Immobilien als Kapitalanlage: Was gilt es rechtlich zu beachten?
Viele Menschen investieren in der heutigen Zeit in eine Immobilie, um diese als Kapitalanlage zu nutzen. So kann ein Haus oder eine Wohnung zu günstigen Konditionen erworben und gewinnbringend weitervermietet werden, sodass auf diese Weise fürs Alter vorgesorgt und der Lebensstandard erhalten werden kann.
Doch mit der Nutzung einer Immobilie als Kapitalanlage gehen einige rechtliche Aspekte einher, die der Interessierte dringend beachten sollte. Der Gewinn kann nämlich nur dann von Nutzen für den Anleger sein, wenn er sich vorab für das richtige Objekt entschieden hat. Die zur Verfügung stehenden Angebote und die eigenen finanziellen Mittel sind deshalb umfassend zu prüfen.
Nach dem Erwerb der Immobilie muss vor allem die Rendite regelmäßig überprüft werden. Nur so kann herausgefunden werden, ob das Objekt wirklich eine gewinnbringende Kapitalanlage ist. Entwickelt sich die Rendite der Kapitalanlage nicht entsprechend oder wunschgemäß, dann können bei entsprechender Kontrolle rechtzeitig die nötigen Schritte eingeleitet werden.
Wichtige Punkte im Überblick
Entschließt sich der Anleger in eine Immobilie zu investieren und diese als Kapitalanlage zu nutzen, dann muss er jedoch noch einiges mehr beachten. Zum einen sollte sich der Käufer darüber bewusst sein, dass er das Darlehen, welches er zur Finanzierung der Immobilie benötigt, spätestens bis zum Rentenalter getilgt hat. Darüber hinaus sollte im Vorfeld geprüft werden, welche Art von Immobilie den höchsten Ertrag bringen kann. Empfiehlt sich bei geringem Budget die Finanzierungen eine Eigentumswohnung, so kann ein Mehrfamilienhaus, welches vermietet wird, durchaus gewinnbringender sein, vorausgesetzt das nötige finanzielle Budget ist vorhanden.
Da mit der Immobilie jedoch Gewinne erwirtschaftet werden sollen, ist der steuerliche Aspekt nicht zu unterschätzen. Kapitalanleger sollten sich auch diesbezüglich gut informieren, wie viel Geld sie an den Fiskus abtreten müssen.
Immobilien als Kapitalanlage bedürfen den gleichen notariellen Beglaubigungen, wie selbst genutzte Wohnungen oder Häuser. Ein niedergelassener Notar wird den Grundbucheintrag veranlassen und auch die Grundschuld eintragen lassen.
Manchmal muss eine Immobilie, die als Kapitalanlage dient, aber auch weiterverkauft werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die erwartete Rendite nicht eintrifft. Der Wiederverkaufswert sollte dabei nicht zu niedrig sein, damit einer neuen Investition nichts im Wege steht und damit keine Verluste verbucht werden müssen.
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Bildquelle: Inmobiliaria-Nova; flickr