Wie ist das Besuchsrecht des Vaters bei gemeinsamen Sorgerecht gelöst?

Eine Scheidung ist in den meisten Fällen mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Ganz extrem wird es, wenn Kinder von einer Scheidung betroffen sind. Nicht selten muss dann das Familiengericht darüber entscheiden, bei wem das Sorgerecht liegt. Immer häufiger wünschen sich Väter auch nach der Trennung zum Wohl ihrer Kinder ein gemeinsames Sorgerecht. Inzwischen haben sich die Gesetze so weit geändert, dass auch eine Scheidung in den meisten Fällen am gemeinsamen Sorgerecht der Eltern nichts ändert, solange im Scheidungsverfahren nicht ein ausdrückliches Sorgerecht für einen Elternteil bestimmt wird.

Regeln, die den Umgang mit den Kindern betreffen

Ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht gleichzeitig ein gemeinsames Umgangsrecht oder Besuchsrecht. Trotz der allgemeinen Meinung, dass das Sorgerecht alles aussagt, muss das extra geregelt werden. Das gemeinsame Sorgerecht kann eher als ein theoretisches Recht bezeichnet werden. Schon während des Scheidungsverfahrens sollten Väter darauf achten, dass sie ein Umgangs- und Besuchsrecht zu ihren Kindern bekommen.

Am besten ist es natürlich, wenn sich beide Elternteile darüber einigen können. Immer dann, wenn es darüber zu Streitigkeiten kommt, kann der Vater das Jugendamt oder sogar das Familiengericht um eine Vermittlung bitten. Im Notfall muss das Familiengericht letztendlich entscheiden, ob und wie oft der Vater das Kind sehen darf. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn das Kind nach der Scheidung beim Vater lebt. An erster Stelle sollte auch beim Besuchsrecht immer das Wohl des Kindes stehen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass nicht nur Väter und Mütter darüber entscheiden, wie oft das Kind den anderen Elternteil besuchen darf. Auch Kinder haben einen juristischen Anspruch darauf beide Elternteile zu sehen und zu besuchen.

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