Anwälte und Gerichte sind dem deutschen Recht und damit auch der deutschen Gesetzgebung unterworfen. Dabei wird zwischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Gerichten unterschieden. Je nach ihrer Funktion sind sie an Strafverfahren bzw. Zivilrechtsverfahren beteiligt. Dabei gibt es zwischen Anwälten und Gerichten einen gravierenden Unterschied: Ein Rechtsanwalt ist seinem Mandanten und dem Recht verpflichtet, während das Gericht dem Deutschen Recht verpflichtet ist. Dass die Gesetzestexte wie z. B. beim Steuerrecht nicht immer einfach zu lesen und zu verstehen sind, weiß man spätestens dann, wenn man selbst ein Gesetzbuch aufschlägt. Es gibt zu jedem Gesetz Unmengen von Kommentaren, die oft auch nicht einheitlich dieses Gesetz definieren. Bei Zivilverfahren stehen sich als Juristen in der Regel Rechtsanwälte und Richter, beide mit bestandenem Juraexamen, gegenüber. Bei Strafverfahren ist das etwas anders: Hier sind Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft und Richter am Verfahren beteiligt. Das Deutsche Richtergesetz regelt die Aufgaben des Richters. Geregelt wird darin, dass der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Das BGB regelt im § 839 Abs. 2 S. 1 die Verantwortung des Richters. Der Richter kann für die Folgen seiner Entscheidungen, auch wenn er grobe Fehler gemacht hat z. B. bei der Bestimmung der Zahlung von Unterhalt, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwälte sind auf die Ermittlungsarbeit der Polizei größtenteils angewiesen, während die Rechtsanwälte den Angaben ihres Mandanten Glauben schenken müssen. Oft werden von den Rechtsanwälten auch Detekteien zur Beweisermittlung beauftragt. Um gegen die vorhandenen Missstände bei Anwälten und bei der Justiz vorzugehen und zu informieren gibt es den “Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.”, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Missstände aufzudecken und auf seiner Webseite darüber zu informieren. Bei der deutschen Gesetzgebung sind Gerichte und Anwälte Hüter von Recht und Gesetz, denn sie müssen sich an die vorhandenen Gesetzesregelungen halten.