Beratungsstunden beim Rechtsanwalt für Markenrecht
In den letzten Jahren hat sich im Internet viel getan. Existenzen wurden gegründet und leider genauso schnell wieder vernichtet. Oftmals nicht, weil die Gründer schlecht gearbeitet haben, sondern weil sie sich mit Recht und Gesetz im Internet nicht auskennen und damit über ihre eigenen Fehler gestolpert sind. Immer mehr Verbraucher wenden sich deshalb inzwischen als Erstes an einen spezialisierten Anwalt, der sich mit den Vorschriften im Internet gut auskennt. Die größten Hürden sind dabei nicht Formsachen auf der eigenen Homepage, sondern oft sind es Markenrechte, die unbeabsichtigt verletzt werden und bei einer Abmahnung richtig ins Geld gehen können. Wirkliche Auskunft kann hier am besten ein Rechtsanwalt Markenrecht geben. Beratungsstunden beim Rechtsanwalt für Markenrecht sollten auf jeden Fall absolviert werden bevor mit dem Geschäft begonnen wird. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und sogar weltweit, werden Marken geschützt. Wer zuerst das Patent auf seine Marke anmeldet, kann sich den Namen damit schützen lassen. Auf der anderen Seite heißt das aber auch, dass niemand mehr diesen Namen verwenden darf, wen er nicht mit einer Abmahnung oder sogar Unterlassungsklage rechnen will. Der Markenanwalt prüft nicht nur, ob der gewünschte Name schon vergeben ist, sondern er lässt den neuen Namen, der sich zu einer wertvollen Marke entwickeln kann, auch an den erforderlichen Stellen eintragen. Geprüft werden muss allerdings im Vorfeld, ob der gewünschte Name Schutzfähigkeit nach dem Markengesetz und der GMVO besitzt. Nicht jeder Name kann auch wirklich geschützt werden. Das gilt vor allem dann, wenn es ein Name ist, der Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs ist oder wenn er mit einer bestehenden Marke verwechselt werden könnte. Aber auch das ist dann Sache des Markenanwaltes. Und genau aus diesem Grund sollten Beratungsstunden vereinbart und wahrgenommen werden.