geklärt werden, erhöhen sich die Kosten des Verfahrens. Hinzu kommen dann noch die Kosten, die nach der Scheidung anfallen. Das kann die höhere Steuerklasse sein, aber auch Unterhaltszahlungen oder die Auszahlung gemeinsamer Vermögenswerte.
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Scheidung beachtet werden sollte
Eine der wichtigsten Fragen, die in vielen Fällen bei einer Scheidung geklärt werden müssen, betrifft das Sorgerecht. Grundsätzlich haben beide Elternteile dasselbe Sorgerecht und müssen zum Beispiel gemeinschaftlich darüber bestimmen, welche Schule die Kinder besuchen sollen. In Dingen des alltäglichen Lebens darf allerdings der Elternteil entscheiden, bei dem die Kinder leben. Hier müssen keine gemeinsamen Entscheidungen getroffen werden; dies wird von vielen Gerichten als überdimensioniert betrachtet. Der Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht leben, kommt seinen Verpflichtungen für gewöhnlich durch die Zahlung von Unterhalt nach. Eine etwas andere Form der gerichtlichen Trennung ist die
Annullierung. Anders als bei der Scheidung wird die Ehe nicht einfach beendet, sondern für vollkommen nichtig erklärt; so als hätte es die Ehe nie gegeben. Anders als bei der Scheidung entstehen durch die Annullierung keine Pflichten, wie zum Beispiel Unterhalt für den Ehepartner, die einen noch länger aneinander binden. Sie lässt sich allerdings auch nicht so einfach umsetzen wie eine Scheidung. Damit eine Ehe annulliert werden kann, muss ein besonders schwerwiegender Fall vorliegen, der es unzumutbar macht, eine Ehe noch länger aufrecht zu erhalten. Ein neuer Partner ist hierfür kein Argument; es geht eher um die Vorspielung falscher Tatsachen, Betrug und Ähnliches.