Foren und Recht
Bereits in der römischen Antike war das Forum ein zentraler Treffpunkt für die Menschen. Er gab ihnen unter anderem die Möglichkeit, sich auszutauschen. Die Zeiten des Römischen Reiches sind zwar längst vergangen, das Konzept des Forums hat aber nach wie vor Bestand und es sogar in die digitale Welt geschafft. Heutzutage sind Internetforen aus dem World Wide Web nicht mehr wegzudenken und bilden wichtige Online-Plattformen zum Meinungsaustausch. Im Sinne der durch das deutsche Grundgesetz abgesicherten Meinungsfreiheit können Nutzer eines Internetforums somit ihre Meinung frei äußern und verbreiten. Es existieren allerdings auch rechtliche Grenzen, die insbesondere Betreiber/innen von Internetforen immer wieder in besonderem Maße fordern. Ebenfalls als Nutzer eines Online-Forums bewegt man sich in keinem rechtsfreien Raum und muss bei rechtswidrigen Posts mitunter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Thema Foren und Recht wird oftmals unterschätzt, sollte aber nicht außer Acht gelassen werden. Wird ein Forum unbedarft betrieben beziehungsweise befüllt, kann dies durchaus rechtliche Konsequenzen haben.
All diejenigen, die sich über die aktuelle Rechtslage in Zusammenhang mit Internetforen informieren möchten, tun gut daran, einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin aufzusuchen. Zudem kann es aber auch nicht schaden, sich zumindest ein juristisches Grundwissen anzueignen und in Eigenregie zu recherchieren. Zu diesem Zweck sind Interessierte hier auf zuRecht.de an der richtigen Adresse. Grundsätzlich kann die Nutzung des hiesigen Rechtsratgebers auf zuRecht den Besuch beim Anwalt nicht ersetzen, aber immerhin ergänzen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Foren als Gegenstand des Medienrechts
- 2 Mögliche Rechtsprobleme in Zusammenhang mit Internetforen
- 3 Urteile und Entscheidungen rund um das Recht der Foren
- 4 Fragen und Antworten zum Recht der Foren im Internet
- 5 Allgemeines noch zu Internetforen
- 6 Juristische Foren im Internet
- 7 Internetforen als Gegenstand der Rechtswissenschaften
- 8 Recht für virtuelle Communities und Foren
Foren als Gegenstand des Medienrechts
Zunächst stellt sich mitunter die Frage, in welches Rechtsgebiet Internetforen fallen. Hier ist typischerweise auf das Medienrecht zu verweisen, das jegliche private und öffentliche Information und Kommunikation juristisch aufgreift. Das Internet kann hier grundsätzlich als öffentlicher Raum wahrgenommen werden. Da Foren dem Meinungsaustausch der Nutzer dienen, liegt somit eine öffentliche Kommunikation vor. Aber selbst, wenn diese in einem geschützten Bereich stattfindet und nur nach einem Login nachgelesen werden kann, ist das Medienrecht ohne Frage das einschlägige Rechtsgebiet. Foren sind daher oftmals Gegenstand des Medienrechts, das wiederum auf das Zivilrecht, öffentliche Recht und auch Strafrecht zurückgreift. Dementsprechend sind unter anderem das GG, BGB und StGB wichtige Gesetzesgrundlagen. Weiterhin darf auch das Telemediengesetz, kurz TMG, nicht unerwähnt bleiben. Dieses beinhaltet speziellere Normen, die auf Internetforen und andere Telemedien Anwendung finden.
