Jurist ist, wenn es nach der gesetzlichen Regelung geht, derjenige, der neun Semester Zivil- Straf- und Öffentliches Recht an einer Universität studiert hat. Danach beginnt die Referendarzeit. Mit Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung, die unter anderem auch Assessorexamen genannt wird, sie wird durchgeführt und abgenommen vom Landesjustizprüfungsamt, ist es dem angehenden Juristen möglich, nun auch die Zulassung als Rechtsanwalt zu erlangen, ferner zum Staatsanwalt zu avancieren oder zahlreiche andere Berufe in der Juristerei auszuüben. Jobangebote für Juristengibt es zuhauf im Internet. Entscheidend ist die Frage, in welcher Sparte der Jurist tätig sein möchte. Gerade im Bereich der Wirtschaft ist momentan, in den letzten Jahren wohl ein erhöhter Bedarf an Rechtsverständigen vorhanden. Dabei muss für die Landesjustizministerien nach wie vor sehr peinlich sein, dass, nach übereinstimmender Aussage vieler Studierenden, die Vorbereitung in Hinsicht auf die staatlichen Examen während des Studiums absolut unzureichend ist. Viele der Studierenden würden deshalb auf externe, nicht im Universitätsbetrieb integrierte, sogenannte “Repetitoren” ausweichen. Diese erklären die relevanten Themen erneut, vermitteln das eigentliche Examenswissen anders. Ein weiterer Punkt, der bemängelt wird, ist die fehlende Ausbildung in Fremdsprachen wie in Menschenführung und Kommunikation – gerade diese Fähigkeiten, die wichtig für einen späteren Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt sind. Ebenso sei das Studium sehr einseitig auf die staatliche Justiz ausgerichtet. Die Mehrheit der Studienabgänger aber würde sich für eine Betätigung als Rechtsanwalt interessieren, wo diese Thematik weniger interessant sei. Eine Bewerbung sieht auch für einen Juristen mit Staatsexamen nicht anders aus, als für einen Normalsterblichen. So ist es durchaus notwendig, die herkömmlichen Maßregeln zu beachten. Das heißt Lebenslauf schreiben, ein ordentliches Bewerbungsfoto, die Unterlagen nicht zerknittern, keine wichtigen Dokumente vergessen. Die Orthografie wird wohl, gerade bei Juristen und Hochschulabsolventen im Allgemeinen, besondere Bedeutung zugemessen werden. Natürlich gibt es hier, im Zuge der Computerisierung auch die Möglichkeit der Onlinebewerbung. Diese sollte genauso pfleglich behandelt werden wie eine herkömmliche Schriftliche, – die Vorzeichen sind nur ein wenig anders. Nach wie vor eminent wichtig, wenn nicht ausschlaggebend ist der persönliche Eindruck, den man hinterlässt. Deswegen ist gerade bei Bewerbungen, die über den Computer stattgefunden haben, das Vorstellungsgespräch von immenser Bedeutung. Sicherlich sind im Internet und auf den sonstigen Arbeitsmärkten auch eine Menge fragwürdiger Angebote zu finden. So finden sich eigentlich ehrbare Juristen plötzlich in Abmahnmaschinerien wieder, die fern von jeder Moral und Menschenwürde handeln. Ein wichtiger Grundsatz also für jeden, der im Bereich Juristerei eine Arbeit sucht, ist genaue Recherche und das Sammeln von Hintergrundinformationen über den potenziellen Arbeitgeber – ganz im Sinne der Justiz.