Das Urheber- und Medienrecht verständlich erklärt

Das Medienrecht wird unterteilt in inhalts- und übertragungsspezifische Rechtsgebiete. Telekommunikationsrecht und Urheberrecht sind damit Teil des Medienrechts, in das Bereiche des öffentlichen Rechts, das Zivilrecht und auch Teile des Strafrechts fallen. Die neuen Medien wachsen so rasant, dass der Gesetzgeber nicht immer rechtzeitig auf Neuerungen eingehen kann und vor allem im Internet und in Bezug auf das Urheberrecht gibt es immer wieder Probleme. Hier wollen wir auf einige besonders wichtige Punkte aus diesem Teil des Medienrechts eingehen.

Filesharing – erlaubt oder verboten?

Grundsätzlich ist das Teilen von Daten mit anderen Nutzern erlaubt, lediglich urheberrechtlich geschützte Daten dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers verteilt und damit zum Download bereitgestellt werden. Gibt es keine Erlaubnis, kann der Urheber Schadenersatz verlangen. In den letzten Jahren häufen sich Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, die an Privatpersonen gehen. Nicht immer vertreten die Kanzleien wirklich den Urheber der Daten, die unerlaubt verteilt wurden, doch viele Verbraucher lassen sich einschüchtern und zahlen sofort den geforderten Schadenersatz samt Anwaltskosten, um keinen Mahnbescheid zu erhalten. Einige Kanzleien, die massenhaft abmahnen, sind inzwischen bekannt und wenn Sie zu den Personen gehören, die von Waldorf Frommer ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie sich juristisch beraten lassen.

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht spielt nicht nur beim Filesharing eine große Rolle, sondern auch für Webseitenbetreiber. Egal ob Sie Ihre Hundeschule im Netz vorstellen oder einen Blog betreiben; Texte, Videos und Bilder Dritter dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers in die Seite eingebunden werden. Auch hier gab es immer wieder Abmahnwellen und sogar Shopinhaber bekamen Probleme, wenn Bilder von Produkten ohne Erlaubnis des Herstellers genutzt wurden. Inzwischen gibt es aber Portale, von denen verschiedene Werke ambitionierter Hobbyfotografen kostenlos genutzt werden dürfen, wenn eine Quellenangabe erfolgt. In jedem Fall sollte sich jeder Webseiteninhaber genau informieren, denn auch Texte von anderen Seiten dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers kopiert und auf der eigenen Seite eingepflegt werden.

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