Mögliche Rechtsprobleme in Zusammenhang mit Internetforen
Wenn es um Foren und Recht geht, können sich unterschiedlichste rechtliche Fallstricke ergeben. Die Impressumspflicht ist dabei ebenso wie der Datenschutz zu nennen. Vorherrschendes Thema ist allerdings die Forenhaftung, die beispielsweise bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Markenrechten greift. Verleumdungen, Beleidigungen, Drohungen, Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen finden tagtäglich in Internetforen statt und ziehen nicht selten eine rechtliche Verfolgung nach sich. Wer ein Forum betreibt, wird somit mit einer Vielzahl von Rechtsproblemen konfrontiert und empfindet es als Herausforderung, für Rechtssicherheit im Forum zu sorgen. Grundsätzlich ist aber ohnehin der Autor eines fragwürdigen Posts verantwortlich. Den Betreiber kann allerdings die sogenannte Mitstörerhaftung treffen, so dass er durchaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Urteile und Entscheidungen rund um das Recht der Foren
Dass der Betrieb eines Internetforums zuweilen problematisch sein kann und den Betreiber aus rechtlicher Sicht vor große Herausforderungen stellen kann, liegt angesichts der möglichen Rechtsprobleme außer Frage. Dementsprechend ist es auch nicht verwunderlich, dass Fälle, in denen Internetforen im Fokus stehen, immer wieder vor Gericht landen. Wer sich ein genaues Bild von der Rechtslage in Deutschland machen möchte, kann somit verschiedene Urteile und Entscheidungen nachlesen. Auf diese Art und Weise können auch juristische Laien einen Eindruck davon gewinnen, wie die Gerichte mit dem noch relativ jungen Kommunikationsmedium des Online-Forums umgehen. Nachfolgend findet sich eine Auswahl wegweisender Urteile und Entscheidungen:
Der Winsen-Beschluss
Im Jahr 2005 ging der sogenannte Winsen-Beschluss durch die Medien (AG Winsen, 06.06.2005 – Az.: 23 C 155/05). Das Amtsgericht Winsen befasste sich damit, inwiefern der Forenbetreiber für rechtswidrige Inhalte haftet, die in seinem Forum durch Dritte veröffentlicht wurden. Das Gericht befand schlussendlich, dass der Forenbetreiber für eine unverzügliche Löschung rechtswidriger Postings zu sorgen hat. Es wurde zwar auch festgestellt, dass der Betreiber nicht dazu verpflichtet ist, sein Forum stets nach rechtswidrigen Inhalten zu durchsuchen, doch falls er davon Kenntnis erlangt, hat er umgehend zu handeln. Werden die Inhalte dann nicht innerhalb der gesetzten Frist entfernt, hat der Forenbetreiber sich dafür zu verantworten. So sah es zumindest der Winsen-Beschluss aus dem Jahr 2005.
Das Heise-Forenurteil
Ebenfalls im Jahr 2005 sorgte auch das sogenannte Heise-Forenurteil für große mediale Aufmerksamkeit. Anlass dazu gab der Umstand, dass der Heise-Verlag zwar nach Kenntnis eines Postings in seinem Forum, das dazu aufrief eine andere Website lahmzulegen, dieses umgehend löschte, sich aber weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das Landgericht Hamburg sowie das Oberlandesgericht Hamburg bestätigten den Unterlassungsanspruch jedoch und begründeten dies unter anderem damit, dass es sich bei einem Internetforum um eine Gefahrenquelle handele. Da es sich bei Webforen um schwer beherrschbare Einrichtungen handelt, müsse der Betreiber von besonderen Gefahren ausgehen und sei daher der Störerhaftung ausgesetzt. Demnach wurden Internetforen im Rahmen des Heise-Urteils als besonders gefährliche Einrichtungen eingestuft.
BGH trifft Entscheidung zur Haftung von Foren
Mittlerweile gilt das Heise-Urteil als überholt, denn zwischenzeitlich hat sich auch der Bundesgerichtshof mit der Forenhaftung auseinandergesetzt. Konkret ging es um die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet (BGH, 27.03.2007 – Az.: VI ZR 101/06), die zuvor bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt hatte. Der BGH kassierte das Urteil des OLG Düsseldorf und stellte fest, dass eine vorrangige Haftung des Forenbetreibers nicht angemessen sei. Dem Bundesgerichtshof zufolge beginnt die Verantwortlichkeit des Forenbetreibers erst zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser vom betreffenden Forenbeitrag Kenntnis erlangt.
