Kann man Energieanbieter/Kabelanbieter/… selber wählen?
Auch wenn in einem Mietvertrag Nebenkosten vereinbart wurden, ist der Mieter bei einzelnen Positionen in der Wahl des Anbieters frei.
Energielieferungen sind in den seltensten Fällen Bestandteil der Nebenkosten, sodass dem Mieter die Wahl seines Energieanbieters selbst überlassen bleibt. Bezieht der Vermieter vergünstigten Strom, weil er zum Beispiel eine Solaranlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz betreibt, so kann er mit dem Mieter die Vereinbarung treffen, dass dieser sich beim selben Energieanbieter wie der Vermieter anmeldet; vorausgesetzt, dass dem Mieter durch die Vereinbarung keine Nachteile entstehen.
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Wahl des Anbieters bei umlagefähigen Nebenkosten
Kein Mitspracherecht bei der Wahl des Anbieters hat der Mieter bei der Wasserversorgung, da diese das gesamte Haus betrifft, den Wartungsarbeiten für Fahrstühle, der Haus- und Gartenpflege, der Beleuchtungsanlagen, die der Allgemeinheit dienen, der Schornsteinreinigung, den Versicherungen, der Wartung und Pflege der Gemeinschaftswascheinrichtungen wie für sonstige umlagefähige Kosten.
Die umlagefähigen Kosten für Gemeinschaftsantennen beinhalten Wartungskosten, die Strom- und Betriebskosten und für das Breitbandkabel die Anschlussgebühren bei der Kabelgesellschaft. Bei dem TV-Anschluss kann der Mieter auch selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen, muss dies aber mit dem Vermieter absprechen. Je nach Vereinbarung kann es sein, dass er trotzdem einen Teil der umlagefähigen Nebenkosten zahlen muss.
Nebenkosten senken durch Anbieterwechsel
Wenn es um den Strom- und Gasanbieter geht, haben Mieter im Allgemeinen immer die Möglichkeit, einen Wechsel vorzunehmen und auf diese Art und Weise die Nebenkosten zu senken. Durch einen Anbieterwechsel lässt sich in der Regel immer bares Geld sparen, weil der standardmäßige Grundversorger wohl nur in den seltensten Fällen der günstigste Anbieter ist. Angesichts der hohen Kosten für Energie, die die Nebenkosten mitunter zu einer zweiten Miete werden lassen, lohnt sich ein umfassender Vergleich. Online kann man per Mausklick zahlreiche Tarife vergleichen und so einen Wechsel in Sachen Strom- und Gasanbieter vollziehen. Unabhängig von der vom Vermieter vorgegebenen Miete sowie dem jeweiligen Strom- und Gasverbrauch kann der Mieter somit kräftig sparen.