Darf man sich etwas zum Arbeitslosengeld 2 dazuverdienen?

Immer wieder fragen Bezieher von Arbeitslosengeld 2, wie viel sie pro Monat dazuverdienen dürfen. Diese Frage macht jedoch so wenig Sinn, denn ein Hinzuverdienst aus einer Erwerbstätigkeit ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht. Natürlich wird das hinzuverdiente Einkommen auf die Bezüge angerechnet. Interessant ist für Hilfebedürftige also eher die Frage, wie hoch der anrechnungsfreie Grundfreibetrag vom Brutto-Hinzuverdienst ist.

Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, dürfen als Grundfreibetrag grundsätzlich 100 € pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber hinaus kann ein weiterer Betrag abgesetzt werden, der prozentual vom monatlichen Hinzuverdienst abgezogen wird. Beträgt der Hinzuverdienst unter 800 €, bleiben 20% anrechnungsfrei, bei einem Verdienst unter 1200 € (bzw. 1500 € bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind) 10%.

Dies bedeutet im konkreten Fall, dass Hilfebedürftigen durch einen Hinzuverdienst 100 € plus die 10 oder 20% des Zusatzeinkommens zusätzlich zur Verfügung stehen. Wer also beispielsweise ALG 2 bezieht und zusätzlich monatlich 1000 € netto verdient, darf von diesem Hinzuverdienst 200 € behalten. In diesem Falle ist der monatlich zur Verfügung stehende Betrag je nach Höhe der Miete in der Regel wesentlich höher als ohne den Bezug von ALG 2.

Arbeitslosengeld 2 trotz Erwerbstätigkeit beziehen

Das im SGB II geregelte Arbeitslosengeld 2 wird umgangssprachlich auch als Hartz 4 bezeichnet, richtet sich an erwerbsfähige Menschen und ist als Grundsicherung konzipiert. Anders als der Name vermuten lässt, ist eine Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung für einen rechtskräftigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Viele Menschen beziehen trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld 2, weil ihr Einkommen einfach nicht zum Leben ausreicht und sie daher auf die staatliche Unterstützung angewiesen sind.

In Sachen Arbeitslosengeld 2 besteht im Allgemeinen der Wunsch des Staates, dass Empfänger entsprechender Grundsicherungsleistungen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und sich auf diese Art und Weise etwas dazuverdienen. Es gibt auch viele Menschen, die einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachgehen, ihre Familie aber dennoch nicht selbst ernähren können. In einem solchen Fall spricht man von sogenannten Aufstockern. Die Verdienstgrenzen des ALG 2 sind folglich selbst für Erwerbstätige von Interesse.

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