Rechtliches Wissen zum Umzugsvertrag
Wer seinen Umzug Heidelberg nicht selbst mit ein paar Helfern durchführen möchte, beauftragt meist ein Umzugsunternehmen. Ratsam ist es hier, zunächst mehrere Kostenangebote einzuholen, um die einzelnen Leistungen vergleichen zu können. In einem Kostenangebot sollten alle Sachverhalte enthalten sein, die dem Kunden einen Vergleich ermöglichen und die ihn genau darüber aufklären, welche Leistungen das Umzugsunternehmen zu welchem Preis bietet. Zwar gelten Kostenangebote nicht als Vorvertrag, sie sollten aber die wichtigsten Bestandteile des späteren Umzugsvertrages enthalten.
Was muss im Umzugsvertrag enthalten sein
Für den Umzugskunden ist der Umzugsvertrag deshalb sehr wichtig, weil in ihm die Rechte und Pflichten zwischen ihm und der Umzugsfirma geregelt sind. Die angegebene Leistungszeit regelt den genauen Tag und den Beginn des Umzugs, das Ende bleibt offen. Wird eine Leistungsdauer im Umzugsvertrag angegeben, wird der Umzug in dieser Zeit – beispielsweise 8 Stunden – über die Bühne gehen. Das gilt allerdings nur dann, wenn keine unerwarteten Ereignisse auftreten. Der Leistungsumfang, der im Vertrag angegeben ist, ist sehr wichtig für den Kunden, regelt dieser doch alle von dem Umzugsunternehmen zu erbringenden Leistungen und Nebenleistungen. Manche Umzugsunternehmen bieten nicht nur den Transport von Möbeln und Umzugskartons, sondern auch den Auf- und Abbau von Möbeln an. Hier würde dann im Leistungsumfang auch die Montage der Küche o.ä. mit aufgelistet sein. Müssen spezielle Halteverbotszonen eingerichtet werden, kümmert sich entweder der Umzugskunde darum oder überlässt das dem Umzugsunternehmen. Auch das wird dann im Umzugsvertrag beim Leistungsumfang geregelt.
Haftungssumme und Haftungsausschlüsse
Die Umzugsgüter sind durch die Umzugsfirma versichert. Der Kunde sollte sich die genauen Haftungslinien vorlegen lassen, damit er genau was, was genau und in welcher Höhe versichert ist. Die Haftungssumme ist in der Regel begrenzt und wird nur auf Antrag höher gesetzt. Haftungsausschlüsse müssen in den Umzugsvertrag mit aufgenommen werden. Das empfiehlt sich insbesondere bei Bildern und Antiquitäten, denn hier sollte eine Extraversicherung abgeschlossen werden. Ist dem Kunden etwas unklar, sollte er sich vor der Unterschrift aufklären lassen, denn durch seine Unterschrift und die Unterschrift des Spediteurs ist der Umzugsvertrag gültig.