Bundesgerichtshof stärkt Urheberrecht: Bilderklau im Internet wird teurer

Schnell mal ein Bild im Internet klauen, um es auf den eigenen Seiten zu integrieren, kann ganz schön teuer werden. Jetzt endlich hat der Bundesgerichtshof den Bilderklau im Internet erschwert. Wer in Zukunft von anderen Seiten Bilder klaut, muss damit rechnen, dass das ein teurer Spaß wird. Ein veröffentlichtes Urteil besagt, dass jeder, der im Internet Urheberrechtsverletzungen durchführt, Schadensersatz an den Urheber leisten muss. Dieses Urteil betrifft nicht nur Fotos und Bilder, sondern auch Texte oder andere Inhalte. Damit werden Urheber endlich besser geschützt. Mit diesem Urteil wollen die Karlsruher Richter die Internetseitenbetreiber in die Pflicht nehmen.

Wer eine Internetseite betreibt, sollte bei fremden Inhalten ganz genau prüfen, was er veröffentlicht. Generell ist es so, dass die Anbieter der Internetseiten für Verstöße ihrer Nutzer haften. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, liegt natürlich in erster Linie daran, um was für Fotos es sich handelt und wie hochwertig die Inhalte sind.

Vor der Veröffentlichung die Inhalte prüfen

Betreiber einer Internetseite müssen überprüfen, wer die Rechte an den Fotos hat, die auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht werden. Es ist nicht ausreichend, wenn die Nutzer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen werden, dass sie keine Inhalte auf dieser Seite veröffentlichen dürfen, die urheberrechtlich geschützt sind. Entscheidend ist, nach Auffassung der Richter in Karlsruhe, ob die Fotos wie eigene Inhalte dargestellt werden oder ob darauf hingewiesen wird, wem die Fotos gehören.

Auswirkungen dürfte dieses Gesetz vor allem auch auf große soziale Netzwerke haben. Immer wieder laden Nutzer dort urheberrechtlich geschützte Fotos in den öffentlichen Bereich. Wenn die Urheber dieser Fotos das feststellen, können Sie die Internetanbieter verklagen. Für die Anbieter können damit beträchtliche Schadensersatzzahlungen entstehen.

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