Wann kann eine Ehe annulliert werden?
In Deutschland kann man nicht einfach so eine Ehe annullieren lassen. Es bedarf schwerwiegender Gründe, durch die die gesamte Ehe auf einer falschen Basis aufgebaut wurde. Ein Seitensprung gehört nicht dazu, es sei denn der Ehepartner war schon vor der Eheschließung ein notorischer Fremdgänger und hat seinem Partner dies verheimlicht. Die Ehe wäre also unter falschen Vorstellungen geschlossen worden, was eine der Voraussetzungen ist, um eine eine Ehe annullieren zu können.
Auch wenn die Ehe ungewollt – zum Beispiel unter dem Zwang der Eltern oder unter dem Einfluss von Alkohol – geschlossen wurde, ist es möglich, sie von einem Gericht aufheben zu lassen.
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Die Ehe annullieren – nur bei schwerwiegenden Fällen
Es gibt keine klare Regel, durch die man sagen kann, wann man eine Ehe annulieren darf und wann man sie nur scheiden lassen kann. Häufig entscheiden die Gerichte sich dann für eine Annulierung, wenn durch Betrug, das Vorgaukeln von falschen Tatsachen, durch das Verheimlichen von Kindern und ähnlichen Fällen schweres, seelisches Leid für den Ehepartner entstanden ist. Dieses soll dann nicht noch dadurch verstärkt werden, dass man nach einer Trennung auch noch Unterhalt für den Ehepartner zu zahlen oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen hat, die mit einer Scheidung sonst immer einhergehen.
Wie kann eine Aufhebung einer Ehe beantragt werden?
§§ 1313 ff. BGB entsprechend kann eine Eheaufhebung in Deutschland vorgenommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für Betroffene mindestens ebenso wichtig sind Informationen zum Ablauf der Aufhebung. Zunächst ist es wichtig zu wissen, wer die Annullierung einer rechtswirksam geschlossenen Ehe in die Wege leiten kann. Grundsätzlich steht dies dem betroffenen Ehegatten zu. Darüber hinaus kann bei entsprechenden Gründen eine Verwaltungsbehörde den Antrag stellen. Für den Fall, dass eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, beantragt der gesetzliche Vertreter die Eheaufhebung.
Das zuständige Familiengericht befasst sich im Rahmen einer Gestaltungsklage mit der Eheannullierung und klärt, ob Aufhebungsgründe nach § 1314 BGB bestehen. Nachdem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde, endet das eheliche Verhältnis zwischen den beiden Partnern. Eine rückwirkende Aufhebung ist dahingegen nicht möglich. Der deutsche Gesetzgeber sieht zudem eine Frist für den Antrag auf Aufhebung einer Ehe vor. Der Zeitpunkt der Eheschließung ist dabei irrelevant, denn die Antragsfrist beginnt sobald der Betroffene von dem jeweils geltenden Aufhebungsgrund Kenntnis erlangt und läuft dann ein Jahr.