Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei plötzlichen Strompreiserhöhungen?
Wenn plötzlich ein Brief oder eine Email vom Stromanbieter ins Haus flattert, in dem er eine Preiserhöhung ankündigt, überlegen viele Verbraucher ob sie den Vertrag vorzeitig auflösen können. Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung gibt es tatsächlich, denn der Gesetzgeber gibt den Verbrauchern dann die Möglichkeit vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit den Anbieter zu wechseln. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt werden und nicht jeder Vertrag kann einfach vorzeitig gekündigt werden. Die Anbieter arbeiten gern mit Klauseln, die ihnen Preiserhöhungen erlauben und dann hat man als Sonderkunde das Nachsehen. Im Übrigen muss ein Stromanbieter die Erhöhung seiner Preise sechs Wochen im Voraus bekanntgeben und jeder Verbraucher hat dann garantiert zwei Wochen Zeit um sich zu informieren, welche Regelungen in seinem Fall gelten.
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Grundversorgung und Sonderkunden
Ist man Kunde beim örtlichen Stromlieferanten, so gehört man zu den Kunden, die eine Grundversorgung beziehen. Sie dürfen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und den Anbieter wechseln. Hat man bereits einen andern, günstigeren Anbieter gewählt, kommt es auf die Klauseln an. Vertragslaufzeiten und ein Abschnitt über eine Anpassungsklausel geben Aufschluss darüber, ob ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann. Ist eine Preisanpassungsklausel enthalten und die Erhöhung sachlich gerechtfertigt, so gilt kein Sonderkündigungsrecht und die Erhöhung muss hingenommen werden. Diese Punkte treffen aber nur bei wenigen Verträgen zu und in der Regel haben auch Sonderkunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Preise erhöht.
Frist einhalten & selbst kündigen
Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der Verbraucher meist schnell handeln. In der Regel gelten zwei Wochen als Frist für die außerordentliche Kündigung und in diesem Zeitraum muss auch festgestellt werden, ob sich ein Wechsel überhaupt finanziell lohnen würde. Einen Vergleich der Preise gibt es hier und kündigen sollte man in diesem Fall lieber selbst, denn auch wenn der neue Anbieter einen Wechselservice anbietet, kann die Frist vom Sonderkündigungsrecht bereits abgelaufen ist, bevor der neue Anbieter aktiv wird.
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