Lizenzrecht bei Bildern beachten – Fahrradshop abgemahnt
Das Internet hat zahllose Vorteile für den Einzelnen gebracht, doch wo viel Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. Vor allem mussten eigene Gesetze geschaffen werden, um das virtuelle Miteinander zu regeln. Das fängt beim Umgangston an und hört bei der Nutzung von Fotos auf. Schließlich möchte man ein selbstgemachtes Foto nicht auf anderen Webseiten sehen und ist auch nicht erbaut, wenn man sich selbst auf Bildern wiederfindet, die man nicht autorisiert hat. Doch nicht nur wegen Fotos von Personen entsteht immer wieder Streit, sondern vor allem die Produktbilder stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Da Shops im Netz vor allem mit Bildern ihre Produkte bewerben, geraten die bunten Pixel immer wieder in den Fokus von Unternehmen und Anwälten. Unerlaubt Bilder eines Herstellers zu Werbezwecken zu verwenden, kann schnell eine Abmahnung mit saftiger Geldstrafe nach sich ziehen. Grundsätzlich ist es auch durchaus richtig, dass für die Verwendung fremder Bilder eine Lizenz notwendig ist, denn sonst könnte ja jeder Fotos von bestimmten Produkten nach Lust und Laune für seine Zwecke einsetzen. Allerdings treibt der Lizenzwahnsinn auch manchmal sehr merkwürdige Blüten und vielleicht sollte der Gesetzgeber die im Moment vorhandenen Rahmenbedingungen diesbezüglich überdenken. Beispielsweise wurde der Fahrradshop von Toms Bike Corner von einem Reifenhersteller abgemahnt, da er Bilder des Unternehmens zu Werbezwecken verwendete ohne dafür eine Lizenz zu haben. Da der Shop die Produkte des Reifenherstellers im Sortiment hat, könnte man annehmen, dass hier keine eigene Lizenz erforderlich ist, doch die Annahme ist leider falsch. Für jedes online verwendete Bild, das man nicht selbst gemacht hat, muss die Erlaubnis des Bildrechtsinhabers vorliegen. Paradox ist eine solche Situation trotzdem, denn wer die Produkte eines Herstellers vertreibt, braucht natürlich die Bilder um sie gut bewerben zu können. Intelligent wäre es daher, wenn Hersteller und Verkäufer sich bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit einigen in welcher Form Bilder oder andere Werbematerialien genutzt werden können. Im genannten Fall hat der Hersteller sich vermutlich auf die Informationen seines Anwalts verlassen, der in dieser Angelegenheit sicher auch die eigenen Finanzen im Blick hatte. Für die betroffenen Parteien gestaltet sich nach einer solchen Angelegenheit die Zusammenarbeit natürlich schwieriger als vor dem Streit um die Lizenzen. Daher sollte jeder, der Bilder von Produkten oder Personen öffentlich online verwenden möchte, für die er nicht selbst die Bildrechte hält, vor der Veröffentlichung klären, ob dies im Sinne des Bildrechtsinhabers ist. Meist reicht eine telefonische Anfrage aus und wer ganz sicher gehen möchte, sollte sich die Genehmigung schriftlich geben lassen.