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Haftung von Online-Brokern – Schadensersatz wegen Verzögerung beim Handel?

Viele Menschen suchen nach einer lukrativen Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Der Börsenhandel birgt solche Möglichkeiten, das nötige Fachwissen und die gefragte Risikobereitschaft jedoch immer vorausgesetzt.

Wer in den Börsenhandel einsteigen möchte, hat verschiedene Optionen. Zum einen ist es möglich, die eigene Hausbank zu nutzen, um Wertpapiere aller Art zu kaufen und gewinnbringend wieder zu verkaufen. Weniger zeitaufwendig und kostengünstiger ist es jedoch, einen Online-Broker mit dem Handel zu beauftragen. Allerdings birgt auch der Handel über einen professionellen Broker Risiken, die verlustreiche Folgen nach sich ziehen können. Gerade, wenn die Kursbewegungen an den Märkten heftig sind und es starke Schwankungen gibt, funktionieren viele Accounts über ein Online-Brokerage-Portal nicht mehr. Die gewünschte Aktion kann dann unter Umständen nicht schnell genug ausgeführt werden, was Schäden für den Anleger zur Folge hat. In diesem Fall fragen sich viele dann, ob sie den Online-Broker dafür haftbar machen und Schadensersatz einfordern können.

Immer eine Einzelfallentscheidung

In der Regel findet der Fachanwalt meist schnell heraus, ob der Broker seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Wurde im Vertrag zum Beispiel festgeschrieben, dass der Broker seine Aufträge sekundenschnell ausführt und der Auftragnehmer erkennt später, dass dieser Prozess jedoch Stunden in Anspruch nimmt, so kann der Broker für diese Pflichtverletzung tatsächlich haftbar gemacht werden.

Online-Broker, die bereits auf dem Prüfstand waren, brachten häufig das Argument, dass die Verzögerung beim Handel nicht durch sie selbst, sondern durch einen der Vertragspartner zustande gekommen sei. Diese Aussage hilft einem Online-Broker im Falle der Verzögerung jedoch nicht, da er nicht nur für sich, sondern auch für seine Erfüllungsgehilfen, also für die Vertragspartner haftet.

Doch kein Online-Broker möchte haftbar gemacht werden und hohe Schadensersatzforderungen leisten müssen. Deshalb versuchen einige Anbieter, sich von diesen Pflichten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auszunehmen. Dies ist jedoch untersagt und von Gesetzeswegen her nicht möglich.