Rechtliche Fragen zum Server mieten
Wer eine eigene Webseite betreibt bzw. ein Internetportal bereitstellt, der kommt häufig irgendwann an einen Punkt, an dem das übliche Webspace-Angebot nicht mehr ausreichend ist, um die Seite bestmöglich zu gestalten und zu unterhalten. In den meisten Fällen muss nun ein Server her, der allen Anforderungen gerecht werden kann und dem User die Möglichkeit bietet, die Webseite entsprechend besser betreiben zu können. Doch wer an diesem Punkt angelangt ist, stellt sich gleich auch mehrere Fragen, ob es z. B. sinnvoll ist, einen Server zunächst nur zu mieten oder ob ein Kauf stets die bessere Alternative ist. Hier gibt es jedoch grundsätzlich keine allgemeingültige Antwort, denn entscheidend sind die Wünsche des Seitenbetreibers und dessen Vorstellungen über die benötigten Funktionen. Häufig empfiehlt es sich allerdings, zunächst einmal einen Server zu mieten, um den Erfolg der Seite zu testen.
Gemietete Webserver verursachen weniger Kosten
Wer sich dazu entschlossen hat, einen Server zunächst nur zu mieten, der profitiert in der Regel von vielen Vorteilen, die ein Serverkauf hier nicht bietet. Zum einen entfallen nämlich die Anschaffungskosten für den Kauf des Servers und zum anderen sind auch die Wartungen der gemieteten Server für den User absolut kostenlos. Einer der vielfach genutzten Server ist beispielsweise ein sogenannter Exchange Server. Wer einen Exchange Server mieten will, der erhält ein hochwertiges E-Mail-Programm des Anbieters Mircosoft. Andere Server wiederum werden bereitgestellt, um als Plattform für diverse Onlinegames zu fungieren. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die rechtlichen Bestimmungen stets eingehalten werden. Besonders die gecrackten Server, sprich Server, auf denen der User mit Raubkopien spielen kann, sind illegal und deren Nutzung wird mit einer Geldstrafe geahndet. Wer hier kein Risiko eingehen will, der informiert sich bestenfalls vor der Mietung eines Servers über die Richtlinien, die es zu beachten gilt. Nur so ist gewährleistet, dass sich der Seitenbetreiber am Ende nicht doch strafbar macht.