Straf- sowie Zivilverfahren gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei Ersterem findet in erster Instanz das Verfahren vor dem Strafrichter statt; die erste Instanz für eine Berufung ist in diesem Fall das Landgericht, in Revision gegangen werden kann vor dem Oberlandesgericht. Trifft in erster Instanz jedoch das Landgericht eine Entscheidung, so ist eine Revision nur vor dem Bundesgerichtshof möglich und eine Berufung gar nicht zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzsache ein Urteil verkündet. Beim Zivilrecht ist zunächst das Amtsgericht zuständig, sofern der zu behandelnde Streitwert nicht über 5.000 Euro liegt; darüber hinaus fallen streitwertunabhängige Fälle in den Zuständigkeitsbericht des Amtsgerichtes. Die Berufungsinstanz ist in diesem Fall das Landgericht. Bei einem Streitwert oberhalb der Grenze von 5.000 Euro ist meistens das Landgericht die erste Instanz, das Oberlandesgericht folglich die Berufungsinstanz. Vor dem Bundesgerichtshof kann anschließend in Berufung gegangen werden. Die Rolle des Landgerichts als Berufungsinstanz wird in Kindschaft- oder Familienfällen an das Oberlandesgericht abgegeben, der Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz. Im Falle eines Rechtsstreits – wie es ihn beispielsweise schon bei Wettanbietern gab, kann vor den deutschen Gerichten Rechtsschutz gesucht und ein mehrstufiger Instanzenweg in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit der Anfechtung einer getroffenen Entscheidung eines Gerichtes vor einer höheren Instanz besteht. In der Verfassung ist jedoch kein garantierter Anspruch auf mehrere Instanzen festgelegt. Jedes Verfahren ist normalerweise auf höchstens drei Instanzen begrenzt; um nach einer Entscheidung die nächsthöhere Instanz anrufen zu können, muss die formalisierte Anfechtung mit einem Rechtsmittel erfolgen (Revision, Berufung oder Beschwerde). Gegen die Entscheidung der letzten Instanz kann lediglich noch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Gleich seriöse Anbieter zu wählen, wie etwa Interwetten wäre hierbei zur Vermeidung des Rechtsstreits die bessere Wahl.