Mietrecht Ratgeber
Der Bereich Mietrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen für Mieter wie Vermieter. Angefangen von der Ausgestaltung des Mietvertrages über die Festlegung einer gesetzeskonformen Miethöhe bis hin zu gesetzlich vorgeschriebenen Renovierungen und Reparaturen werden hier alle Rechte und Pflichte zusammengefasst, die mit der Unterschrift eines Mietvertrages einhergehen. Auch hier spielen die Kündigungsfristen für beide Seiten ebenso eine Rolle wie die adäquate Möglichkeit der Mieter, eine Mietminderung bei vorliegenden Mängeln durchzusetzen.
Wer nicht im Besitz einer eigenen Wohnimmobilie ist, wird sich in verschiedenen Situation schon über die Höhe seiner Miete oder kleinere Mängel in der Wohnung aufgeregt haben. Dass man als Mieter diesen Situationen nicht hilflos ausgesetzt ist, sondern durch Möglichkeiten wie eine Mietminderung den Vermieter durchaus zum Handeln bewegen kann, wird durch das Mietrecht zugesichert. Dieser Rechtsbereich befasst sich jedoch nicht nur mit der Situation des Mieters, sondern auch der des Vermieters und ist deshalb als rechtlich vermittelnde Grundlage zu verstehen, die im Idealfall beiden Seiten in gleichberechtigter Weise ein Panorama an Rechten und Pflichten einräumt.
Inhaltsverzeichnis
Mietmangel und Mietminderung im Mietrecht
In vielen Fällen stärkt das Mietrecht die Situation des Mieters, was vor allem die Möglichkeit der Mietminderung sowie der Schutz vor einer unbefristeten Kündigung betrifft. In der Praxis kommt es nicht selten dazu, dass sich ein Vermieter weigert, Reparaturmaßnahmen durchzuführen oder die vermietete Wohnung für den Eigenbedarf nutzen möchte. Für derartige Situation werden durch das Mietrecht klare Fristen festgelegt, die für beide Seiten bindend sind und es dem Mieter ermöglichen soll, für seinen monatlich zu entrichtenden Mietzins auch eine intakte Wohnung und gewisse Sicherheiten für den Verbleib in der Wohnung zu erhalten.
Auch für den Vermieter umreißt das Mietrecht einen klaren, rechtlichen Rahmen, welche Handlungen diesem bei Verstößen des Mieters gegen seine Pflichten möglich sind. In diesere Hinsicht werden durch das Mietrecht auch die Rahmenbedingungen für Mietverträge vorgegeben, die im Zuge der Vermietung zwischen beiden Parteien geschlossen werden und alle Obliegenheiten der beiden Seite noch einmal in schriftlicher Form zusammenfasst. Die Gesetze im Bereich Mietrecht umfassen dabei nicht alleine nur Vermietungen von Wohneigentum im privaten Bereich, sondern ebenso die Verpachtung von gewerblichen Gebäuden oder mobilen Objekte wie beispielsweise Boote. Für die entsprechende Bereiche liegen jeweils spezielle Gesetze vor, die allesamt in ihrer Grundlage jedoch Rechte und Pflichten des Vermieters wie des Mieters rechtlich zusammenfassen.
Was regelt das Mietrecht zum Besuch?
Das Thema Besuch ist in Zusammenhang mit dem Mietrecht immer wieder aufs Neue von besonderer Bedeutung. Zwischen Mietern und Vermietern kommt es nicht selten zu Streit in den Fragen, wie lange Besuch bleiben darf und wann Besuch eben kein Besuch mehr ist. Auf den ersten Blick erscheint dies vielleicht unsinnig, doch viele Mieter erleben, dass dieser Punkt ein enormes Konfliktpotenzial birgt. Selbstverständlich ist es Mietern gestattet, Besuch zu empfangen. Wie oft und wie viele Gäste sie empfangen, ist ihnen freigestellt. Etwaige Regelungen im Mietvertrag, die den Besuch einschränken, sind unwirksam.
Grundsätzlich geht der Mieterbesuch den Vermieter nichts an, unabhängig davon, welche Auffassung dieser vielleicht vertritt. Anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um keinen Besucher mehr, sondern um einen Untermieter beziehungsweise Mitbewohner des Mieters handelt. Es stellt sich dabei natürlich die Frage, wann Besuch kein Besuch mehr ist. Bleibt der Besuch mindestens sechs Wochen ohne Unterbrechung, kann der Vermieter sich durchaus danach erkundigen, ob es sich nicht vielleicht doch um einen Mitbewohner oder Untermieter handelt. Diese Information ist unter anderem hinsichtlich der Umlage der Betriebskosten für den Vermieter von Interesse.
Mietrecht bei Auszug – Was muss bei Auszug renoviert werden?
Auch in Zusammenhang mit dem Auszug stellen sich vielen Verbrauchern regelmäßig Fragen zum Mietrecht. Dabei geht es nicht nur um die Kündigungsfristen, sondern auch darum, was beim Auszug alles renoviert werden muss. Dass die Wohnung in einem adäquaten Zustand hinterlassen werden soll, versteht sich von selbst, aber nicht, was als adäquat anzusehen ist. Eine pauschale Antwort kann es auf diese Frage auch nicht geben, denn der Mietvertrag regelt individuell, welche Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Gleichzeitig sollte man wissen, dass viele diesbezüglichen Klauseln, die in Mietverträgen zu finden sind, ungültig sind. Gegebenenfalls sollte man also juristischen Rat einholen und so erörtern, was tatsächlich beim Auszug renoviert werden muss.
Wo ist das Mietrecht verankert?
Viele Menschen wollen sich selbst ein Bild vom deutschen Mietrecht machen und bei Fragen die Möglichkeit haben, selbst im Gesetzestext nachzulesen. Die Normen zum deutschen Mietrecht finden sich in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier gilt es nicht nur die juristische Fachsprache zu beachten, sondern auch die Tatsache, dass es dabei nicht ausschließlich um Immobilien gehen kann. Das Mietrecht regelt unbewegliche und bewegliche Sachen gleichermaßen als Mietgegenstände.
Wann braucht man einen Mietrecht-Anwalt?
Spätestens wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter kommt, führt der Weg zum Rechtsanwalt. Im Idealfall handelt es sich dabei um einen Fachanwalt für Mietrecht, der die Materie bestens kennt und seine Mandanten kompetent betreuen kann. Sowohl Mieter als auch Vermieter können die fachliche Unterstützung eines Mietrecht-Anwalts in Anspruch nehmen. Diese kann von der Erstellung eines Mietvertrags über eine Beratung zu Themen des Mietrechts bis hin zu Klagen reichen.
Wer trägt die Anwaltskosten im Mietrecht?
Wer anwaltliche Leistungen in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch die entsprechenden Kosten tragen. Dies ist im Mietrecht auch nicht anders. Vermieter beziehungsweise Mieter, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können dahingegen davon ausgehen, dass die Anwaltskosten von dieser übernommen werden. Der Anwalt wird sich dann direkt an die Versicherung wenden und seinen Mandanten diesbezüglich nicht behelligen.