Insolvenzrecht Ratgeber
In Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzrecht ist nicht nur detailliertes Detailwissen gefragt, sondern auch eine grobe Kenntnis darüber, womit sich diese juristische Teildisziplin überhaupt befasst. Zu diesem Zweck sollte man die Definition des Begriffs Insolvenzrecht studieren und auf diese Art und Weise in Erfahrung bringen, worum es überhaupt geht. Zunächst sollte man wissen, was eine Insolvenz ist, um abschätzen zu können, was das betreffende Rechtsgebiet regelt. Grundsätzlich versteht man darunter die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Diesem fehlt somit die erforderliche Liquidität, um seinen Zahlungsverpflichtungen gerecht werden zu können. Es liegt eine Überschuldung vor, die zu einer drohenden oder akuten Zahlungsunfähigkeit führt.
Inhaltsverzeichnis
Definition Insolvenzrecht
Der Umgang mit zahlungsunfähigen Schuldnern wird in jedem Staat individuell von Gesetzes wegen geregelt. Zuweilen kann es recht unterschiedliche Ziele im Zuge eines Insolvenzverfahrens geben. Während für Verbraucher in den USA das so genannte Fresh-Start-Modell Anwendung findet, das einen Neubeginn ermöglichen soll, wird beispielsweise im deutschen Insolvenzverfahren eine gleichmäßige Verteilung auf die Gläubiger angestrebt. Es geht hierzulande folglich vor allem um eine bestmögliche Befriedigung im Falle einer Insolvenz.
Insolvenz, Konkurs, Pleite oder Bankrott
Vor allem juristische Laien, die sich erstmals ausführlich mit dem Insolvenzrecht befassen, begegnen zuweilen einer verwirrenden Vielzahl an Bezeichnungen. So ist nicht nur von der Insolvenz die Rede, sondern ebenfalls vom Konkurs, Bankrott oder der Pleite. So stellt sich die Frage, welche Bezeichnung korrekt ist und inwiefern die anderen Begriffe abzugrenzen sind.
Zunächst ist festzustellen, dass der in Deutschland korrekte Begriff Insolvenz lautet, während in Österreich und der Schweiz von einem Konkurs die Rede ist. Zuweilen spricht man auch von einer Pleite, wobei es sich dabei um einen rein umgangssprachlichen Begriff ohne juristische Bedeutung handelt. Umgangssprachlich wird der Begriff Bankrott ebenfalls als Synonym für eine Insolvenz genutzt. Aus juristischer Sicht macht dies jedoch einen gewaltigen Unterschied, denn der Bankrott beschreibt im deutschen Insolvenzrecht einen Straftatbestand. So findet der Begriff Bankrott im deutschen Strafrecht Verwendung und bezeichnet ein Insolvenzdelikt, das mit einer betrügerischen Überschuldung einhergeht und nach § 283 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Strafrechtlich relevant ist in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht ebenfalls die Insolvenzverschleppung.
Wo ist das Insolvenzrecht in Deutschland geregelt?
Dass unter anderem das deutsche Strafgesetz Einzelheiten zur Insolvenz regelt, wird anhand der Tatsache deutlich, dass der Bankrott sowie die Insolvenzverschleppung Straftatbestände darstellen. Die rechtswissenschaftliche Basis des Insolvenzrechts findet sich allerdings nicht im Strafgesetzbuch. Das Insolvenzrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland in der Insolvenzordnung, kurz InsO, verankert. Diese tritt als Bundesgesetz in Erscheinung, trat zum 1. Januar des Jahres 1999 in Kraft und setzt sich mit dem Insolvenzverfahren auseinander. Der deutsche Gesetzgeber hat so eine juristische Grundlage für ein spezielles Verfahren geschaffen, dass die einzelnen Gläubiger eines insolventen Schuldners gerecht wird und sie gleichmäßig befriedigen soll.
Das deutsche Insolvenzrecht verfolgt das Ziel, das noch vorhandene Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Dazu wird neben Vermögenswerten auch das Einkommen des Schuldners herangezogen. Abzüglich der anfallenden Verfahrenskosten wird der im Zuge des Insolvenzverfahrens erzielte Erlös abschließend an die Gläubiger ausgezahlt, wodurch die Insolvenz des Schuldners dann als abgeschlossen gilt.
Wenn es um Regelungen des Insolvenzrechts geht, sollte man einen Blick in die Insolvenzordnung werfen, schließlich dient diese hier als Gesetzesgrundlage. Juristische Laien dürften sich dabei jedoch schwertun, weshalb es ratsam ist, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu konsultieren. Dies gilt für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen.
Welche Insolvenzarten gibt es?
Wer sich eingehend mit dem Insolvenzrecht beschäftigt, stellt fest, dass Insolvenz nicht gleich Insolvenz ist. Der Gesetzgeber kennt verschiedene Insolvenzarten, die zum Teil unterschiedlich geregelt sind. So kann es durchaus Differenzen bezüglich der Verfahrensabläufe geben. Grundsätzlich gibt es hierzulande die folgenden Insolvenzarten:
- Regelinsolvenzverfahren
Die Regelinsolvenz findet Anwendung, wenn eine juristische Person als Schuldner in Erscheinung tritt. Zudem kann ein Regelinsolvenzverfahren ebenfalls eröffnet werden, wenn der Schuldner zwar eine natürliche Person ist, jedoch selbständig war beziehungsweise ist und 20 oder mehr Gläubiger vorhanden sind. - Verbraucherinsolvenzverfahren
Für Menschen. die zahlungsunfähig sind und als natürliche Person nicht die Voraussetzungen für ein Regelinsolvenzverfahren erfüllen, findet das Verbraucherinsolvenzverfahren Anwendung, das zuweilen auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird. - Nachlassinsolvenz
Eine besondere Stellung innerhalb des Insolvenzrechts nimmt das Nachlassinsolvenzverfahren ein. So geht aus der InsO hervor, dass ein Regelinsolvenzverfahren ebenfalls als Nachlassinsolvenzverfahren in Erscheinung treten kann. Im Zuge dessen wird dafür gesorgt, dass die Erben des Nachlassvermögens nicht mit ihrem Gesamtvermögen, das neben dem Nachlass auch das private Eigenvermögen umfasst, für Nachlassschulden haften. Stattdessen kann zur Befriedigung der Nachlassverbindlichkeiten ausschließlich der Nachlass herangezogen werden, während das private Eigenvermögen der Erben unangetastet bleibt.