Kann man das Trennungsjahr umgehen?

Voraussetzung bei einer Scheidung in Deutschland ist das sogenannte Trennungsjahr. Das bedeutet, dass beide Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben müssen, ehe ein Gericht die Scheidung aussprechen darf. Grund für diese Regelung ist, dass beiden Ehepartnern so die Gelegenheit gegeben werden soll, die Ehe doch noch einmal zu retten.

Hin und wieder kann man aber den Wunsch haben, das Trennungsjahr zu umgehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man sich schnell wieder verheiraten möchte oder die Ehe mit dem Partner als unzumutbar empfunden wird. Eine der gängigsten – rechtlich aber nicht erlaubten – Lösungen ist es, vor Gericht zu behaupten, dass das Trennungsjahr längst abgelaufen sei.

Der rechtlich legale Weg, das Trennungsjahr zu umgehen

Gerichte machen mit dem Ablauf des Trennungsjahres nur dann eine Ausnahme, wenn die Wartezeit für einen der beiden Ehegatten unzumutbar wäre. Das Vorhaben, bald eine neue Ehe einzugehen, genügt allerdings nicht – in einem solchen Fall wird man also warten müssen. Derjenige, der das Trennungsjahr umgehen und die Scheidung beschleunigen möchte, muss beweisen, dass es ihm nicht zuzumuten ist, die Ehe fortzuführen. Das ist häufig der Punkt, an dem über schlechte erzieherische Qualitäten und Alkoholismus des Ehepartners gestritten wird.

Wann ist eine Härtefall-Scheidung ohne Trennungsjahr rechtlich möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt der deutsche Gesetzgeber eine Scheidung ohne Trennungsjahr. Dann muss allerdings eine sogenannte Härtefall-Scheidung vorliegen, deren Rahmenbedingungen in § 1565 BGB geregelt sind. Darin heißt es grundsätzlich, dass eine Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden kann, sofern das Trennungsjahr für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Nicht selten ist es strittig, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, weshalb es ratsam ist, einen Fachanwalt für Scheidungsrecht zu konsultieren. Alkoholmissbrauch, Gewalttätigkeiten, Drohungen und Beschimpfungen können eine Härtefall-Scheidung durchaus begründen. Man muss sich jedoch bewusst machen, dass es keine pauschalen Angaben gibt und das zuständige Gericht in diesem Zusammenhang immer Einzelfallentscheidungen trifft. Die Erfahrungen des Anwalts können jedoch eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, einen Fall einzuschätzen. Sieht das Gericht keine unzumutbare Härte, führt kein legaler Weg an dem Trennungsjahr vorbei, so dass dieses erst ablaufen muss, bevor die rechtskräftige Scheidung erfolgen kann.

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