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Gesellschaftsrecht

Viele Studierende der Rechtswissenschaften stellen sich im Zuge ihrer akademischen Ausbildung die Frage, warum Gesellschaftsrecht interessant ist und inwiefern dieses Rechtsgebiet für ihre spätere Karriere als Jurist von Belang sein könnte. Wer sich eingehend mit dem Gesellschaftsrecht beschäftigt und der betreffenden Definition ausreichend Aufmerksamkeit schenkt, wird erkennen, dass das Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung für die deutsche Rechtsprechung ist. Ganz allgemein wird das Gesellschaftsrecht als rechtsvergleichendes Gebiet mit dem Schwerpunkt Personenvereinigungen beschrieben.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Auch, wenn der Begriff Gesellschaft zuweilen etwas anderes vermuten lässt, widmet sich das Gesellschaftsrecht demnach Personenvereinigungen nach dem Privatrecht, die mit dem Ziel ins Leben gerufen wurden, ein Rechtsgeschäft zu begründen. Gemäß § 705 BGB gelten die folgenden Voraussetzungen für eine Gesellschaft nach dem Sachrecht:

  • vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen
  • der gemeinsame Zweck ist von Gesetzes wegen zulässig
  • die Mitglieder der Gesellschaft gehen die Verpflichtung ein, den Zweck zu fördern

Dabei handelt es sich um eine Definition einer Gesellschaft im weiteren Sinne. Der deutsche Gesetzgeber kennt in diesem Zusammenhang Körperschaften, zu denen unter anderem Vereine bürgerlichen Rechts, GmbH und Aktiengesellschaften gehören, sowie Gesellschaften im engeren Sinne, bei denen es sich um Personengesellschaften handelt. In all diesen Fällen greift das Gesellschaftsrecht, das allerdings nicht als einheitliches und allumfassendes Gesamtwerk vorliegt. Stattdessen existieren verschiedene Rechtsquellen, die jeweils dem Einzelfall entsprechend Anwendung finden.

Übersicht über das Gesellschaftsrecht

Angehende Juristen, juristisch interessierte Laien sowie all diejenigen, die aus beruflichen Gründen immer wieder mit dem Gesellschaftsrecht in Berührung kommen, tun aufgrund der hohen Komplexität dieses Rechtsgebiets gut daran, sich zunächst einen Überblick über das Gesellschaftsrecht zu verschaffen. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, sich zunächst mit den unterschiedlichen Gesellschaftsformen zu befassen, um in Erfahrung zu bringen, für welche Gesellschaften das Gesellschaftsrecht überhaupt gilt.

Zu nennen sind zunächst die klassischen Personengesellschaften, die nicht als juristische Personen in Erscheinung treten. Der Gesetzgeber sieht für derartige Gesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit vor, wobei dies keineswegs bedeutet, dass Personengesellschaften nicht doch Träger von Rechten und Pflichten sind. Nachfolgend findet sich eine Auswahl gängiger Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
  • offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Im Bereich der Körperschaften sind unter anderem rechtsfähige Stiftungen sowie eingetragene Vereine zu nennen, die als juristische Personen in Erscheinung treten. Kapitalgesellschaften gelten ebenfalls als Körperschaften des privaten Rechts, fungieren als juristische Personen und basieren zudem auf einem Gesellschaftsvertrag. In der Bundesrepublik Deutschland können unter anderem die folgenden Kapitalgesellschaften vorkommen:

  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • eingetragene Genossenschaft (eG)

Gesetzesgrundlagen für das deutsche Gesellschaftsrecht

Die Differenzierung bezüglich der unterschiedlichen Gesellschaftsformen ist im deutschen Gesellschaftsrecht sehr bedeutsam, schließlich greifen mitunter unterschiedliche Rechtsquellen. Ganz grundsätzlich finden sich die gesellschaftsrechtlichen Gesetzesgrundlagen vor allem in den folgenden Rechtsquellen:

  • AktG
  • GmbHG
  • GenG
  • PartGG
  • HGB

Nicht zu vernachlässigen ist in diesem Zusammenhang auch die Stellung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. So finden sich im BGB Quellen des Gesellschaftsrechts für Vereine, Personenhandelsgesellschaften sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Die Rechtsquellen zum Gesellschaftsrecht werden in Deutschland durch das Grundgesetz komplettiert, denn in Art. 9 und Art. 14 GG finden sich ebenfalls relevante Regelungen. Wer sich mit dem Gesellschaftsrecht beschäftigen und sich beispielsweise einen Überblick verschaffen möchte, muss demnach verschiedene Rechtsquellen berücksichtigen. Folglich kann es eine Herausforderung sein, die adäquaten gesetzlichen Bestimmungen zu finden.

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