Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Der Betrag, der an Unterhalt für Kinder gezahlt werden muss, wird von den deutschen Gerichten nicht willkürlich festgelegt. Er orientiert sich am Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils, wobei es hier eine Grenze in Form eines Selbstbehaltes gibt.
Gleichzeitig ist aber nicht nur das Einkommen, sondern auch der Lebensstil ausschlaggebend für die Höhe des Unterhaltes. Damit die Gerichte sich wenigstens grob an dem orientieren können, was in Sachen Unterhalt angemessen und fair ist, gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Sie soll dabei helfen, die richtigen Beträge für den Unterhalt festzulegen.
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So ist die Düsseldorfer Tabelle aufgebaut
In der Düsseldorfer Tabelle werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, welche die Höhe des Unterhalts beeinflussen. In erster Linie ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausschlaggebend. Aber auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle; Kinder benötigen zum Leben, für Kleidung und Ausbildung mehr Geld, je älter sie werden. Außerdem legt sie fest, wie hoch der Selbstbehalt der Eltern beim jeweiligen Einkommen sein muss. Das hat zur Folge, dass von vier Kindern möglicherweise nur drei Unterhalt bekommen, wenn der Unterhalt für das vierte Kind für eine Unterschreitung des Selbstbehalts sorgen würde. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Düsseldorfer Tabelle eine Richtlinie ist und keine Sammlung von verbindlichen Werten.
Welche Rolle spielt die Düsseldorfer Tabelle im Unterhaltsrecht?
In Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt ist häufig die Rede von der Düsseldorfer Tabelle. Juristische Laien machen mitunter den Fehler, dass sie annehmen, die angegebenen Zahlen seien verpflichtend und gesetzlich definiert. Dem ist jedoch nicht so. Um dies zu verstehen, sollte man sich zunächst mit der Rolle der Düsseldorfer Tabelle im Unterhaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland befassen. Im Zuge dessen wird rasch deutlich, dass es sich lediglich um eine Leitlinie handelt, die in keinster Weise verpflichtend ist, sondern vielmehr als Orientierung dienen soll.
In regelmäßigen Abständen wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert und enthält somit aktuelle Zahlen. Zu diesem Zweck finden sich Richterinnen und Richter zu Koordinierungsgesprächen zusammen und arbeiten diese Leitlinien aus. Anhand der Düsseldorfer Tabelle soll ein einheitliches Dokument bezüglich des Unterhaltsbedarfs von Unterhaltsberechtigten vorliegen, auf das die Familiengerichte in entsprechenden Verfahren zurückgreifen können.