Das Bundesligaforen-Urteil
Zu den wichtigen Urteilen in Zusammenhang mit der Forenhaftung gehört unter anderem auch das Bundesligaforen-Urteil aus dem Jahr 2009, das sich unter anderem mit bundesligaforen.de befasste. Nachdem zunächst das LG Hamburg im Jahr 2007 Foren als gefährliche Einrichtungen eingestuft hatte und die Verantwortung für rechtswidrige Beiträge stets beim Betreiber sah, kehrte das Oberlandesgericht Hamburg das Urteil gewissermaßen ins Gegenteil um. Auch unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung kam das Hamburger OLG zu dem Schluss, dass die Störerhaftung des Forenbetreibers erst ab Kenntnis des rechtswidrigen Beitrags beginnt, sofern er nicht umgehend angemessen reagiert.
Fragen und Antworten zum Recht der Foren im Internet
Wer Internetforen nicht vollkommen unbedarft betrachtet, sondern auch juristische Aspekte berücksichtigt, stellt sich unweigerlich einige Fragen und sucht nach verlässlichen Antworten. Grundsätzlich ist es stets ratsam, einen versierten Juristen aufzusuchen und sich von diesem eingehend beraten zu lassen. Zuvor oder auch alternativ kann es sich aber anbieten, online zu recherchieren. Hier auf zuRecht.de finden Interessierte nachfolgend ein paar typische Fragen rund um das Thema Foren und Recht. Die Antworten vermitteln einen ersten Eindruck, können aber niemals einen Besuch beim Rechtsanwalt ersetzen. Dessen sollten sich die Nutzer des Rechtsratgebers auf zuRecht.de bewusst sein, denn selbst umfassende Rechtstipps sind in keiner Weise ein geeigneter Ersatz einer auf den Einzelfall bezogenen und durch einen Juristen durchgeführten Rechtsberatung.
Was umfasst die Forenhaftung?
Zunächst stellt sich zuweilen die Frage, worum es sich bei der Forenhaftung überhaupt handelt. Diese lässt sich als die Haftung beschreiben, die für Beiträge in Internetforen gilt. Grundsätzlich ist dabei der jeweilige Verfasser beleidigender, verleumderischer oder auch drohender Posts in der Verantwortung. Aufgrund der Anonymität des Internets lässt sich der eigentliche Autor jedoch oftmals nicht ermitteln, so dass die Forenhaftung auf den Betreiber des Internetforums zurückfällt.
Was können Betreiber/innen von Internetforen tun, um sich rechtlich abzusichern?
Hundertprozentigen Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen kann es zwar nie geben, doch als Forenbetreiber/in kann man dennoch einiges tun, um sich bestmöglich abzusichern. Zunächst muss eine Rechtssicherheit des Forums gegeben sein. Weiterhin sollten die User den Nutzungsbedingungen zustimmen müssen, durch die sie sich dazu verpflichten, keine Beiträge zu veröffentlichen, die beleidigenden, verleumderischen, drohenden oder anderweitig rechtswidrigen Charakter aufweisen. Darüber hinaus bedarf ein solches Forum trotz strenger Forenregeln eine sorgsamen Moderation. So sollte sich der Betreiber das Recht vorbehalten, Posts zu löschen und/oder einzelne User zu blockieren. Gegebenenfalls sollte man davon Gebrauch machen, um die Mitstörerhaftung als Forenbetreiber/in zu minimieren. Eine angemessene Pflege ist somit ein Muss. Zudem erweist es sich immer wieder als sinnvolle Vorsichtsmaßnahme seitens des Forenbetreibers, keine Gastbeiträge zuzulassen und ausschließlich Posts registrierter User freizuschalten.
Worauf kommt es, abgesehen von der Haftung, noch beim Betrieb eines Internetforums rechtlich an?
