Mehr Rechte für Gaskunden
Die Gaspreise sind in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Allein im Jahr 2011 gab es bundesweit einen durchschnittlichen Anstieg von 8,2 Prozent. In den letzten 15 Jahren ist der Preis um circa 70 Prozent erhöht worden. Zahlte ein Kunde vor dem Jahr 2000 durchschnittlich rund 1000 Euro für 33.540 Kilowattstunden, muss er heute für die gleiche Menge bis zu 1700 Euro bezahlen.
Jährlich mehrere hundert Euro sparen
Dabei unterscheiden sich die Preise der verschiedenen Anbieter zum Teil erheblich. Neben den lokalen Gasversorgern gibt es deutschlandweit rund 25 alternative Gasanbieter. Je nach Region und dem persönlichen Verbrauch kann ein Kunde bei einem Wechsel teilweise mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Den Gasanbieter wechseln ist problemlos möglich. Wer sich ausreichend informiert hat, welcher Gaslieferant für ihn die besten Konditionen bietet, muss in der Regel nur einen Antrag beim neuen Anbieter stellen. Oft geht dies sogar online, sodass auch der Gang zum Briefkasten nicht nötig ist. Alle weiteren Schritte übernimmt dann der neue Gasanbieter für den Kunden.
Durch diverse Neuregelungen hat der Verbraucher seit einiger Zeit noch mehr Rechte auf diesem Gebiet. Ein Wechsel des Gasanbieters ist für ihn unkompliziert und geht meist sehr schnell vonstatten.
Im März 2012 haben die Länder neue Regelungen beschlossen. Unter anderem wird mit den Neuregelungen der Datenschutz für den Verbraucher verbessert. Durch den Beschluss hat er nun weniger Offenbarungspflichten.
Der Bundesrat will so zudem mehr Transparenz für Gaskunden schaffen. Die Lieferanten müssen den Verbrauchern nun mehr Informationen über die Vertragsbedingungen und Tarife zur Verfügung stellen. Damit der Kunde sofort einen Überblick seiner Kosten hat, ist der Gasanbieter verpflichtet, dafür standardisierte Begriffe und Definitionen zu benutzen.
Die Gasversorgung bleibt gewährleistet
Ein weiterer Vorteil für den Verbraucher ist nun, dass die Kündigungsfrist bei Kunden mit Grundversorgungsverträgen verkürzt wird. Durch die neue Verordnung darf die Frist nur noch zwei Wochen umfassen. Außerdem hat er das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn sich die Vertragsbedingungen zu seinen Ungunsten ändern. Auf diese Weise können die Gaskunden schneller auf Angebote anderer Lieferanten reagieren und ihren Anbieter wechseln. Auch der Wettbewerb der konkurrierenden Gasversorger soll so weiter angefacht werden, damit die Verbraucher langfristig von günstigeren Preisen profitieren können.
Einige Verbraucher scheuen sich den Gasanbieter zu wechseln, obwohl sie dadurch Geld sparen könnten. Aus Furcht, plötzlich ohne Gas in der Kälte zu sitzen, bleiben sie bei ihrem gewohnten Lieferanten. Dabei kann es gar nicht dazu kommen, dass die Gasversorgung unterbrochen wird. Denn laut Gesetz muss der lokale Versorger die Gasversorgung so lange aufrechterhalten, bis sie durch den neuen Anbieter gewährleistet ist. Dass die Heizung nicht mehr warm wird, weil es einen Fehler beim Wechsel des Anbieters gegeben hat, ist also nur eine Geschichte.
Weder die Gaszähler noch die Leitungen sind von der Umstellung betroffen. Besitzer ist nach wie vor der jeweilige Netzbetreiber. Auch falls es zu Störungen kommt oder Wartungen durchgeführt werden müssen, bleibt dieser zuständig.
Den alten Vertrag zu kündigen übernimmt ebenfalls der neue Anbieter. Nur wenn der Verbraucher das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchte, wie zum Beispiel bei einem Anstieg des Preises, ist es ratsam, selbst zu kündigen.