Grundlegendes Wissen zur Rürup-Rente
Verschiedene Rentensysteme sollen die Altersversorgung der Bevölkerung sichern. Neben der altbewährten gesetzlichen Rentenversicherung sollten weitere Standbeine aufgebaut werden, damit im Alter keine allzu große Einkommenslücke entsteht. Viele Firmen bauen die betriebliche Altersversorgung ab, da die hohen Rücklagen für die Firmenkassen eine hohe Belastung bedeuten. Trotzdem hat auch diese Rentenform ihre Daseinsberechtigung.
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Absetzbarkeit der Rentenbeiträge der steuerlich begünstigten Rentenansparung
Vor allem zwei Modelle wurden von der Politik etabliert um eine möglichst sichere Rentenansparung zu gewährleisten. Dies sind die Riester- und die Rüruprente. Beide Modelle sind förderungsfähig und werden deshalb in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Gerade für Selbständige bietet sich die Rürup-Rente an.
Einige Einschränkungen gibt es schon, wenn man die Renteneinzahlungen als Sonderausgaben absetzen möchte. Der Gesetzgeber hat hierfür Höchstbeträge festgesetzt und diese betragen im Jahr 2013 für Ehepaare 40.000 € und für Einzelpersonen 20.000 €. Zudem ist eine Verrentung über diese Versicherung zwingend, ansonsten entfallen die Steuer Begünstigungen. Das Alter bei Beginn der Versicherung ist ebenfalls wichtig für die Bevorzugung bei der Steuerlast.
Bei Rentenbeginn stellt sich dies allerdings dann anders dar, doch bis 2040 werden die Rentenzahlungen nur begrenzt steuerpflichtig bleiben.
Mit einem Versicherungsvergleich den besten Anbieter finden
Folgende Kriterien und Antworten auf die Fragen der Kunden sind wichtig für die Entscheidung zu einer Basisrente:
• Wie sind die Ablaufleistungen des Versicherers?
• Hat das Unternehmen eine günstige Kostenstruktur?
• Welche Produkte werden geboten?
• Wie stellen sich die Unternehmenskennzahlen dar?
• Sind die Versicherungsbedingungen kundenfreundlich?
• Wie stellt sich der Anlageerfolg in der Vergangenheit dar?
Wer sich auf einen Versicherer festlegt, sollte auch sicher sein, dass er sein Leben lang die vereinbarte Rente bekommt.
Grundsatzbedingungen zur Rürup Rente
Grundsätzlich ist diese Rentenart nicht umlagebedingt angelegt, sondern hier wird ein Kapitalwert für die späteren Rentenzahlungen angesammelt. Ansprüche aus eingezahlten Beiträgen werden nicht in Form einer Summe, sondern als monatliche Rente ausbezahlt. Das hat Vor- und Nachteile, denn man ist an den Versicherer gebunden und hat nicht die Möglichkeit sein Kapital wie bei der üblichen privaten Rentenversicherung auszahlen zu lassen. Auch bei der Riester Rente besteht die Möglichkeit 30 % der Rentenansparung als Einmalbetrag zu erhalten, doch bei Rürup nicht.