Die Forenhaftung ist ohne Frage ein heikles Thema, das viele Menschen umtreibt und so manchen vielleicht sogar davon abhält, ein Internetforum zu betreiben. Davon abgesehen existieren aber noch einige weitere Dinge, die aus juristischer Sicht für den Betrieb eines Forums im World Wide Web relevant sind. Hier ist vor allem auf die Impressumspflicht zu verweisen, die sich vor allem aus § 5 Telemediengesetz ergibt. Auch das BGB sowie die als EU-Richtlinie in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnungen können diesbezüglich angeführt werden. Wer ein Internetforum betreibt, muss dementsprechend ein korrektes Impressum mit ladungsfähiger Adresse und weiteren Kontaktmöglichkeiten bereitstellen. Der Datenschutz ist ein weiteres Thema, das nicht außer Acht gelassen werden sollte. Nicht zuletzt die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, stellt hohe Anforderungen an Forenbetreiber/innen und will so einen bestmöglichen Schutz personenbezogener Daten erreichen.
Wenn es um rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit dem Betrieb beziehungsweise der Nutzung von Internetforen geht, steht vor allem die Forenhaftung im Mittelpunkt des Interesses. Darüber hinaus kann es jedoch noch weitere rechtliche Fallstricke geben, so dass es gar nicht so einfach ist, ein rechtssicheres Online-Forum zu betreiben. Gegebenenfalls ist es daher ratsam, sich juristischen Beistand zu suchen und beispielsweise eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Medienrecht zu konsultieren.
Allgemeines noch zu Internetforen
Internetforen sind seit den Anfängen des Internets ein wichtiger Bestandteil des virtuellen Raums und für viele Menschen zentrale Anlaufstellen, wenn es darum geht, ihre Meinung kundzutun oder ihre Mitmenschen um Rat zu fragen. Ein Forum hat diese Funktion bereits in der Antike erfüllt. Das lateinische Wort Forum kann im Deutschen mit Marktplatz übersetzt werden, so dass die Relevanz des Forums als Treffpunkt mehr als deutlich wird. Durch die zunehmende Digitalisierung haben sich jedoch viele über Jahrtausende etablierte Gewohnheiten des Menschen innerhalb kürzester Zeit radikal verändert. Ein gutes Beispiel dafür sind die zahllosen Online-Foren und -Communities, die die Kommunikation ins World Wide Web verlagert haben. Diese Foren sind zentrale Kommunikationsplattformen für immer mehr Menschen, werfen aber auch rechtliche Fragen auf. Um diese soll es hier auf Foren-und-Recht.de gehen.
Juristische Foren im Internet
Bei der Betrachtung von Foren im rechtlichen Kontext stößt man immer wieder auf juristische Internetforen, die Juristen und Studierenden der Rechtswissenschaften als Kommunikationsplattform dienen. Hier treffen sie online auf Gleichgesinnte und können sich so auf fachlich hohem Niveau austauschen. Hier entsteht somit eine Community aus juristisch gebildeten Forenteilnehmern, die mehr oder weniger unter sich bleiben. Es gibt aber auch einige juristische Foren im Internet, die längst nicht nur Juristen ansprechen. Laien, die einen juristischen Rat suchen, werden hier immer wieder ebenfalls fündig und können so ihr Anliegen schildern, ohne gleich einen Rechtsanwalt konsultieren zu müssen. Eine individuelle Rechtsberatung lässt sich über ein Forum allerdings kaum bewerkstelligen, so dass es sich dabei in keiner Weise um einen adäquaten Ersatz handeln kann. Verbraucher, die sich einen ersten Eindruck von der jeweiligen Rechtslage verschaffen möchten, landen aber dennoch immer wieder in juristischen Internetforen.
Internetforen als Gegenstand der Rechtswissenschaften
Abgesehen davon, dass einige Online-Foren juristische Themen aufgreifen, spielt die Rechtswissenschaft auch in anderer Hinsicht in Zusammenhang mit Foren eine nicht unerhebliche Rolle. Im Laufe der Zeit haben sich Foren und Communities als eigenständiges Themengebiet der Rechtswissenschaft etabliert. Wer ein solches Forum betreibt oder nutzt, wird immer wieder mit juristischen Fragestellungen konfrontiert, so dass hier ein gewisser Klärungsbedarf besteht. Foren erweisen sich folglich als interessanter Gegenstand der Rechtswissenschaften und beschäftigen einige Juristen. Es wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits einige Aufsätze zu diesem Thema verfasst. Zudem haben sich verschiedene Gerichte mit dem Recht der Internetforen auseinandersetzen müssen, weshalb eine entsprechende Recherche zu einigen Urteilen auf diesem Gebiet führt. Datenschutz, Haftung sowie die Mitgliedschaft in einem Webforum sind dabei zentrale Themen, die regelmäßig juristisch betrachtet werden.
