Welche rechtlichen Grundlagen Vermieter kennen sollten
Vermieter werden kann jeder, der ein Objekt zu vermieten hat, doch es gibt rechtliche Grundlagen, die jeder Vermieter kennen muss, damit sich später keine Probleme und Unstimmigkeiten mi dem Mieter ergeben. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollte bereits eine Mieterselbstauskunft eingeholt werden, denn seriöse Mieter haben kein Problem damit, die verlangten Angaben und Nachweise zu liefern. Der Mietvertrag selbst muss dann verschiedene Punkte detailliert festhalten, damit er nicht vom Mieter angefochten werden kann.
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Die Grundangaben im Mietvertrag müssen genau sein
Wenn Vermieter ihre Mieter an langfristige Verträge binden wollen und dazu Verträge, die länger als ein Jahr laufen, genutzt werden, sollte darauf geachtet werden dass der Mieter genau und damit vollständig bezeichnet wird. Nicht selten kann eine ungenaue Bezeichnung dazu führen, dass der Mieter jederzeit mit einer dreimonatigen Frist kündigen kann und dann entstehen dem Vermieter enorme finanzielle Schäden. Alle Mieter müssen daher nicht nur aufgeführt werden, sondern jeder einzelne muss den Vertrag auch unterzeichnen. Das ist besonders wichtig, wenn ein Mietobjekt an eine GbR vermietet werden soll, andernfalls muss klar vermerkt werden, dass ein Gesellschafter allein die Gesellschaft vertritt. Ehepartner vertreten sich beim Abschluss eines Mietvertrags nicht zwingend gegenseitig und auch das sollten Vermieter wissen. Zeitlich begrenzte Mietverträge müssen zudem eine Begründung der zeitlichen Befristung enthalten und hier sollten Vermieter sich besonders aufmerksam informieren, wenn sie ihren Vorteil nicht verschenken wollen.
Mietzweck, Mietdauer und Miethöhe
Im Mietvertrag muss klar festgehalten werden, welches Objekt zu welchem Zweck vermietet wird. Adresse, Stockwerk, Zimmerbezeichnung und die Größe der Mietfläche müssen ebenso angegeben werden, wie Räumlichkeiten, die zum Mietobjekt gehören wie beispielsweise eine Garage oder ein Stellplatz. Wer dann den Entschluss gefasst hat und ein Haus mieten will, möchte natürlich wissen, wie sich die Miete zusammensetzt und wie hoch sie ist. Im Mietvertrag muss daher die Kaltmiete ebenso vermerkt werden wie die Warmmiete und auch Einzelheiten zum Thema Mieterhöhung müssen vertraglich geregelt werden. Vor allem die Betriebskosten eines Mietobjekts führen immer wieder vor den Richter und Vermieter sollten darauf achten, dass auch dieser Punkt eindeutig im Vertrag geregelt wird. Zudem gilt es mit dem Mieter eine Vereinbarung zu treffen, ob eine Pauschalmiete gezahlt wird oder eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung geleistet wird.
Der Gang zum Profi lohnt sich
Es gibt zwar Einheitsmietverträge, deren Formulare kostenlos zur Verfügung gestellt werden, doch Vermieter sollten sich überlegen, ob sich der Gang zum Profi lohnen könnte. Ein Rechtsanwalt kann einen Mietvertrag so gestalten, dass der Vermieter nach seinen Vorstellungen abgesichert ist und gleichzeitig dafür sorgen, dass auch die Rechte des Mieters gewahrt bleiben.
Bildquelle: Autor: Klaus Littmann; CC