Forenhaftung
Wenn es um Foren und Recht geht, steht vielfach die sogenannte Forenhaftung im Fokus. Diese widmet sich der Haftung für Forenbeiträge, die die Mitglieder hier veröffentlichen. Oftmals finden sich darunter auch juristisch relevante Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen, deren tatsächliche Urheber jedoch nur schwer zu ermitteln sind. Im Rahmen der Forenhaftung geht es dann darum, ob der Betreiber des betreffenden Forums in die Haftung genommen werden kann. Sofern ein Haftungstatbestand vorliegt, haftet selbstverständlich der Autor der jeweiligen Äußerung. § 10 Telemediengesetz entsprechend kann ein Dienstanbieter grundsätzlich nicht für fremde Informationen verantwortlich gemacht werden. Eine entsprechende Haftung des Forenbetreibers ist folglich ausgeschlossen. Allerdings kann sich dieser einem berechtigten Unterlassungsanspruch gegenüber sehen. In der Vergangenheit war es umstritten, ob und inwiefern ein Anspruch auf Unterlassung für Forenbetreiber besteht. 2007 hat der Bundesgerichtshof durch ein höchstinstanzliches Urteil für Klarheit gesorgt und klargestellt, dass ein solcher Unterlassungsanspruch gegen den Forenbetreiber nur gelte, wenn dieser die Rechtsverletzung kennt und den jeweiligen Beitrag nicht aus dem Forum gelöscht hat.
Die Forenhaftung betrifft allerdings nicht nur die Haftung des Forenbetreibers für von Nutzern veröffentlichte Beiträge. Dieses Teilgebiet der Rechtswissenschaften geht der Frage nach, ob Forenmitglieder für die Richtigkeit ihrer Empfehlungen und Ratschläge haften. Grundsätzlich ist dies zu verneinen, es sei denn, der Ratsuchende macht deutlich, dass er seine Entscheidung von den jeweiligen Auskünften abhängig macht. Zudem muss der Antwortende eine fundierte Sachkunde für sich in Anspruch nehmen. Treffen beide Punkte zu, kann eine solche Haftung durchaus gegeben sein.
Anonymität in Online-Foren
Die allgemein in Online-Foren herrschende Anonymität beschäftigt immer wieder die Justiz. Im Allgemeinen stellt die Anonymität der einzelnen Nutzer ein grundlegendes Recht im Internet dar, das vor allem Forenmitglieder für sich in Anspruch nehmen. Der Sinn und Zweck einer Online-Community besteht schließlich oftmals darin, sich anonym auszutauschen. Kritisch wird diese Anonymität allerdings immer dann, wenn juristisch relevante Äußerungen im Raum stehen. Der tatsächliche Autor und nicht etwa der Forenbetreiber haftet dafür, muss aber erst einmal ermittelt werden. Wird das Recht auf Anonymität dahingehend missbraucht, ergibt sich folglich eine recht schwierige Rechtslage. So sollte sich jeder Forenbetreiber Gedanken darüber machen, ob er eine absolute Anonymität seiner Nutzer zulässt oder stattdessen das Schreiben unter Pseudonym zulässt, während er selbst aber die Identität der Teilnehmer kennt.
Recht für virtuelle Communities und Foren
Foren im WWW werfen eine ganze Reihe an Fragen auf und werden die Justiz auch künftig noch vielfach beschäftigen. Obwohl die Digitalisierung schon heute für nachhaltige Veränderungen gesorgt hat, ist das Internet gewissermaßen noch Neuland. Insbesondere für Juristen bedeutet dies somit eine immense Herausforderung, die es zu meistern gilt. Literatur und Rechtsprechung werden sich somit noch intensiv mit dem Thema Foren und Recht befassen müssen. Dessen sollten sich Juristen, Forenbetreiber und Nutzer gleichermaßen bewusst sein.